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Die Webseiten der Parteien für die Bundestagswahl: Weiterhin fast unsichtbar in Google-Ergebnislisten

Von 16. Mai 2013 um 21:24 Uhr

Von Andreas Jungherr, David J. Knepper und Harald Schoen

In Wahlkämpfen geht es für Parteien und Kandidaten auch darum, ihre Inhalte und Positionen zu politischen Themen auch solchen Bürgern nahezubringen, die sich nicht gezielt parteipolitischen Informationsangeboten aussetzen wollen. Ein Weg, dieses Ziel zu erreichen, besteht darin, Inhalte im Informationsraum möglichst gut sichtbar zu präsentieren. Damit das gelingen kann, gilt es für Parteien, ihre Internetseiten so zu programmieren und inhaltlich zu gestalten, dass sie für Suchmaschinen wie Google leicht verständlich sind. Warum ist das wichtig? Suchmaschinen, und besonders Google, sind entscheidende Treiber der Besucherzahlen von Webseiten. Auch in Zeiten in denen Besucher zunehmend auf Sozialen Netzwerkplattformen auf Webseiten und neue Inhalte im Internet aufmerksam werden, ist Google noch immer der wichtigste Weg, auf dem Internetnutzer auf Webseiten stoßen. Gerade in dem Jahr einer Bundestagswahl ist es also für Parteien entscheidend, prominent in den Google-Ergebnisseiten zu politisch relevanten Suchbegriffen (z.B. „Bundestagswahl“, „Wahlkampf“ oder „Energiewende“) aufzutauchen.

Bereits 2011 haben wir die Sichtbarkeit der Internetseiten politischer Parteien anlässlich der Landtagswahlkämpfe in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern untersucht (http://sichtbarkeitsreport.de). Unser Fazit damals war, dass die Parteien bei populären Suchanfragen auf Google kaum sichtbar waren und nur dann in Trefferlisten prominent erschienen, wenn Nutzer nach Parteinamen oder den Namen von Spitzenkandidaten suchten. Dagegen blieben Parteien bei allgemeinen Suchanfragen (z.B. „Wahlkampf“) oder politischen Themen praktisch unsichtbar. Gilt dieser Befund wenige Monate vor der Bundestagswahl 2013 noch immer, oder haben die Parteien im Bund ihre Internetangebote wahlkampffit gemacht? Die hier in der Folge dargestellten Ergebnisse basieren auf Daten des SEO-Tool Xovi und wurden am 12. Mai 2013 erhoben.

Sichtbarkeit von Parteiwebseiten zu politischen Suchbegriffen
Sucht man nach dem Begriff „Bundestagswahl“ auf Google, so stößt man auf den ersten Plätzen der Ergebnisseiten auf Wikipedia und Webseiten von Behörden und Medien. Auf Platz 30, und damit erst auf der dritten Google-Ergebnisseite, findet sich die erste Seite einer Partei, der Piratenpartei. Einige Plätze weiter hinten finden sich Seiten einiger Landesverbände der SPD und der Grünen. Internetangebote der CDU oder der FDP sucht man unter den ersten 120 Treffern vergeblich. Dieses relative Desinteresse der Parteien an dem Suchbegriff „Bundestagswahl“ wird von Internetnutzern nicht geteilt. Das Google Keyword-Tool schätzt gegenwärtig, dass monatlich 8.100 mal nach diesem Begriff gesucht wird.

Ein ähnliches Bild zeigt sich, wenn man die populären Treffer zu dem Begriff „Energiewende“ untersucht. Auch hier finden sich unter den ersten Treffern Wikipedia und Webseiten von Behörden und Medien. Zusätzlich sind Webseiten von Firmen und NGOs sehr präsent, die offensichtlich stark daran interessiert sind, ihre Sicht auf die Energiewende und das weitere Vorgehen in diesem Politikfeld vorzustellen. Die einzige Bundespartei, der es mit ihrer Webseite gelingt, unter den 95 populärsten Treffern aufgeführt zu werden, ist Bündnis 90/Die Grünen, deren Seite man zum Zeitpunkt der Datenerhebung auf Platz 53 der Ergebnisliste findet. Andere Parteien sucht man vergeblich. Auch dieser Begriff ist laut Google für Nutzer interessant. Für „Energiewende“ schätzt das Google Keyword-Tool 18.100 monatliche Anfragen.

