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Beim Aufräumen fiel mir kürzlich ein ku­rioses Schriftstück aus dem Jahr 1967 in die Hände: ein Ausweis (mit laufender Nummer), mit dem mir die Berechtigung erteilt wurde, zwei Filmprojektoren fest­gelegten Typs zu bedienen, gültig für genau drei Jahre, versehen mit Unterschrift des Direktors und Siegel der Landesbildstel­le Rheinland, einer Unterbeörde des Landschaftsverban­des Rheinland. Ein Beleg für die Re­gulierungswut der Deutschen? Oder der Berechtigungs­nachweis einer Sub­behörde? Oder Be­tätigungsfeld eines ansonsten nicht einsetzbaren Beamten? Wie dem auch sei: Wie man sieht, habe ich als Junglehrer keine Gelegenheit ausgelassen, um meine Qualifikation zu erweitern.

Ekkehard A. E. Schmidt, Bergisch Gladbach