Lesezeichen
‹ Alle Einträge

Köln: Zwei Jahre Haft auf Bewährung für rassistischen Brandanschlag

 

Am 2. Januar 2016 attackierten zwei Rechtsextreme in der Bruder-Klaus Siedlung in Köln-Mülheim eine Flüchtlingsunterkunft. Sie schlugen kurz vor 20 Uhr die Scheibe der unweit eines Autobahnzubringers gelegenen Unterkunft mit einem Teleskopschlagstock ein und versuchten Silvesterböller sowie brennende Fackeln in die erleuchtete, im Erdgeschoss befindliche Wohnung zu werfen. Dass sich darin Bewohner aufhielten war ihnen bewusst.


Von Jennifer Marken

Ein Bengalo verfehlte das Fenster nur knapp und prallte an der Hauswand ab. Die Leuchtfackeln – es handelte sich um Bengalos, die bis zu 2500 Grad heiß werden – hatten sie zuvor mit Schriftzügen von Pegida beklebt. In der Wohnung lebte eine aus Jugoslawien stammende Flüchtlingsfamilie: Drei Erwachsene mit neun Kindern. Nur durch Zufall misslang ihr Versuch, die Bengalos in die bewohnte Wohnung zu werfen. Der Tod der Familie wurde offenbar bewusst einkalkuliert.

Die beiden Täter mit bereits beachtlich langem Vorstrafenregister wurden kurz nach der Tat in der Wohnung der damaligen Freundin eines Täters festgenommen. Diese liegt in der gleichen Straße wie das Flüchtlingshaus. Dort hatten sie die Tat auch geplant.

Am darauffolgenden Tag protestierten 400 Menschen auf dem Wiener Platz in Köln-Mülheim gegen den rassistischen Brandanschlag. Der Staatsschutz wurde eingeschaltet. Die beiden befreundeten Täter, Patrick H. und Dominik N., seinerzeit 21 und 25 Jahre alt, stammen aus der rechtsextremen Fußball-Hooligan Szene in NRW. Die seinerzeit 14-jährige Freundin von Dominik N. und deren Familie wohnen in der gleichen Straße wie die Flüchtlinge und sind gleichfalls – so wird es zumindest auf einer linken Website detailliert dokumentiert – regelmäßig auf Nazidemonstrationen aufgetreten, so im Mai 2017 bei Pegida-NRW in Duisburg.

Fünf Monate nach der Tat gab es in Köln-Rondorf einen weiteren Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim, Täter konnten nicht festgestellt werden. In den zurückliegenden 19 Monaten gab es drei Versuche, die Tat – sowie einen weiteren Bölleranschlag eines der beiden Angeklagten bei einer Pegidademonstration gegen linke Gegendemonstranten; der Böller landete unweit von Polizisten – juristisch aufzuarbeiten. Nun folgte vor dem Kölner Gericht der vierte Versuch. Dieser endete mit einer Verurteilung der beiden Täter für jeweils zwei Jahre, jedoch auf Bewährung.

Die Tat selbst war von den Angeklagten im Juli 2016 vor Gericht eingeräumt worden. Diese beteuerten, dass sie die neun Kinder und drei Frauen nicht verletzen oder töten, sondern nur verängstigen wollten. Zur „Verängstigung“ hatten die beiden Fußballfans Bengalos gewählt. Bei der Gerichtsverhandlung sowie nach dem Urteilsspruch war von Betroffenheit bei den Tätern nichts zu merken. Die vage gehaltene Entschuldigung der Angeklagten bei einem früheren Prozess lehnten die drei schwer geschockten Frauen im Oktober 2016 vor Gericht kategorisch ab: Sie hätten ihre Kinder, die damals krank waren, voller Panik gepackt und ins Freie geschleppt. Ihre Kinder hätten bis heute sehr starke Ängste. So hätten sie bis heute Angst, auf Toilette zu gehen. Auch bei der neuen Gerichtsverhandlung waren die Angeklagten, die ein Grinsen selbst bei der Zeugenaussage der Großmutter nur schwer zu verbergen vermochten, nicht in der Lage, eine Entschuldigung gegenüber der Großmutter der neun Kinder zu formulierten.

