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Die NPD ist zu arm für finanzielle Sanktionen

 

Symbolbild: NPD-Demo in Berlin 2013

Ein Wahldebakel nach dem anderen reißt Löcher in die Kasse der Rechtsextremen. Nun erwägen die Innenministerien, sich gar nicht mehr ans Bundesverfassungsgericht zu wenden. Der Grund: Die NPD könnte für weitere Sanktionen zu arm sein.

 

von Frank Jansen, zuerst veröffentlicht beim Tagesspiegel

 

Das Siechtum der NPD schreitet voran, könnte ihr aber zum zweiten Mal auf paradoxe Weise nutzen. In den Innenministerien gibt es nach Informationen des Tagesspiegels Bedenken, ob es überhaupt Sinn macht, sich wieder wegen der rechtsextremen Partei ans Bundesverfassungsgericht zu wenden. Nach dem im Januar gescheiterten Verbotsverfahren käme nun ein Antrag in Frage, der NPD staatliche Gelder komplett zu streichen. Der Bundestag hatte im Juni mit großer Mehrheit das Grundgesetz geändert, um verfassungsfeindlichen Parteien öffentliche Mittel zu verwehren.

Die Anregung dazu hatten die Richter in Karlsruhe gegeben, als sie den Verbotsantrag des Bundesrates ablehnten, aber auf die Möglichkeit einer Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung verwiesen. Doch inzwischen ist die NPD finanziell derart angeschlagen, dass in den Ministerien eine weitere Niederlage beim Bundesverfassungsgericht nicht ausgeschlossen wird – weil die Partei den Richtern schlicht zu arm erscheinen könnte.

„Es könnte durchaus sein, dass wir wieder eins drüber kriegen“, sagt ein hochrangiger Sicherheitsexperte. Anlass für die Sorge ist das Desaster der NPD bei der Bundestagswahl. Die Partei kam im September nur noch auf 0,4 Prozent der Zweitstimmen. Staatliche Zuschüsse auf der Basis von Wählerstimmen gibt es erst ab 0,5 Prozent. So schwach wie jetzt hatte die NPD zuletzt vor 15 Jahren bei einer Bundestagswahl abgeschnitten. Die Folgen sind gravierend.

Die Parteibasis bröckelt, Zahl der Mitglieder sinkt

Der ehemalige Parteichef Udo Voigt, © Thomas Wesenberg

„Wir verlieren wahrscheinlich pro Jahr 250.000 Euro“, sagt Ex-Parteichef Udo Voigt, der für die NPD im Europaparlament sitzt. Das ist ungefähr ein Viertel der staatlichen Gelder, die bislang jährlich vom Bund an die Partei geflossen sind. Die NPD muss zudem herbe Verluste in den Ländern verkraften. Außer in Hessen blieb die Partei zuletzt im Westen überall bei Wahlen unter einem Prozent. Das ist auf Landtagsebene die Schwelle, die überschritten werden muss, um staatliche Zuschüsse zu bekommen.

Auch in Berlin scheiterte die NPD 2016 mit 0,6 Prozent. In Schleswig-Holstein und in Niedersachsen trat die Partei bei den Wahlen in diesem Jahr gar nicht erst an. Damit sind der Partei bereits in zehn Ländern staatliche Mittel weggebrochen. Und nun muss auch der Bund nicht mehr zahlen. Sicherheitskreise schätzen, die NPD könnte künftig weniger als 700.000 Euro vom verhassten „System“ erhalten.

Und die Parteibasis bröckelt. Die Zahl der Mitglieder sei auf unter 5000 gesunken, sagt Voigt. Sicherheitskreise berichten, reihenweise hätten Kreisverbände der NPD ihre Aktivitäten eingestellt. Dass die Partei im Januar zum zweiten Mal ein Verbotsverfahren überstand, habe „keinen Schub“ gebracht, gibt Voigt zu. Die NPD sei nach dem Erfolg in Karlsruhe zu wenig aktiv geworden und leide unter der starken Konkurrenz der AfD. „Wir ziehen uns eine Zeitlang in ein Schneckenhäuschen zurück“, sagt Voigt. Das sei die Partei aus früheren Zeiten gewöhnt.

Entzug staatlicher Gelder könnte ins Leere laufen

Angesichts der offenkundigen Schwäche der NPD wächst in Sicherheitskreisen die Sorge, ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Entzug sämtlicher staatlicher Gelder würde ins Leere laufen – ähnlich wie schon die Forderung nach einem Verbot der Partei. Die Richter in Karlsruhe hatten im Januar darauf verzichtet, die NPD aufzulösen, da sie trotz ihrer eindeutig verfassungsfeindlichen Haltung als zu klein und unbedeutend erschien. Sicherheitsexperten befürchten, so könnte das Gericht auch entscheiden, sollten der Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung oder die Verfassungsorgane gemeinsam in Karlsruhe den Antrag stellen, der Partei den Geldhahn abzudrehen. Dass die Richter im Januar selbst eine Änderung des Grundgesetzes zum Nachteil der NPD angeregt hatten, sei keine Garantie für einen Erfolg in einem entsprechenden Verfahren, heißt es. Auch wenn es von vielen Parlamentariern politisch gewollt sei.

Die NPD will allerdings gar nicht erst abwarten, wie sich Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung entscheiden. Parteianwalt Peter Richter hat im September, noch vor der Bundestagswahl, in Karlsruhe eine Organklage gegen die Änderung des Grundgesetzes eingereicht. Wie das Bundesverfassungsgericht reagiert, ist offen. Und erst recht, wann – und ob überhaupt – der neugewählte Bundestag oder die noch zu bildende neue Bundesregierung oder der ebenfalls von Wahlen durchgerüttelte Bundesrat sich zu dem Antrag durchringen kann, der NPD keinen einzigen Euro Steuergeld mehr zu gewähren.