Die Entwicklung der Sichtbarkeit von Parteiwebseiten im Vergleich
Diese wenigen exemplarischen Befunde zeigen, dass die Bundesparteien mit ihren Internetseiten bisher nicht besonders erfolgreich versuchen, im Informationsraum Internet mit ihren Informationsangeboten sichtbar zu werden. Dies zeigt auch ein Blick auf den „Online Value Index“ (OVI) der Firma Xovi. Dieser Index erfasst die die Sichtbarkeit von Webseiten in Google-Ergebnissen. Entscheidend für hohe OVI-Werte sind die Gesamtzahl der Stichworte, zu denen eine Webseite geführt wird, und die relative Bedeutung dieser Stichworte im Suchverhalten von Google-Nutzern. Vordere Plätze in den Ergebnislisten zu häufig mit Google gesuchten Begriffen führen also zu einem höheren OVI-Wert.

google

Betrachtet man die Entwicklung der Indexwerte für die Webseiten der Bundesparteien im Jahr 2013, so zeichnen sich einige klare Muster ab (siehe Abbildung). Die meisten Parteien bleiben über den Jahresverlauf in ihrer Sichtbarkeit relativ stabil. Das gilt zum Beispiel für die Webseiten der Piraten, der Linken, der Grünen und der FDP. Die Webseite der SPD zeigt hingegen einen deutlichen Aufwärtstrend, der darauf hindeutet, dass die SPD mit ihrem Internetangebot im Jahresverlauf zunehmend sichtbarer geworden ist. Die Webseite der CDU erlebte hingegen zwei schwere Einbrüche in ihrer Sichtbarkeit, so dass sich ihr Indexwert seit Jahresbeginn praktisch halbiert hat. Damit ist die CDU die einzige Partei, die laut OVI seit Beginn des Jahres deutlich an Sichtbarkeit eingebüßt hat. Der Einbruch in der jüngsten Vergangenheit fällt zeitlich direkt mit dem Relaunch der CDU-Webseite für den kommenden Wahlkampf zusammen. Hier getroffene Entscheidungen in Bezug auf Design, Struktur und Programmierung sowie begleitende technische Maßnahmen beim Relaunch der Internetseite scheinen sich also unmittelbar negativ auf die Sichtbarkeit der Website bei der Google-Suche ausgewirkt zu haben.

Die unterschiedlichen Entwicklungen von SPD- und CDU-Webseiten deuten auf Gründe für Unterschiede in der Sichtbarkeit hin. Die SPD setzt mit ihrer Webseite gezielt auf textliche Inhalte, die häufig aktualisiert werden und die aktuelle Bezüge zur Tagespolitik und politischen Akteuren aufweisen. Die Partei veröffentlicht so nicht nur ihre Pressemitteilungen, sondern bietet weiterführende und vertiefende Informationen zu politischen Themen. Dieser redaktionelle Aufwand wird mit einer stetig steigenden Sichtbarkeit auf Google belohnt. Die CDU hingegen setzt deutlich stärker auf die Darstellung von audio-visuellen Inhalten und veröffentlicht eher kurze Texte. Allein der Vergleich der Startseiten der beiden Internetangebote zeigt diese unterschiedliche Schwerpunktsetzung. Die stetig sinkende Sichtbarkeit von cdu.de steht hiermit (neben weiteren technischen Ursachen) wahrscheinlich in Zusammenhang.

Parteiwebseiten sind quasi unsichtbar in Google-Ergebnislisten
Trotz dieser Unterschiede in der Sichtbarkeit der Parteien sollte man nicht vergessen, dass alle Parteien im Vergleich zu anderen politisch relevanten Webseiten quasi unsichtbar bleiben. Zum Vergleich: im März 2013 erreichte die Webseite der Piratenpartei den höchsten Indexwert für eine Webseite politischer Parteien in der von uns betrachteten Zeitspanne. Dieser Wert lag bei 35,3. Er liegt deutlich niedriger als der aktuelle Index-Wert von Spiegel Online, der 10.092,3 beträgt. Wenn es also Unterschiede in der Sichtbarkeit der Internetangebote politischer Parteien gibt, so dürfen diese nicht den Blick darauf verstellen, dass die Webseiten aller Parteien im Vergleich zu anderen politischen Angebote im Netz in den Ergebnislisten von Google praktisch unsichtbar sind.

Die hier vorgestellten Ergebnisse zeigen, dass die Parteien in Deutschland weiterhin im Informationsraum Internet wenig sichtbar sind. Um auf Internetangebote von Parteien zu stoßen, müssen interessierte Nutzer nach Parteinamen oder den Namen von Spitzenkandidaten suchen. Suchanfragen zu politisch relevanten Stichworten, die nicht direkt mit Partei- oder Kandidatennamen verbunden sind (z.B. „Bundestagswahl“ oder „Energiewende“), führen über Google hingegen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu den Webseiten politischer Parteien. Damit verschenken deutsche Parteien eine wichtige unterstützende Funktion des Internets im Wahlkampf. Einige der Ergebnisse deuten darauf hin, dass Parteien mit Entscheidungen hinsichtlich Konzept, technischer Gestaltung, Design und redaktioneller Betreuung der Webseiten die Sichtbarkeit ihrer Webseiten beeinflussen können. Bis zur heißen Phase des Wahlkampfs haben die Kampagnenmacher der Parteien noch ein wenig Zeit, dieses Potential zu nutzen. Damit ist nicht gesagt, dass sie die Möglichkeiten nutzen werden. Ob und wie sie es tun, dürfte unter anderem davon abhängen, wie ernst die Verantwortlichen die Sichtbarkeit ihrer Webseiten im Internet nehmen.

