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Hartes Urteil gegen Nazigegner: Ein fatales gesellschaftspolitisches Signal

 

Ein Kommentar von Katharina König

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König sitzt für die Linke seit 2009 im thüringischen Landtag und ist Mitglied des NSU-Untersuchungs-ausschusses.

Zwei Gerichtsverfahren fanden am gestrigen Mittwoch in Dresden statt. Eines am Amtsgericht, ein weiteres am Landgericht. Während am Amtsgericht Dresden ein 36-jähriger Antifaschist aufgrund der Proteste gegen einen der größten Neonazi-Aufmärsche im Jahr 2011 in Dresden zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde, bestätigte das Landgericht Dresden eine Verurteilung von fünf Rädelsführern der verbotenen Neonazi-Gruppierung Sturm 34 wegen schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung zu Bewährungs- und Geldstrafen.

Der 36-jährige Berliner soll am 19. Februar 2011 per Megafon das Durchfließen einer Polizeikette koordiniert beziehungsweise dazu aufgefordert haben, was schließlich zu Verletzungen bei Polizeibeamten geführt habe. Richter Hans Hlavka verurteilte, obwohl weder Zeugen noch ein Polizeivideo den Angeklagten zweifelsfrei und eindeutig identifizieren konnten. Das Urteil wegen Körperverletzung, Beleidigung und besonders schwerem Landfriedensbruch zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten – ohne Bewährung – stellt einen neuen Höhepunkt sächsischen Justizverständnisses dar.

In Sachsen ist es – gemessen an den Urteilen – offenkundig besser, eine neonazistische kriminelle Vereinigung zu gründen, als Neonazis zu blockieren.

Anlass und Ursache des Urteils waren die erfolgreichen Proteste gegen einen der größten Neonazi-Aufmärsche in Deutschland im Februar 2011 in Dresden. Die dem Verurteilten unterstellte Tat: das Tragen eines Megafons und die Beurteilung des Richters, dass mit diesem die Proteste koordiniert worden wären. Dabei war für den Richter eine unmittelbare Tatbeteiligung des Angeklagten nicht ausschlaggebend, sondern er begründete das Urteil unter anderem mit den Aussagen: „Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen“ sowie „Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt.“

Welch Anmaßung, sich zum Sprachrohr einer vermeintlichen Mehrheitsbevölkerung und deren Meinung zu erheben und damit begründet abschreckende Urteile zu fällen. Welch Gefahr, Menschen, die sich gegen Neonazis auflehnen, in ihrem weiteren Engagement mit solch Urteilen zu bedrohen.

Besonders absurd erscheint die Tatsache, dass der Richter dem Angeklagten in seiner Urteilsbegründung vorwarf, sich nicht selbst zur Sache geäußert zu haben. Welch krudes Rechtsverständnis eines auf Lebenszeit berufenen Richters, der damit eines der Grundrechte von Beschuldigten – sich von Anwälten vertreten zu lassen – negativ auslegt und gar in seine Urteilsfindung einbezieht. Viele Zweifel hinterlässt dieser Prozess: Wie kann jemand verurteilt werden, der nicht zweifelsfrei und eindeutig identifiziert wurde? Wie kann jemand für Taten, die er selber nicht begangen hat, zur Verantwortung gezogen werden?

Das Vorgehen der sächsischen Sicherheitsbehörden, im Vorfeld antifaschistischer Proteste in Dresden engagierte Menschen einzuschüchtern, ist nicht neu, sondern hat leider Routine. Bereits in den letzten Jahren versuchten sächsische Justiz und Polizei vehement die Proteste zu sabotieren. Mobilisierungsplakate wurden beschlagnahmt, Hausdurchsuchungen durchgeführt, die Website des Bündnisses abgeschaltet, Telefonanschlüsse überwacht und zahlreiche Busse von Antifaschisten kilometerweit vor der Stadt aufgehalten.

Das jetzige Urteil zielt nicht nur auf die Abschreckung couragierter Nazigegner, die in diesem Jahr erneut den Naziaufmarsch blockieren wollen, sondern kann auch als Signal für noch bevorstehende Prozesse in Dresden verstanden werden. Der Prozess gegen Stadtjugendpfarrer Lothar König, der ebenfalls wegen schweren aufwieglerischen Landfriedensbruchs angeklagt ist, soll im März beginnen. Das zu erwartende Urteil hat seit gestern klare Konturen bekommen.

Das gesellschaftspolitische Signal, welches nicht nur mit dem gestrigen Urteil gesendet wurde, ist gefährlich: Engagement gegen Neonazis, welches sich abseits von Demokratiemeilen und Menschenketten abspielt, wird verurteilt. Neben der Hoffnung auf einen Freispruch in der nächsten Instanz bleibt der Wunsch nach Solidarität für diejenigen, die aufgrund ihres Engagements nun verurteilt werden. Und zuletzt: Das Bundesverfassungsgericht befindet sich glücklicherweise nicht in Sachsen.

Hinweis: In der ersten Version des Textes war fälschlicherweise vom Bundesgerichtshof die Rede. Gemeint war das Bundesverfassungsgericht. Wir haben den Fehler korrigiert.