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Die Besserwisserbehinderer

Einer sehbehinderten Frau, die jahrelang ein bayerisches Schwimmbad besucht hat und dort problemlos alleine schwimmen war, wurde von der Stadt Neusäß als Betreiber der Zutritt in das Bad verweigert. Dieser will blinde und sehbehinderte Menschen aus Sicherheitsgründen nicht alleine ins Schwimmbad lassen. Das Landgericht in Augsburg hat der Stadt nun recht gegeben. Es sei zu gefährlich, die Frau alleine ins Bad zu lassen. Weiter„Die Besserwisserbehinderer“

 

Alle sind für Selbstbestimmung – nur kosten darf es nichts

Für die meisten Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, dort zu leben, wo sie möchten. Für behinderte Menschen ist das nicht so. Dirk Bergen aus Freiburg kämpfte 15 Jahre lang dafür, endlich das Heim verlassen zu dürfen. Er ist rund um die Uhr auf Unterstützung angewiesen. Mittlerweile lebt er trotzdem seit Jahrzehnten in den eigenen vier Wänden. Weiter„Alle sind für Selbstbestimmung – nur kosten darf es nichts“

 

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – der zahnlose Tiger wird zehn

Neulich war ich auf einer Veranstaltung hier in London. Als ich ankam, gab es nur noch wenige Parkplätze, darunter einen Behindertenparkplatz. Ich steuerte den Behindertenparkplatz also zielstrebig an. Ich habe als Rollstuhlfahrerin einen Behindertenparkausweis und darf den Parkplatz natürlich nutzen.

Kaum hatte ich den Parkplatz erreicht, kam ein Sicherheitsmitarbeiter auf mich zu und sagte mir, ich könne dort nicht parken. „Ich bin Rollstuhlfahrerin“, erklärte ich ihm. Das beeindruckte ihn gar nicht, er sagte mir, dass er diesen Parkplatz für einen prominenten Gast freihalte. „Ob dieser Gast denn seit Neuestem behindert sei?“, fragte ich und versuchte es erst einmal mit Humor. Der Mitarbeiter hatte offensichtlich nicht den gleichen Humor wie ich und sagte: „Nein, natürlich nicht. Aber er ist VIP.“

Nicht prominent genug

Obwohl es noch andere Parkplätze gab, sie hätten mir nichts genutzt, weil ich an der Seite Platz brauche, um meinen Rollstuhl auszuladen und um ein- und auszusteigen. Genau deshalb sind Behindertenparkplätze ja so breit eingezeichnet. Diese ganzen Argumente versuchte ich dem Mitarbeiter zu erklären, aber es nutzte nichts. Irgendjemand hatte ihn angewiesen, diesen einen Parkplatz nur an den Promi freizugeben und ich war definitiv nicht prominent genug, um dort zu parken.

Nach 20 Minuten Diskussion wurde es mir zu bunt. Ich war weit und breit die Einzige, die diesen Parkplatz rechtmäßig nutzen durfte, aber ausgerechnet mir wurde das verweigert. Ich sagte ihm, ob er nicht wisse, dass er gegen den Equality Act 2010 verstoße. Das ist das britische Antidiskriminierungsgesetz. Das gibt es schon seit 1995 für behinderte Menschen, wurde aber 2010 umbenannt und ging in einem allgemeinen Antidiskriminierungsgesetz auf.

Abrakadabra

Und plötzlich bewegte sich etwas. Er funkte seinen Manager an, sagte, ich drohe mit dem Gesetz und er solle jetzt bitte selbst kommen, um die Angelegenheit zu klären. Der Manager kam, ich gab ihm kurz eine Einführung in britisches Antidiskriminierungsrecht: Sowohl staatliche als auch private Einrichtungen sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um behinderten Menschen die Teilhabe an einer Veranstaltung oder den Zugang ins Gebäude zu ermöglichen. Und als hätte ich „Abrakadabra“ gesagt, durfte ich nun endlich parken.

Auch Deutschland hat ein Antidiskriminierungsgetz. Es heißt Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das wird in dieser Woche zehn Jahre alt. Allerdings ist es im Vergleich zum britischen Recht ein zahnloser Tiger, auch wenn das die Bundesregierung anders sieht.