Literatur:
Andreas Jungherr, David J. Ludwigs und Harald Schoen. 2011. Sichtbarkeitsreport: Wie sichtbar sind die Webseiten von politischen Parteien für Suchmaschinen? http://sichtbarkeitsreport.de

Andreas Jungherr und Harald Schoen. 2013. Das Internet in Wahlkämpfen: Konzepte, Wirkungen und Kampagnenfunktionen. Wiesbaden: Springer VS. http://www.springer.com/springer+vs/politikwissenschaft/book/978-3-658-01011-9

Die Autoren:
Andreas Jungherr ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Politische Soziologie der Universität Bamberg (http://andreasjungherr.net). Dort forscht er über die Rolle des Internets in der politischen Kommunikation. Zusammen mit Harald Schoen ist er Autor des Buches Das Internet in Wahlkämpfen: Konzepte, Wirkungen und Kampagnenfunktionen.

David J. Knepper ist Geschäftsführer der Agentur NEOLOX (www.neolox.de) für Beratung und Entwicklung digitaler Kommunikation

Prof. Dr. Harald Schoen lehrt Politikwissenschaft an der Universität Bamberg.

Kategorien: Allgemein

Erkenntnisse aus Davos

Von 26. Januar 2013 um 11:30 Uhr

Von Torsten Oltmanns

Derzeit findet in Davos das Jahrestreffen des World Economic Forum statt. Traditionell richten sich die Augen der Weltöffentlichkeit auf dieses Zusammenkommen von Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und den Medien. Die hier diskutierten Herausforderungen und Lösungsansätze werden in den kommenden Monaten die globale Agenda prägen. Einige der wichtigsten Botschaften bisher sind:

1. Europa hat das Schlimmste hinter sich – so der generelle Konsens in Davos. Das Lob dafür teilen sich Angela Merkel und Christine Lagarde (Stichwort: “Leadership”), die Regierungschefs der Südländer und Irlands (“harte Arbeit”) und Mario Draghi (“Risikobereitschaft”).

2. Auch wenn die Teilnehmer also eine gewisse Ruhe ausstrahlen, kreisen die meisten Gespräche noch immer um die Krise – was lief falsch, was wurde repariert, was ist noch zu tun. Viele ahnen, dass es “nach der Krise” nicht weiter geht, wie “vor der Krise”. Aber wie die neue Normalität beschaffen sein wird, dazu gibt es bislang wenige Beiträge.

3. Wer in Davos nach vorne dachte, der dachte zumeist über Wachstum nach. Die Aussichten für China und die USA werden von den meisten Rednern und Teilnehmern als gut bewertet – damit lastet die Aufmerksamkeit der Davoser erneut auf Europa. Dieses bleibt nicht nur im Urteil von David Cameron hinter seinen Möglichkeiten und Wettbewerbern zurück, es droht damit auch zum Hemmschuh eines nachhaltigen Aufschwungs zu werden. Einige Experten warnten daher vor einem Jahrzehnt des langsamen Wachstums.

4. Die wichtigste Herausforderung an Europa ist die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit. Darin waren sich Ökonomen und Politiker – allen voran Angela Merkel – einig. Die Kanzlerin will die Schwächen und Barrieren auf den Märkten Land für Land identifizieren und das Ausräumen dieser Schwächen zum Gegenstand eines weiteren Pakts machen. Davos forderte außerdem die Stärkung der Innovationskraft und eine bessere Mobilität der Fachkräfte in der EU.

5. Ein weiteres Mal stand Europa am Donnerstag der Woche im Focus, als David Cameron auf Angela Merkel traf. Camerons Vorstoß einer Volksabstimmung über den Verbleib in der EU wurde als Beispiel kurzfristiger und kurzsichtiger Taktik eingeordnet. Die Idee schaffe Unsicherheit und sei damit geeignet, die britische Erholung zu verzögern. Allerdings hatte der Regierungschef viele Davoser hinter sich, als er die Leistungsfähigkeit Europas in Frage stellte.

