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Unerwünschter Protest gegen Nazis

 

Die Initiative Dresden-Nazifrei veranstaltete am 13. Februar den Täterspurenmahngang.  © Silvio Werner
Die Initiative Dresden-Nazifrei veranstaltet jedes Jahr den Täterspurenmahngang. © Silvio Werner

Die erfolgreichen Proteste gegen den Naziaufmarsch in Dresden 2011 beschäftigen weiterhin die sächsische Justiz. Jetzt soll ein junger Mann vor Gericht, weil er eine Fahne und ein Megafon bei den Protesten getragen hat.

Erst vergangenen Monat mussten die sächsischen Behörden eine schwere Schlappe einstecken. Mehrere Ermittlungsverfahren gegen die angeblichen Mitglieder einer antifaschistischen »Sportgruppe« eingestellt. Ihnen wurde vorgeworfen, sich zu Sachbeschädigungen und dem Angriff auf zwei Busse der Neonazis im Umfeld der Blockade des Naziaufmarsches am 13. Februar 2011 verabredet zu haben. Es stellte sich heraus: so eine Gruppe gab es gar nicht. 18 Verfahren wurden eingestellt.

Nicht die einzige Niederlage der sächsischen Behörden in ihrem Feldzug gegen antifaschistisches Engagement: die Überwachung der Handydaten von über 55.000 Anwohnern und Demonstranten – illegal. Die Stürmung und Durchsuchung der angeblichen »Kommandozentrale« gewaltbereiter Nazi-Gegner im Haus der Begegnung durch Sondereinheiten der Polizei: nicht rechtens. Rund 1.400 Verfahren wegen teils absurder Vorwürfe gegen Aktivisten: eingestellt. Der Prozess gegen Tim H. aus Berlin, der in öffentlicher Empörung über das Verfahren und das Urteil endete. Das Auffliegen einer regelrechten Fälscherwerkstatt der Polizei, die sich Videos zurechtschnitten und entlastendes Material zurück behielt, im Verfahren gegen den Jenaer Pfarrer Lothar König. Die sächsischen Behörden versuchen auch noch nach Jahren die antifaschistischen Proteste zu kriminalisieren – und scheitern. Aufgeben wollen sie dennoch nicht. Im Herbst wird der Prozess gegen Lothar König neu aufgerollt.

Am 16. Oktober findet im Amtsgericht Dresden ein weiterer Prozess statt. Dem Geschäftsführer der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes- Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), Markus Tervooren wird schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Er soll 2011 Demonstranten mit der blau-weiß-roten Fahne des VVN-BdA und einem Megafon angeführt haben. Wie in den Verfahren gegen Lothar König und Tim H. gibt es geschnittene Polizei-Videos, die mit einem Zusammenschnitt der eindrucksvollsten Barrikaden und Aufnahmen der Neo-Nazis Stimmung machen sollen. Wieder ist nicht zu sehen, was Markus Tervooren verbrochen haben soll. Die Fahne des Bundes des Bundes der Antifaschistinnen und Antifaschisten wird zum angeblichen Signalinstrument mit dem die Demonstranten geleitet wurden. Es ist unklar, wie die sächsischen Behörden überhaupt auf den jetzt Beschuldigten kamen und entsteht der Eindruck, dass es auch jeden anderen der tausenden Demonstranten hätte treffen können. Eine drohende Freiheitsstrafe von über zwei Jahren für ein Megafon und eine Fahne als Tatwaffe – die sächsische Demokratie sucht ihren Ruf zu festigen.

Die Blockade des Naziaufmarsches 2011 war ein großer Erfolg für die Antifaschisten und gut für Dresden, dass 2014 nicht mehr Ziel von Neonazis aus dem ganzen Bundesgebiet und darüber hinaus ist. Die Behörden haben das nicht verstanden und verfolgen weiterhin antifaschistisches Engagement. Prozesse wie die gegen Lothar König, Tim H. und Markus Tervooren hätten ebenso andere treffen können und sind ein Angriff auf alle engagierten Nazigegner. Deshalb plant das Bündnis Dresden Nazifrei auch am Vorabend des Prozessbeginnes eine Solidaritäts-Demonstration für alle von Repression betroffenen. Der Prozess gegen Markus Tervooren findet am 16. Oktober im Amtsgericht Dresden statt. Für das Verfahren gegen Lothar König sind acht Verhandlungstage ab dem 10. November geplant.

Die genauen Daten und mehr Informationen gibt es auf bei Dresden Nazifrei. Für die Prozesskosten werden mehrere zehntausend Euro benötigt.