Zahnloser Tiger

Während man in Großbritannien in einem Fall wie in meinem locker Schadenersatzzahlungen im vierstelligen Bereich bekommt, sind es in Deutschland ein paar Hundert Euro oder es wird sich gleich auf einen Vergleich geeinigt. Selbst in Österreich steht im Fall einer Diskriminierung ein Schadenersatz von mindestens 1.000 Euro im Gesetz. Bei so einem geringen Streitwert wie das in Deutschland häufig der Fall ist, findet man nicht einmal einen Anwalt, denn Diskriminierungsfälle sind aufwendig, da reicht kein Standardbrief, bringen aber nicht viel ein.

Dementsprechend gibt es auch kaum Klagen. Und deshalb ist das Gesetz ziemlich unbekannt. Das heißt, nicht einmal die Betroffenen kennen ihre Rechte und wissen gar nicht, dass der Gesetzgeber sie bereits seit zehn Jahren vor Diskriminierung schützen will.

Beim Festakt zum zehnjährigen Jubiläum des AGG sagte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas: „In einer Gesellschaft, die immer vielfältiger wird, sichert nur die Gleichbehandlung den Zusammenhalt und den inneren Frieden. Das AGG hat mit dazu beigetragen, Deutschland weltoffen, modern und liberal zu machen. Die Bilanz nach zehn Jahren zeigt, dass das AGG wirkt. Und zwar ohne, dass die Horrorvisionen mancher Kritiker Wirklichkeit geworden sind.“

Ich teile diese Erfolgsmeldung zu dem Gesetz leider nicht. Gerade behinderten Menschen nutzt das Gesetz im Alltag aus den oben genannten Gründen wenig. Es gibt kein Verbandsklagerecht und überhaupt kein Bewusstsein für das Gesetz in der breiten Bevölkerung. Damit ist es in der Praxis relativ wirkungslos. Es wird höchste Zeit, dass Deutschland die Rechte von behinderten Menschen stärkt. Ein vierstelliger Mindestschadenersatz wäre schon mal ein guter Schritt und eine Aufklärungskampagne zum Gesetz, nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch im privaten Geschäftsverkehr, wäre schon mal ein guter Anfang.

 

Aus Protest ins Heim

Der Aktivist und Rollstuhlfahrer Raul Krauthausen ließ sich mehrere Tage in einem Heim mit versteckter Kamera versorgen, um zu zeigen, wie massiv sich sein Leben ändern würde, sollte ihn der Staat ins Heim schicken, statt die Assistenz in den eigenen vier Wänden zu bezahlen. Er und andere behinderte Menschen sowie Rechtsexperten befürchten, dass das selbstbestimmte Leben behinderter Menschen eingeschränkt werden könnte, wenn das geplante Bundesteilhabegesetz verabschiedet wird, das heute im Bundestag behandelt wird. Weiter„Aus Protest ins Heim“

 

Was der Brexit für behinderte Menschen bedeutet

Was der Brexit für behinderte Menschen bedeutetDie Entscheidung der Briten, die Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu beenden, versetzt das Königreich in eine Art Schockzustand. Besonders geschockt sind nicht zuletzt behinderte Menschen, die sich darüber bewusst sind, welche Verbesserungen die EU in den vergangenen Jahren für sie erreicht hat. Aber nicht nur die Briten sind besorgt, die Behindertenpolitik der EU könnte sich verändern, wenn die Briten nicht mehr mitreden und Einfluss nehmen, denn mit den Briten wurde in den vergangenen Jahren einiges getan, um die Lebenssituation der rund 80 Millionen behinderten EU-Bürger zu verbessern. Weiter„Was der Brexit für behinderte Menschen bedeutet“

 

Eurovision: Österreich schlägt Schweden – zumindest bei der Barrierefreiheit

Ich hatte mich so auf den Eurovision Song Contest in Stockholm gefreut. Eigentlich war ich nie ein großer ESC-Fan, bis ich im vergangenen Jahr zum ersten Mal den Wettbewerb in Wien erlebt habe. Was für eine tolle Stimmung der Song Contest im Publikum, vor den Fernsehgeräten und nicht zuletzt im Pressezentrum erzeugt! Das macht einfach Spaß.

Meine Stimmung ist allerdings in diesem Jahr bislang noch nicht so richtig toll – und das liegt am ESC-Pressezentrum.