6. Der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen ist sicher ein Hebel, um das Wirtschaftswachstum zu fördern. Allerdings zeichnete sich hier in Davos ein Kurswechsel ab: Die Ära multinationaler Ansätze sei gescheitert, hieß es, nun breche jene der bilateralen Verträge an. Wie zum Beweis besiegelten China und die Schweiz ihr neues Abkommen während dieser Woche.

7. Ein weiteres “Buzz-Word” in Davos: Re-Sourcing. Bei Arbeitskosten, die nur noch 10 Prozent über denen Chinas liegen, avancieren die USA zum neuen Produktionsstandort der Wahl. Viele US-Unternehmen bereiten die Rückkehr bereits vor, europäische Unternehmen diskutieren die Verlegung in die USA.

8. Ein wichtiger Motor des Re-Sourcing sind die Energiekosten. Während die USA offenbar planen, die neuen technischen Möglichkeiten voll auszuschöpfen und niedrige Energiepreise zu garantieren, haben deutsche Unternehmen erneut Kritik an der schnellen Energiewende verlauten lassen – hier würden mühsam erworbene Wettbewerbsvorteile geopfert.

9. Viele Teilnehmer empfinden einen Mangel an Gästen aus den USA, China und Indien – nicht nur auf der Spitzen- sondern auf allen Ebenen. Damit einher geht die Frage, ob das World Economic Forum seinen globalen Anspruch auf Dauer behalten können werde.

10. Bei einem Thema wurde dieser globale Anspruch allerdings von allen geteilt und bekräftigt: Frauen brauchen gleichberechtigte Teilhabe an allen Bereichen des Lebens und bessere Chancen auf Gleichstellung im Beruf. Soviel Einigkeit war selten. An konkreten Schritten allerdings fehlt es derzeit noch.

 

Dr. Torsten Oltmanns ist Ökonom und Journalist, heute Partner und Director Global Marketing & Communications bei Roland Berger Strategy Consultants. Als Honorarprofessor lehrt er an der Universitaet Innsbruck, ausserdem ist er Visiting Fellow der Oxford University. Seine Beobachtungen aus Davos finden Sie hier.

Kategorien: International, Wirtschaft

Wahlrecht mit Restrisiko

Von 18. Januar 2013 um 12:17 Uhr

Von Christian Hesse

Am vergangenen Montag fand im Innenausschuss des Bundestages eine Anhörung von Experten zum Wahlrecht statt. Der favorisierte Gesetzentwurf, auf den man sich fraktionsübergreifend (mit Ausnahme Der Linken) geeinigt hatte, ist eine Kombination aus Überbleibseln des alten Wahlrechts und dem früheren SPD-Vorschlag. Dieses Vier-Fraktionen-Modell (4F-Modell) sieht eine Kompensation von Überhangmandaten durch Ausgleichssitze vor.

Eine Analyse des Wahlrechts ist generell anspruchsvoll, weil dafür sowohl staatsrechtlicher und politikwissenschaftlicher als auch mathematischer Sachverstand nötig ist. Zwar ist das Wahlrecht keine Relativitätstheorie, doch braucht man immerhin so viel quantitative Kompetenz, dass eine nur juristische Beurteilung unvollständig bleibt und zu Fehldiagnosen führen kann. Das wurde beim letzten Wahlrechtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht deutlich und spiegelt sich in dessen Urteil wieder.

Bei der Experten-Anhörung wurde das 4F-Modell als im Wesentlichen verfassungsfest beurteilt. Einige Experten konzentrierten sich darauf, primär die positiven Eigenschaften des Entwurfs herauszuarbeiten. Das dürfte den Gesetzgeber in dieser kritischen Zeit ohne gültiges Wahlrecht gefreut haben, war seine Ausgangssituation wegen immer detaillierterer Vorgaben aus Karlsruhe doch überaus kompliziert.

Das 4F-Modell hat aber Licht- und Schattenseiten. Ausgesprochen positiv ist zu werten, dass alle Wahlkreissieger in den Bundestag einziehen und dass der Proporz der Parteien nach Zweitstimmen sichergestellt ist. Positiv ist auch zu sehen, dass sich föderale Verzerrungen in Grenzen halten. Bis auf kleinere handwerkliche Mängel sind diese Aspekte gut realisiert.

Negativ zu werten ist die starke Variabilität der Bundestagsgröße. Sie besitzt eine Eigenschaft, die mathematisch als sensible Abhängigkeit vom Input bezeichnet wird. Mathematiker haben diese Eigenschaft als eine Voraussetzung für die Entstehung von mathematischem Chaos identifiziert. Wenn man in bestimmten Konstellationen ein wenig am Input wackelt (= kleine Änderungen an den Stimmenzahlen vornimmt), so ändert sich der Output erheblich (= werden große Änderungen bei der Bundestagsgröße ausgelöst).

