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NPD scheitert vor Landesverfassungsgericht

 

In Adlershof konnte die NPD umringt von Polizei noch eine kurze Strecke laufen © Theo Schneider
Schlecht gelaufen für die Rechtsextremen © Theo Schneider

Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat die NPD im Streit um Zuschüsse aus Steuermitteln abblitzen lassen. Wie ndr.de berichtet, lehnten die Richter die gegen den Mecklenburg-Vorpommerner Landtag und seine Präsidentin Sylvia Bretschneider gerichtete Klage als unzulässig ab. Die NPD hatte geklagt, weil Bretschneider die Fraktionszuschüsse der NPD letztes Jahr um 45000 Euro gekürzt hatte.

Grund dafür waren laut Bretschneider Unregelmäßigkeiten bei den Finanzen der NPD-Fraktion, die einen Bruder des Abgeordneten Tino Müller beschäftigte, ohne dass dieser jemals im Landtag auftauchte. Nach Auffassung der Prüfer stellte dies eine unsachgemäße Verwendung von Fraktionsgeldern dar. Laut nordkurier.de hatte die Landtagsverwaltung die Gelder um die Summe gekürzt, die an den Bruder des NPD-Abgeordneten geflossen waren – rund 45000 Euro.

Die Klage der NPD gegen diese Entscheidung wurde vom Landesverfassungsgericht abgewiesen, da Fraktionszuschüsse durch das einfache Abgeordnetengesetz geregelt seien und das Landesverfassungsgericht somit nicht zuständig sei. Darüber hinaus begründete das Gericht die Abweisung der Klage laut der Schweriner Volkszeitung mit der fehlenden Darlegung, dass „die Einbehaltung von Fraktionszuschüssen eine Verletzung der verfassungsrechtlich garantierten Rechte der rechtsextremen Partei darstelle“. Die Landesverwaltung reagierte gelassen auf die Entscheidung des Gerichts und ist weiterhin, so der Sprecher des Schweriner Landtages Dirk Lange, „von der Rechtmäßigkeit des eigenen Vorgehens überzeugt“. Der nächste mögliche Schritt für die aus fünf Abgeordneten bestehende NPD-Fraktion besteht im Gang vor das Verwaltungsgericht.