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Bundesteilhabegesetz – der Entwurf verspricht mehr Bürokratie und kaum Vorteile

Nun ist er da, der Entwurf zum Bundesteilhabegesetz. Er ist 360 Seiten lang und soll das Leben behinderter Menschen nachhaltig verbessern. Seit Monaten war der Entwurf erwartet worden. Nicht zuletzt Menschen, die mit Assistenz leben, hatten sich von dem Gesetz viel versprochen. Dass sie mehr als 2.600 Euro ansparen dürfen zum Beispiel. Dass Assistenz und Teilhabe vom Sozialhilferecht entkoppelt wird. Dass Leistungen bundesweit vereinheitlicht werden. Dass die Partner von behinderten Menschen kein finanzielles Risiko eingehen, wenn sie eine behinderte Frau oder einen behinderten Mann heiraten. Das alles waren Forderungen der Behindertenverbände, der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und vielen anderen. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zeigte sich begeistert darüber, wie viele behinderte und nichtbehinderte Menschen zu dem Gesetz angehört worden seien. Aber eine Anhörung heißt ja nicht, dass man auch wirklich zuhört und sich danach richtet, was gesagt wurde.

Schlag ins Gesicht

Der Entwurf liegt nun auf dem Tisch. „Sehr ernüchternd“, „bin entsetzt“, „das Gesetz sei ein Schlag ins Gesicht behinderter Menschen“ – das waren die ersten Reaktionen, die ich zu dem Entwurf las und das hat mehrere Gründe.

Seit mehr als 40 Jahren gibt es das Versprechen, Assistenz und Teilhabeleistungen aus der Sozialhilfe herauszunehmen. Das ist aber wieder nicht geschehen. Das Bundesteilhabegesetz bleibt mit dem vorliegenden Entwurf den alten Prinzipien des Sozialhilferechts verhaftet. Das Vermögen wird zur Berechnung herangezogen, man darf nun aber statt 2.600 Euro im ersten Schritt 25.000 Euro besitzen, später sogar 50.000 Euro.

Das wird aber auch weiterhin dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen zur Verwirklichung verbriefter Menschenrechte ihr eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen müssen. Das läuft nicht nur dem Grundgedanken des Nachteilsausgleichs zuwider. Es ist auch keineswegs im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Teilhabeleistungen, die keine Unterhaltsleistungen sind, dürften demnach nicht angerechnet werden. Aber dazu konnte sich die Bundesregierung schon wieder nicht durchringen.

Familien weiter belastet

Dabei spielt Geld natürlich eine Rolle. Die Bundesregierung spricht von Millionenbeträgen, die das neue Gesetz kosten soll, ohne aber zu erwähnen, dass das genau die Kosten sind, die bislang von behinderten Menschen selbst und ihren Angehörigen getragen wurden und dass diese weiterhin nicht vollständig entlastet werden. Kosten entstehen der Regierung dadurch, dass Vermögensgrenzen angehoben wurden – aber die Hoffnung war, dass sie beseitigt werden. Dazu konnte man sich dann doch nicht durchringen.

Die Grundlagen für die Berechnung der erhöhten Freibeträge sind außerdem abenteuerlich. Wie ein behinderter Mensch für das Alter vorsorgen soll, ist immer noch nicht geklärt. Bei 50.000 Euro Vermögen – das ist die letzte Stufe der Gesetzesänderung, die 2020 in Kraft treten soll – ist Schluss. Ein Eigenheim finanzieren? In einen Vorsorgeplan einzahlen? Das Vermögen der Eltern oder des Ehepartners erben? Gibt’s nicht! Auch weiterhin hält das Sozialamt die Hand auf, sobald ein bestimmter Betrag erreicht ist.

Auch das Vermögen des Ehepartners wird immer noch angerechnet. Wer mit einem behinderten Menschen verheiratet ist, zahlt also weiterhin drauf. Verunglückt der Ehepartner zum Beispiel und sitzt nach dem Unfall im Rollstuhl und braucht umfassende Assistenz, dann hat die Familie nicht nur den Unfall zu verdauen, sondern auch noch massive finanzielle Einbußen. Wer zu viel Vermögen hat (mehr als 25.000 Euro, später 50.000 Euro) bekommt nichts für Teilhabemaßnahmen oder Assistenz. Es erbt dann also schon zu Lebzeiten indirekt das Sozialamt und nicht die Ehefrau oder der Ehemann.