Im Sommer 2016 hatten die beiden vor Gericht beteuert, inzwischen aus der rechtsextremen Szene ausgestiegen zu sein. Dominik N., ein in Oberhausen wohnender inzwischen sechsfacher Vater – die Kinder leben alle in Pflegefamilien -, ließ über seinen Verteidiger mitteilen, dass er an einem Aussteigerprogramm teilnehme. Vor Gericht bestätigte ein Beamter diese Aussage.

Hierzu im Kontrast stehen Facebookeinträge der beiden, wie sie auf einer linken Website mit diversen Screenshots dokumentiert worden sind. Die Angeklagten aus der Hooligan-Fußballszene blicken auf ein langes rechtsextremes, von Gewalttätigkeiten geprägtes Hooligan-Engagement zurück. Beide wurden auch bereits wegen einschlägiger rechtsextremer Delikte angeklagt.

Stunden vor der Tat präsentieren sich die beiden martialisch auf Patrick H.s Facebookseite: Gemeinsam zeigten sie sich vermummt und mit Schlagstöcken bewaffnet. Auf einem Pulli prangte als Inschrift „Old German Holligans“. Der heute 23-jährige Patrick H., der in Köln-Mülheim lebt, trat gemäß den Angaben dieser linken Website im Oktober 2014 mit den „Hooligans gegen Salafisten“ und im Januar 2015 in Köln mit dem Kölner Neonazi Jan Fartas und Mitgliedern der verbotenen Kameradschaft Aachen Land auf. Auf dem Titelbild seiner Facebookseite präsentiert er sich bis heute vor einer Reichskriegsflagge. Seinen vermeintlichen „Ausstieg“ aus der Neonaziszene bezeichnet er dort gleichfalls – wie auf der linken Website dokumentiert – als nur taktisch motiviert. Eine Woche nach ihrem Anschlagsversuch sollen sie sich gemeinsam an der Pegida NRW Kundgebung in Köln beteiligt haben. Die 1500 Personen starke Kundgebung wurde von der Polizei wegen Gewalttätigkeiten aufgelöst.

Ende 2016 musste Patrick H., dessen Freundin kurz zuvor ein Kind bekommen hatte, eine dreimonatige Haftstrafe antreten. Seine Haftentlassung soll er gemäß dieser linken Website ausgerechnet mit Dominik N. gefeiert haben. Auch im Gerichtssaal demonstrierten sie in ihrer Mimik und in ihrem Lächeln ihre enge Vertrautheit.

Der 27-jährige Dominik N. wurde im März 2017 wegen eines anderen Prozesses in Haft genommen. Gemäß mit Screenshots von dessen Facebookseite dokumentierten Angaben der linken Website präsentierte er sich einen Tag vor seinem Haftantritt auf einem T-Shirt als Unterstützer der Rockervereinigung „Bandidos Eastgate“. Auf seiner Brust präsentierte er den eintätowierten Wahlspruch der SS: „Meine Ehre heißt Treue“. Die Rechtsanwältin der Vertreter der Gegenklage benannte in deutlicher Weise die politische, rassistische Dimension der geplanten Tat. „Das seien ja nur Flüchtlinge“ sei die Grundhaltung der politischen Tat der Angeklagten im Kontext der Pegida-Demonstrationen. Alle zwölf Opfer des heimtückischen Brandanschlages hätten bis heute starke Ängste. Diese Folgen der Tat seien bei den Opfern nicht wiedergutzumachen, deshalb sei eine deutliche Strafe erforderlich. Auch der Richter äußerte deutliche Zweifel, ob die formal geäußerte Reue ernstgemeint sei. Patrick H. habe ein kleines Kind und eine Freundin. Insofern sehe er noch eine Chance für eine Einsicht. Das Urteil – zwei Jahre auf Bewährung – sei „mit Sicherheit die letzte Chance“ für die Angeklagten. Kurz nach der Urteilsverkündung wirkten die Angeklagten bereits wieder gut gelaunt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.