Wahlpflicht? Nein, danke!
Der CSU-Politiker Stephan Mayer hat kürzlich die Einführung einer Wahlpflicht gefordert. Die BILD-Zeitung zitiert ihn mit der Aussage: “Es ist wichtig, dass möglichst jeder Bürger aktiv an der Demokratie teilnimmt”. Dem ist grundsätzlich nicht zuzustimmen.
Einer der Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes ist die Freiheit der Wahl – dem würde der Wahlzwang zuwider laufen. Auch Mayer erkennt diesen Punkt teilweise an – seine Lösung aber (Enthaltung als explizite Option auf dem Stimmzettel) kann nur teilweise überzeugen. Denn diese Option gibt es ja heute auch – niemand muss ein Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen, selbst wenn er zur Wahl geht. Insgesamt ist die Möglichkeit zur Teilnahme an Wahlen einfach und egalitär. Wenn bestimmte Wählergruppen aus freien Stücken (und etwa mangelndem Interesse) auf die Ausübung ihres Wahlrechts verzichten – so what?
Auch funktionale Argumente sprechen dagegen: Studien aus Ländern mit Wahlpflicht zeigen, dass dort die Zahl ungültiger Stimmen relativ hoch liegt. Zudem stellt sich die Frage der Sanktionen: Ein Strafzettel für Nichtwählen? Schließlich zeigen Studien auch immer wieder, dass die Unterschiede zwischen Wählern und Nichtwählern nicht groß sind. Selbst wenn es sozialstrukturelle Unterschiede (nach Bildung oder Erwerbsstatus) gibt, so unterscheiden sich ihre politischen Einstellungen in geringerem Maße. Die Einführung einer Wahlpflicht wäre demnach eher symbolische Kosmetik.
PS: Die Gegenrede “Wahlpflicht? Ja, bitte!” findet sich hier.
[...] Beiträge Wahlpflicht? Nein, danke! 7. April 2009 Thorsten FaasWahlpflicht? Ja, bitte! 7. April 2009 Thorsten FaasWahlkampfthema DDR? [...]
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Das Grundgesetz schließt eine Wahlpflicht des Bürgers ausdrücklich aus. Der Parlamentarische Rat hatte zunächst das Thema bei der Konzeption des GG diskutiert, eine Wahlpflicht aber verworfen.
Da ich davon ausgehe, dass es nach der Bundestagswahl genau so weitergeht wie gehabt, sich also nichts im Sinne einer positiven Veränderung tun wird, weil unser politisches System so bleiben soll, wie es ist, werde ich zum ersten Mal seit 47 Jahren keine der Parteien wählen.
Muß ich zu diesem Zweck nur nicht zur Wahl gehen oder muß ich definitiv einen ungültigen Wahlzettel abgeben?
Ich habe von einem Bekannten nämlich gehört, dass alle nicht abgebenen Stimmen von Wahlberechtigten zuletzt im Verhältnis der von den Parteien erzielten Wahlergebnisse auf diese verteilt werden. Nur ungültige Wahlzettel seien für die Parteien verlorene Stimmen. Stimmt das?
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@Karin Motz-Glasow:
Ob man nicht wählt oder ungültig wählt: Für die Sitzverteilung unter den Parteien kommt es nur auf die gültigen Stimmen an. Die Anzahl der Sitze im Parlament ist ja nicht von der Wahlbeteiligung abhängig: Deshalb geht auch nichts “für die Parteien verloren”, nur weil ein ungültiger Stimmzettel mehr oder weniger in der Urne liegt. De facto bedeutet beides, sowohl Nichtwählen als auch Ungültigwählen, eine Zustimmung zu dem Wahlergebnis, das die Gültigwähler produziert haben – ein Verzicht des Einzelnen auf politischen Einfluss, der den Parteien erst einmal nicht weiter weh tut.
PS. Eine Wahlpflicht ist im Grundgesetz nicht vorgesehen, aber auch nicht ausgeschlossen. Soweit ich sehe, würde eine einfache Änderung des Wahlgesetzes genügen. Aber, ehrlich gesagt, glaube ich auch nicht, dass das so besonders sinnvoll wäre. Sicher würde eine höhere Wahlbeteiligung den etablierten Großparteien nützen (wer sich nicht besonders für Politik interessiert, wählt eher eine Standard-Volkspartei als eine kleine Themenpartei); aber die Legitimität eines Wahlergebnisses steigt ja nicht dadurch, dass man das Volk an die Urnen zwingt, wenn es dort gar nicht hinwill. Politischen Einfluss auszuüben ist ein Recht des Bürgers – wer darauf verzichten will, soll auch diese Freiheit haben. (Er sollte sich dann aber auch nicht hinterher über die politischen Verhältnisse beschweren, denn mit seiner Nichtwahlentscheidung hat er ihnen implizit zugestimmt!)
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1. Nun ist halt der Deutschrusse Sergej Motz tot. Er wollte ja schliesslich Soldat werden (hatte vermutlich halt nur Real-Abschluss und war halt ungebildet. Für mehr hat es eben nicht gereicht…).
2. Auch die Taliban sind Idioten – schickt mal die Taliban in anständige (Hoch-)Schulen, dann sind die Probleme automatisch gelöst (auch ohne Bundeswehr). Allerdings bitte nicht in die Hochschulen von Hamburg, denn dort kamen ja die Attentäter von 9/11 her…
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zu 4. wie kannst du es wagen derart worte zu finden für einen menschen der seinen a…… für uns hingehalten hat und dabei gestorben ist.es ist absolut unerheblich woher dieser mann kommt oder dessen abstammung.leider kann ich hier die worte nicht schreiben die mir gerade durch den kopf schießen wenn ich deinen kommentar lese.”er wollte ja schließlich soldat werden” was machst denn du bitte für dieses land?er hat sich gewehrt gegen die die mehrere töten wollten.er hat versucht die anderen menschen auf seinem fahrzeug zu retten.und jetzt schreibst du so eine unqualifizierte aussage hier rein.und als soldat muss ich leider sagen das wir als deutsche an seinem tot schuld sind denn wir haben nicht das rückrad unseren ach so tollen politikern klar zu machen das wir in dieses sch…. land garnicht gehören und es sollte uns ganz weit am a….. vorbei gehen ob die sich da unten die köpfe einschlagen oder nicht denn die haben ihr land selbst geprägt und nicht wir.nichts desto trotz würde ich mir wünschen das du wolfi dich einmal in dieses land begibst weil es dein job ist und dann möchte ich deine worte nocheinmal hören.stell dir vor du liest einen derartigen kommentar über deinen getöteten sohn.jetzt komm mir nicht mit “es ist ja nicht meiner”oder “meiner würde soetwas nicht tun” darum geht es garnicht sondern ich spreche von den eltern dieses mannes die das hier eventuell lesen könnten.
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Wozu Wahlpflicht bzw. wählen, wenn nach Artikel 38
Absatz 1, Satz 2 Grundgesetz nichts zur Wahl steht?
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@Detlev: Ich weiß, dass allzu viel Klarheit manchmal die Pointe des Arguments verderben kann, aber Art. 38 Abs. 1 GG lautet wörtlich:
“Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.” (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html)
Was um alles in der Welt soll das mit der Europawahl zu tun haben?
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Dieser Kommentar von Detlef war mir auch unklar. Vielleicht ist er ein Anhänger des imperativen Mandats? Einen anderen Reim kann ich mir nicht drauf machen.
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