Beispiele sind schnell zur Hand, etwa für das Bundestags-Wahlergebnis von 2009: Hätte Die Linke in Hamburg nur 8000 Stimmen mehr erhalten, dann würde sich, bliebe alles andere gleich, unter dem 4F-Modell die Hausgröße von 671 auf 666 Sitze reduzieren. Das ist eine 50-fache, zudem gegenläufige Hebelwirkung. Sie kann sich natürlich auch in die umgekehrte Richtung auswirken. Diese und andere Verstärkungsmechanismen führen dazu, dass bei Simulationen von realistischen Wahlergebnissen die Modelle mit Ausgleichssitzen für Überhangmandate nicht selten zu Bundestagsgrößen von um die 800 Mandaten führen.

Ein zweiter bedenklicher Punkt ist das negative Stimmgewicht. Ganz klassisch bezeichnet es die Paradoxie, dass eine Partei für hypothetisch mehr errungene Zweitstimmen weniger Sitze im Bundestag bekäme, oder umgekehrt. Das Bundesverfassungsgericht drückt es im letzten Wahlrechts-Urteil begriffserweiternd so aus: Die Zahl der Mandate einer Partei darf nicht erwartungswidrig mit der Stimmenzahl für diese Partei oder für eine konkurrierende Partei korrelieren. Dabei ist es für das Vorliegen des Tatbestandes unerheblich, ob er durch Überhangmandate, Ausgleichssitze oder Rundungen verursacht wird.

Auch das 4F-Modell lässt negative Stimmgewichte zu: Verfolgt man die Auswirkungen der 8000 zusätzlichen Stimmen für Die Linke in Hamburg, so ergibt sich unter dem 4F-Modell für diese Partei auf Bundesebene ein Mandatsverlust. Dieses von mir schon im Dezember in die Diskussion eingebrachte Beispiel spielte auch bei der Anhörung im Innenausschuss eine Rolle. Es ist nicht angemessen, den im Beispiel beschriebenen Fall als nur dem negativen Stimmgewicht ähnlich umzudeklarieren oder ihn formal-juristisch (aber quantitativ nicht überzeugend) als gutartig umzudeuten.

Angesichts dieses Beispiels ist die verbreitete Meinung überraschend, das 4F-Model sei frei von negativem Stimmgewicht. Weiter gehende Analysen zeigen sogar, dass dieser Effekt nicht nur in seltenen Ausnahmefällen auftritt. Allerdings könnten nur aufwendige Simulationen letztlich die Größenordnung der Wahrscheinlichkeit dieses Effekts ermitteln. Auch hinsichtlich negativer Stimmgewichte ist der Gesetzentwurf damit noch risikobehaftet.

Was bleibt als Fazit? Zu begrüßen ist, dass sich fast alle Bundestagsfraktionen auf ein Wahlrecht geeinigt haben. Positiv ist auch, dass bei den maßgeblichen Staatsrechtlern der Entwurf auf überwiegende Zustimmung trifft. Aus meiner Sicht kann es aber nur ein Übergangswahlrecht sein, das wegen der angesprochenen Punkte noch Korrekturbedarf aufweist.

 

Weitere Literatur:

Hesse, Christian (2012): Gutachten zum neuen Bundeswahlrecht, BGBl 2011 Teil I S. 2313.

 

Christian Hesse ist Professor für Mathematische Stochastik im Fachbereich Mathematik der Universität Stuttgart und zur Zeit Gastprofessor in den USA. Beim Wahlrechtsverfahren im Sommer 2012 hatte ihn das Bundesverfassungsgericht als Sachverständigen hinzugezogen.

 

Kategorien: Wahlrecht

Grundsatzprogramm? Keine Ahnung!

Von 7. September 2012 um 12:49 Uhr

Von Lenz Jacobsen

Das jüngste Drama, oder besser: das jüngste Kammerspiel aus dem so oft absurden Innenleben der Piratenpartei dauerte 74 Minuten und spielte im Wahlkreis Zollernalb-Sigmaringen. Dort, zwischen Stuttgart und Bodensee, trafen sich jüngst eine Handvoll Piraten, darunter drei stimmberechtigte Mitglieder, um ihren Direktkandidaten für die Bundestagswahl 2013 zu bestimmen. Das Problem nur: So richtig geeignete Bewerber für das Amt hatten sie nicht. Da war Kurt Kreitschmann, 60 Jahre alt, seit 40 Jahren verheiratet, 4 Kinder. Und Erwin Phillipzig, der aus Berlin kommt und seit 1998 in Rottenburg wohnt. Politische Konzepte, klare Positionen oder auch nur Interesse an den Grundsätzen der eigenen Partei haben die beiden nicht, wie die anschließende Befragung durch ihre Mit-Piraten zeigte.