Gesetz bringt sogar Verschlechterungen

Was hat das mit gleichberechtigter Teilhabe zu tun? Mit dem Gesetz drohen sogar Verschlechterungen. Denn nur die Menschen sind leistungsberechtigt, die in fünf (von neun) Lebensbereichen ohne Unterstützung nicht teilhaben können oder in drei Lebensbereichen auch mit Unterstützung nicht teilhaben können. Es geht also nicht darum, wer wirklich Unterstützung braucht, sondern ob die Lebenssituation der Person bürokratischen Kriterien entspricht. Ein sehbehinderter Student beispielsweise, der „nur“ Unterstützung beim Lesen für sein Studium braucht, bekäme künftig zum Studieren keine personelle Hilfe mehr. Das ist weder im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention noch im Sinne des Gesetzgebers.

Das Gesetz ist enttäuschend. Darüber können auch die Selbstbeweihräucherungsreden der Regierung nicht hinwegtäuschen. Sie hat versucht, die UN-Behindertenrechtskonvention in ein nationales Gesetz zu gießen. Das bedient sich nur aus den Begriffen der Konvention, wendet sie aber nicht an. Selbstbestimmung, ambulantes vor stationärem Wohnen, die Freiheit, sich die Assistenz selbst zu organisieren, und vieles, vieles mehr sind jedoch Grundprinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat. „Entscheidend ist, was hinten ‚rauskommt“, hat Helmut Kohl einmal gesagt. Ein Gesetz, das sich Teilhabegesetz nennt, aber am Ende nicht die Teilhabe sichert, sondern alten Wein in neuen Schläuchen verkauft, braucht niemand.

 

Ausgrenzung muss Folgen haben

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat heute eine Studie zum Thema Diskriminierung in Deutschland vorgelegt. Wenig überraschend erst einmal: Diskriminierung gibt es häufig, viele erleben sie. Nahezu jeder dritte Mensch in Deutschland (31,4 Prozent) hat in den vergangenen zwei Jahren eine Diskriminierung erfahren. Vergleichsweise häufig kommt Benachteiligung aufgrund des Alters (14,8 Prozent) vor, gefolgt von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (9,2 Prozent). Diskriminierung aufgrund von Behinderung haben 7,9 Prozent der Befragten erlebt. Wenn man bedenkt, dass 13 Prozent der Deutschen behindert sind, ist die Zahl relativ hoch.

Menschen wehren sich öfter

Die Befragung der Antidiskriminierungsstelle basiert auf zwei Säulen: In einer repräsentativen Umfrage des Bielefelder Forschungsinstituts SOKO Institut für Sozialforschung und Kommunikation wurden rund 1.000 Menschen ab 14 Jahren bundesweit telefonisch befragt. Diese Ergebnisse geben einen Überblick darüber, wie verbreitet Diskriminierung in Deutschland ist. In einer umfassenden schriftlichen Betroffenenbefragung konnten überdies alle in Deutschland lebenden Menschen ab 14 Jahren über selbst erlebte oder beobachtete Diskriminierungserfahrungen berichten. Mehr als 18.000 Personen haben sich beteiligt und knapp 17.000 selbst erlebte Situationen beschrieben.

„Diskriminierung ist alles andere als ein Nischenthema“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, bei der Vorstellung der Ergebnisse. „Jeder Mensch kann betroffen sein. Es ist also in unser aller Interesse, mit ganzem Einsatz gegen jede Form von Diskriminierung anzugehen.“ Immerhin, die Mehrheit der Menschen hat die Diskriminierung nicht einfach hingenommen, sondern sich gewehrt oder zumindest mit jemanden darüber gesprochen und sich beraten lassen. „Die Menschen sind nicht gewillt, Diskriminierung einfach zu erdulden“, sagte Lüders. Sie brauchten aber mehr und bessere Unterstützung: „Knapp zehn Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es höchste Zeit für eine rechtliche Stärkung der Menschen, die Diskriminierung erleben. Auch sollten wir jetzt eine Fortentwicklung des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes in den Blick nehmen.“

