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„Aus bloßem Fremdenhass“

 

Posiert für die Presse: Stephan H. vor Prozessbeginn © Theo Schneider

In Berlin steht seit Donnerstag der 25-jährige Stephan H. vor Gericht. Er soll versucht haben, aus rassistischen Motiven zwei Menschen zu erstechen.

Von Theo Schneider, zuerst erschienen beim Blick nach rechts

Es waren zwei brutale Gewalttaten, für die sich der 25-jährigen Stephan H. seit dem heutigen Donnerstag vor dem Berliner Landgericht verantworten muss.

Am 9. Oktober 2011 befand sich sein späteres Opfer Khalil E. gegen 21.50 Uhr im hinteren Teil der Pizzeria „Principessa Italia“ in Berlin-Oberschöneweide, unweit der stadtbekannten Neonazi-Kneipe „Zum Henker“. Als der Imbiss-Angestellte E. wieder in den Verkaufsraum kam, stand plötzlich ein junger schwarz gekleideter Mann vor ihm, der unvermittelt auf ihn einstach. Laut Anklage soll es sich dabei um Stephan H. handeln, der „aus tiefer Abneigung gegen Mitbürger nichtdeutscher Herkunft wortlos mehrfach und gezielt mit dem Filetiermesser auf den arabischstämmigen Geschädigten, der von dem Angriff des Angeschuldigte völlig überrascht wurde“ einstach, „um ihn zu töten.“ Der Betroffene erlitt Stiche in den Brustkorb und Bauch sowie an den Armen und in den rechten Oberschenkel, in dem das Messer schließlich abbrach. Nur durch eine Not-Operation konnte der lebensgefährlich Verletzte gerettet werden.

Kurz darauf musste der aus dem Berliner Stadtteil Schöneweide stammende Stephan H. eine Freiheitsstrafe wegen einer anderen Tat antreten. Dort in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee ereignete sich die zweite Tat. Am 24. Februar 2012 gegen 19.40 Uhr ging H. in den Raum des Mitgefangenen Tuan Vu Ho. auf Station 3, der nichtsahnend schreibend auf dem Bett saß. Auch hier soll der Angeklagte, „aus bloßem Fremdenhass“ völlig unvermittelt auf den Mann mit vietnamesischem Migrationshintergrund mit einem Küchenmesser eingestochen haben. Um keine Spuren zu hinterlassen, hatte sich H. dafür eine Kunststofftüte über die Hand gezogen. Er soll den Mann gezielt in die Herzgegend gestochen haben. Weitere schwere Verletzungen konnte Ho. abwehren, zog sich dabei aber oberflächliche Schnittwunden im Gesicht, Hals und der Hand zu. Auch Ho. musste wegen des lebensbedrohlichen Stichs in der Brust notoperiert werden.

Über sein Motiv ließ der Angeklagte beim Prozessauftakt noch nicht viel Erfahrung bringen, kündigte aber an, am nächsten Prozesstag im Januar eine Aussage zu machen. Er sagte lediglich: „Das mit dem Asiaten war Notwehr, zu dem anderen werde ich dann Fragen stellen.“ H.s Pflichtverteidiger konkretisierte dies nach der Verhandlung so, dass, wenn ein Deutscher einen Nichtdeutschen verletzt, „das nach seiner (H.s) Vorstellung keine Straftat“ darstelle. Auf die Frage nach einem rechtsextremen Motiv des Angeklagten, erklärte er: „Er fühlt sich diesen Kreisen zugehörig.“ Die Ermittler fanden auch entsprechendes Material in H.s Wohnung.

Dem Gericht liegt allerdings ein Gutachten vor, das H. schwere Schizophrenie attestiert und ihn für die Tatzeit schuldunfähig erklärt. Ob dem so ist, wird der weitere Verlauf der Verhandlung zeigen. Ende Februar wird mit einem Urteil gerechnet.