Was sie denn für Alleinerziehende tun wollen? Für die sollte es etwas anderes als Hartz IV geben, sagt Kreitschmann. Und Phillipzig ergänzt, sie müssten prinzipiell besser unterstützt werden. Absurd wird es, als er auf die Frage, was denn aus seiner Sicht die Kernthemen der Piraten seien, antwortet: “Ich habe mich bisher noch nicht sonderlich mit dem Programm beschäftigt.”

Weiter geht es mit der Blamage: Was halten die beiden vom Bedingungslosen Grundeinkommen? “Ich halte dieses Prinzip für fragwürdig. Man sollte eher die Löhne der Arbeit angleichen”, sagt Kreitschmann. “Schwierig zu sagen”, erklärt Philippzig. Und wie steht es mit der Vorratsdatenspeicherung, einem der Themen, das die Piraten erst groß gemacht hat? “Dazu habe ich mich nicht genug informiert”, sagt der eine, “Man muss nicht alles speichern”, der andere. Zur Netzneutralität erklären sie: “Ich bin nicht viel am PC und bin eigentlich immer skeptisch bei Datenaustausch” und “Ich bin selten im Internet, überlege aber prinzipiell zweimal bevor ich einen Anhang öffne”. Irgendwann reicht es einer Piratin namens Lisa, sie fragt die beiden: Welche Themen aus dem Grundsatzprogramm kannst du aufzählen? Und was antworten die Kandidaten, die sich immerhin als Piraten-Vertreter für das höchste deutsche Parlament bewerben, unisono? “Nichts.”

Das kleine Baden-Württemberger Drama zeigt, wie sehr die Piratenpartei selbst von ihrem Aufstieg überfordert ist. Es scheint einfach nicht genug fähige Kandidaten für die vielen neuen Posten zu geben. Doch anstatt sich das einzugestehen und konsequenterweise auf einen Direktkandidaten zu verzichten, der ja sowieso keine realistische Chance hat, gewählt zu werden, ziehen die Piraten die Sache einfach durch: Am Ende der Sitzung wählen die drei akkreditierten Mitglieder mit zwei zu eins Stimmen Kurt Kreitschmann zu ihrem Bundestagskandidaten.

Bei der Piratenpartei ist das Protokoll der Sitzung übrigens mittlerweile in der Kategorie Popcorn abgespeichert. Darein gehören alle Seiten, die “für empfehlenswert heiter bis überschwänglich ausgelassen befunden wurden”. Der Schriftführer ist von all dem nur noch genervt: “Wer auch immer das Protokoll auf Satire gestellt hat: NEIN ES IST WIRKLICH DAS OFFIZIELLE PROTOKOLL”, twittert er, und: “Ich muss jetzt als Schriftführer rechtfertigen, warum Kandidaten doof und Wähler gewählt. Vielen Dank, das hebt meine allgemeine Laune.”

Anmerkung: In einer früheren Version war der Schriftführer versehentlich als Versammlungsleiter bezeichnet worden. Das ist nun korrigiert. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Twitter-Shitstorm verdrängt die inhaltlichen Themen des GOP-Parteitags

Von 3. September 2012 um 15:27 Uhr

von Ines Mergel

Der gerade zu Ende gegangene Parteitag der Republikaner in den USA zeigt: Twitter-Lawinen sind unaufhaltbar. Jeder noch so kleine Fehltritt eines Redners endet in einem Mem, das die Internetgemeinde begeistert.

Gleich zu Beginn des GOP-Parteitages fiel auf, dass sich Twitter.com mehr und mehr zu einem Medienunternehmen entwickelt hat, das tief in den Wahlkampf involviert ist. Der Hashtag #GOP2012 war auf allen offiziellen Flaggen des Tampa-Stadions platziert, unübersehbar und direkt nutzbar für jeden Teilnehmer mit einem Smartphone. #GOP2012 wurde sehr schnell zum „trending topic“ in den USA. Die Reden während des Parteitags beginnen und die Bevölkerung “tweetet” während Romneys erstem Auftritt. Twitter zählt über 14.000 Tweets: Sechsmal so viele wie während des gesamten GOP-Parteitags in 2008. Mit ihrer vereinten Intelligenz nehmen Twitter-Nutzer in sekundenschnelle jede Redewendung auseinander, checken und gegenchecken jede Behauptung und posten schnell den Gegenbeweis für jede plumpe Lüge der Kandidaten, die sich dann wie ein Feuersturm rasend schnell im Netz verbreitet.