Klagerecht gefordert

Lüders regte deshalb ein eigenes Klagerecht für Diskriminierungsverbände sowie für die Antidiskriminierungsstelle an: „Es muss endlich möglich sein, Betroffene vor Gericht effektiv zu unterstützen – wie es in vielen anderen europäischen Ländern längst möglich ist.“

Zumindest im Bereich behinderter Menschen könnte die Bundesregierung sofort etwas ändern, indem sie nämlich das Behindertengleichstellungsgesetz auf die Privatwirtschaft ausweitet. Es genügt ja nicht, Studien zu veröffentlichen, wer alles diskriminiert wird, sondern Ziel muss doch sein, die Diskriminierung praktisch abzustellen oder zumindest den Menschen das Gefühl zu geben, dass das gesellschaftlich nicht toleriert wird.

Wenn ich in London an einen Busfahrer gerate, der sich weigert, mir die Rampe auszufahren, dann habe ich ein starkes Gesetz im Rücken, das sogar Schadenersatz vorsieht. Wenn mir das in Berlin, Hamburg oder München passiert, kann ich froh sein, wenn ich von den Verkehrsbetrieben ein angemessenes Entschuldigungsschreiben bekomme. Und dabei geht es nicht einmal ums Geld, sondern um das Bewusstsein in der Gesellschaft, das so etwas nicht mehr toleriert wird und dass der Staat derartige Ausgrenzung nicht mehr hinnimmt, was eben bedeutet, dass man etwas zahlen muss, wenn man diskriminiert.

Bittsteller

Stattdessen muss man in Deutschland als behinderter Mensch vielfach immer noch als Bittsteller auftreten. Man muss froh sein, wenn das örtliche Schwimmbad einen nicht gleich wieder rausschmeißt und wenn der Blindenführhund mit ins Restaurant darf.

Wenn man das in Deutschland nicht regeln will, könnte Deutschland wenigstens aufhören, eine entsprechende Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene zu blockieren.

Die ganze Thematik Diskriminierung zeigt übrigens sehr schön, dass es keineswegs ums Geld geht, das angeblich fehlt, sondern um die richtige Einstellung. Nur ein Beispiel: Blindenführhunde in Restaurants zu lassen – und zwar so, dass sich die Restaurantbesitzer schadenersatzpflichtig machen oder ein Bußgeld zahlen müssen, wenn sie blinde Menschen deshalb rauswerfen – kostet den Staat keinen Cent. Aber es wäre extrem wichtig, um das Selbstbewusstsein blinder Menschen mit Blindenführhunden zu stärken und klar zu machen, dass so ein Verhalten heutzutage nicht mehr geht. Exklusion muss Folgen haben. Das ist zielführender als Inklusion immer nur zu fordern oder in Studien festzuhalten, wie viele Menschen von Ausgrenzung betroffen sind.

 

Sicherheit versus Teilhabe

Dass Sicherheit gegen Teilhabe ausgespielt wird, ist im Alltag behinderter Menschen allgegenwärtig. Die Diskussion, hier und auf Facebook, zu meinem Text über den kleinwüchsigen Studenten, der mit seinem Roller einen Musikclub nicht besuchen durfte, ist nicht neu und betrifft keineswegs nur Clubs.

Schöne Aussicht

Sicherheit versus Teilhabe
Ich sitze zum Beispiel gerne auf der Dachterrasse des Kaufhofs an der Hauptwache in Frankfurt und schaue über die Stadt. Sie befindet sich im 7. Stock. Würde ich einen Sicherheitsexperten um Rat bitten, wird der mir raten, mich da besser nicht aufzuhalten. Denn es wird schwierig, mich als Rollstuhlfahrerin aus dem Gebäude zu holen, falls es brennt (ob das Haus einen feuerfesten Fahrstuhl hat, weiß ich nicht).

Im vergangenen Jahr habe ich viel Zeit im 28. Stock eines Gebäudes in Wien verbracht. Dort gab es zwar einen Feuerwehrfahrstuhl, er war aber oft außer Betrieb. Nur die normalen Fahrstühle liefen. Ich bin aber gerne in hohen Gebäuden und genieße die Aussicht. Das ist für mich ein Stück Lebensqualität. Um sicher zu sein, dürfte sich mein Leben eigentlich nur im Erdgeschoss abspielen. Weiter„Sicherheit versus Teilhabe“