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„SS-Siggi“ verprügelte Taxifahrer

 

Siegfried Borchardt (links im Bild)
Gewaltbereiter Neonazi Siegfried Borchardt (links im Bild) © Christian Martischius

Der stadtbekannte Dortmunder Neonazi Siegfried Borchardt, Spitzname „SS-Siggi“, wurde am Donnerstag vom Bochumer Landgericht zu acht Monaten Haft auf Bewährung sowie 100 Sozialstunden verurteilt. Er hatte vor zwei Jahren einen Taxifahrer verprügelt.

Die Tat ereignete sich am 1. September 2012. Borchardt hatte sich mit dem Taxi nach Herne fahren lassen, wurde jedoch nach der Ankunft handgreiflich. Dabei schlug er dem Fahrer mehrmals mit der Faust auf den Kopf und ins Gesicht. Danach verließ das Geschehen ohne den Fahrpreis zu bezahlen, welcher später durch eine Begleiterin beglichen wurde.

Bereits im Juli 2013 hatte ihn das Amtsgericht Herne-Wanne zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, Borchardt ging daraufhin in Berufung. Verteidigt wurde er von dem Bochumer Rechtsanwalt André Picker, welcher bereits mehrere Neonazis juristisch vertrat und Mitglied in der rechtspopulistische Kleinstpartei „Pro NRW“ ist.

Ein politischer Hintergrund für die Tat scheint unwahrscheinlich. Borchardt gab an, zur Tatzeit betrunken gewesen zu sein und sich an den genauen Ablauf des Abends nicht mehr erinnern zu können. Zudem entschuldigte er sich für den Übergriff.

Siegfried Borchardt ist allerdings in Gewalttaten kein Unbekannter und stand schon mehrmals wegen ähnlicher Delikte vor Gericht. In den 80er Jahren gründete er die rechtsextreme Hooligangruppe „Borussenfront“, welche in ihrer aktiven Zeit für zahlreiche Übergriffe auf Migranten und Linke verantwortlich war. Darüber hinaus lässt sich Borchardt zum harten Kern der Dortmunder Neonaziszene zurechnen, bis vor wenigen Jahren war er dort noch einer der tonangebenden Akteure. Er zog sich dann aber langsam zurück. Zuletzt hatte er im Dortmunder Stadtrat ein Mandat für die Partei „Die Rechte“ inne, wurde dann aber nach kurzer Zeit von dem deutlich jüngeren Neonazi Dennis Giemsch abgelöst, der als Führungsfigur innerhalb der Partei gilt.

Ob die damalige Tat eventuell im Zusammenhang mit Frust über das kurz zuvor ausgesprochenen Verbot des „Nationalen Widerstand Dortmund“ stand, blieb unklar. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.