Besonders die Rede von Clint Eastwood wird von der Twitter-Gemeinde aufs Korn genommen und mit Hilfe des Hashtags #eastwooding in einem online Feuersturm lächerlich gemacht. Die Twitterparodie „Invisible Obama“ entsteht und zeigt, dass das Einreden auf einen leeren Stuhl – wie von Eastwood schauspielerisch dargestellt – nicht gut ankommt. Innerhalb weniger Minuten hat der Account mehrere zehntausend Follower hinter sich vereinigt, die bereitwillig Scherze auf Kosten des Stuhls verteilen. Hunderte mit Hilfe von Photoshop veränderte Versionen des leeren Stuhls kursieren im Internet. Jede Late-Night-Show geht auf die Varianten ein. Auch das Obama-Camp ist schnell und postet eine brillante Gegendarstellung mit der Unterschrift: „Dieser Stuhl ist bereits besetzt“.

Quelle: Twitter.com/BarackObama

Das Online-Fiasko ist sofort messbar: Mit dem Twitter-Index werden die Gefühlswelt der politisch interessierten Nutzer in Zusammenarbeit mit der Tageszeitung USAToday.com gemessen und die Stimmungslage visuell auf einer Skala von 1-100 dargestellt. Obwohl es wenige Informationen darüber gibt, wie gemessen wird, werden die resultierenden Zahlen laut Adam Sharp, Twitters Direktor für “Government News and Social Innovation” der Gallup-Umfrage-Qualität gleichgesetzt. Twindex misst, ob die Online-Gemeinde positiv oder negativ über die beiden Kandidaten tweetet. Alle Werte über 50 sind ein Indikator für eine positive Stimmungslage. Wurde Romney noch am ersten Parteitag mit einem Wert von 60 positiv besprochen, hat sich die Stimmung während des „Eastwooding“-Skandals schnell umgekehrt und sein Twindex fiel auf 35:

Quelle: election.twitter.com (31. August 2012)

Das gesamte Twitter-Archiv wird so in einer visuell ansprechenden Form in der oben gezeigten Graphik analysiert. Jedoch ist unklar, wie verlässlich diese Repräsentation ist. Twitter erläutert nicht, ob Twitterbots mit einbezogen werden, die zu tausenden automatisch Romney’s Twitterprofil folgen, oder ob ironisch gemeinte Tweets als positiv bewertet werden. Zur Zeit nutzen laut einer Pew Umfrage ca. 8% der Amerikaner, die online aktiv sind, Twitter. Sind also ebenso viele Schwarze, Latinos und Asiatisch-stämmige Amerikaner auf Twitter vertreten wie in der wahlberechtigten Bevölkerung? Diese Fragen bleiben offen und erst am Wahlabend wird klar werden, inwieweit die Online-Gemeinde die tatsächliche Stimmung der Wähler wiederspiegelt.

Die Lehren die aus dem GOP-Parteitag gezogen werden können: Twitter verstärkt jedes Wahlkampffiasko. Jeder Fehltritt wird unaufhaltbar in Online-Lawinen verteilt.

 

Dr. Ines Mergel ist Professorin für Verwaltungswissenschaften an der Maxwell School of Citizenship and Public Affairs (USA) und twittert über die Nutzung von sozialen Medien.

Kategorien: Internetwahlkampf, USA

Das neue Wahlrecht: Kompliziert, aber fair?

Von 23. Juli 2012 um 10:08 Uhr

Von Christian Hesse

Wer sich für Wahlrecht interessiert, weiß, dass eine äußerst wichtige Entscheidung ansteht, die uns alle angeht. Am 25. Juli wird in Karlsruhe ein höchstrichterliches Urteil dazu verkündet. Worum geht`s?

Ende letzten Jahres wurde von der Regierungskoalition gegen die Stimmen der Opposition ein neues Wahlrecht für die Wahl zum Bundestag verabschiedet. Das alte musste überarbeitet werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht es für verfassungswidrig erklärt hatte. Grund dafür war die Besonderheit, dass unter bestimmten Umständen mehr Zweitstimmen für eine Partei dazu führen konnten, dass diese Partei seltsamerweise einen Sitz verliert. Der mit diesen Stimmen zum Ausdruck gebrachte Wählerwille würde also ins krasse Gegenteil verkehrt. Man spricht von Negativem Stimmgewicht. Als bei der Bundestagswahl 2005 in einem Wahlkreis nachgewählt werden musste, trat dieser Störfall tatsächlich auf.

Am neuen Wahlrecht erhitzen sich die Gemüter. SPD und Grüne haben in Karlsruhe dagegen geklagt. Auch in der Presse steht es fast einhellig in der Kritik. Von “einem unverschämten Anschlag auf die repräsentative Demokratie” (Volker Beck) war sogar die Rede.

