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Die Kritzelei der Woche

 

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Nachdem ich im Internet gelesen habe, dass Kreidemalerei auf der Straße eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann, möchte ich als Erziehungsberechtigter das Werk meiner Tochter Natalie (13) als mutmaßlich illegale Kritzelei der Woche zur Selbstanzeige bringen. Wie Sie sehen, gelang es der Delinquentin leider überdies, sich aus dem Beweisfoto davonzustehlen.
Was ist zu ihrer Verteidigung vorzubringen? Es war einer der ersten warmen Frühlingstage, als Natalie nach der Schule Hausaufgaben und sogar Facebook sausen ließ und sich, mit einem Eimer Straßenmalkreide bewaffnet, über den Lindenweg hermachte. Wieso, frage ich als Vater, ist solch gefährliches Tatwerkzeug eigentlich überhaupt noch für den Handel zugelassen?

Mathias Priebe, Elsterheide, Sachsen