Am 5. Juni hat das Verfassungsgericht zum Wahlrecht verhandelt. Als vom Gericht geladener Sachverständiger habe ich daran teilgenommen. Wie man sich vorstellen kann, gehört ein Auftritt in dieser Manege nicht zu den Standardsituationen im Leben eines Mathematikers. Die Verhandlung war ein Ringen um die Deutungshoheit im wahlrechtlichen Raum zwischen Befürwortern und Kritikern des neuen Wahlrechts. Beide Seiten hatten als Verfahrensvertreter renommierte Staatsrechtler und viel Polit-Prominenz aufgeboten. Am Ende eines sehr langen Verhandlungstages hatten die Befürworter gegen die Kritiker einen klaren inhaltlichen Punktsieg erzielt. Während der Verhandlung gab es viele präzise Fragen der Verfassungsrichter an die Verfahrensbeteiligten. Aus ihnen konnte eine Tendenz des Gerichts jedoch nicht abgeleitet werden.

Wie funktioniert das neue Wahlrecht?

Das System aus Erst- und Zweitstimme wird beibehalten. Neu ist, dass zuerst für jedes Land nach der Wahlbeteiligung errechnet wird, wie viele Abgeordnete von dort in den Bundestag ziehen. Anschließend wird nach dem Verhältnis der Zweitstimmen in jedem Land festgelegt, wie viele dieser Abgeordneten welcher Partei angehören. Zusätzlich eingeführt wurde eine Korrektur von Rundungsverlusten. Nach wie vor zieht jeder Wahlkreissieger ins Parlament ein. So können auch im neuen Wahlrecht Überhangmandate auftreten. Diese entstehen dann, wenn eine Partei mehr Sitze durch Wahlkreisgewinner erringt als ihr nach Zweitstimmen eigentlich zustehen. Kurzum: Das neue Wahlrecht ist kompliziert. Aber auch das alte war nicht einfach.

Welche Auswirkungen hat es?

Vom Ergebnis aus gesehen ist das neue Wahlrecht minimal-invasiv. Bei dessen Anwendung auf die letzten sechs Bundestagswahlen seit 1990, hätte die SPD insgesamt ein Plus von 3 Sitzen erzielt, die CDU Plus/Minus 0, die CSU Plus/Minus 0, die FDP ein Plus von 10 Sitzen, die Grünen ein Plus von 11 Sitzen, Die Linke ein Plus von 9 Sitzen. Das ist kein großer Unterschied, und dies ist als Vorteil zu werten. Denn das deutsche System aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl stößt auf breite Zustimmung in der Bevölkerung. Es ist verfassungspolitisch bewährt, gilt überwiegend als erhaltenswert und wird in der wissenschaftlichen Literatur meist positiv beurteilt. Es ist ein Erfolgsmodell und ein großes Gut unserer politischen Kultur. Wahlrecht made in Germany hat sogar andernorts (Neuseeland) als Vorbild gedient.

Wurden monierte Mängel beseitigt?

Es ist eine Binsenweisheit unter Wahlrechtlern, dass das perfekte Modell eine Utopie ist. Gemeinhin ist es für Experten nicht schwer, an einem Wahlsystem unerwünschte Eigenschaften aufzuzeigen, doch unmöglich, ein System zu entwickeln, das ganz frei davon ist. Alle haben ihre Vor- und Nachteile. Das von der SPD favorisierte Modell verursacht eine erhebliche Aufblähung des Parlaments. Das Modell der Grünen benachteiligt Landesverbände ohne Überhangmandate.

Das Verfassungsgericht hatte übrigens nicht die Überhangmandate bemängelt. Es hatte allein das oben angesprochene Negative Stimmgewicht als verfassungswidrig eingestuft. Und es hatte zudem eine mögliche Beseitigung vorgeschlagen, die nicht an Überhangmandaten ansetzt, sondern die Bundesländer zu getrennten Wahlgebieten macht. Dieser Weg wurde beschritten.

Negative Stimmgewichte sind zwar auch im neuen Wahlrecht noch möglich. Die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens wird aber stark zurückgedrängt. Bei realitätsnah simulierten Wahlausgängen treten sie nur etwa bei jedem hundertsten Wahlergebnis auf. Kein einziger Fall von Negativem Stimmgewicht gemäß Definition des Verfassungsgerichts wäre unter dem neuen Wahlrecht bei den Bundestagswahlen 2005 und 2009 aufgetreten. Das Gericht hatte die Beseitigung dieses Defekts außerdem nur für im politischen Alltag auftretende Szenarien verlangt, nicht unbedingt für alle theoretisch möglichen Situationen. Dieser Auftrag wurde erfüllt.

Negative Stimmgewichte sind ein gegenläufiger Effekt, der sich allein auf Änderungen bei den Zweitstimmen bezieht. Daneben können im neuen Wahlrecht gegenläufige Effekte auftreten, die als Ursachen gleichzeitige Änderungen bei Erst- und Zweitstimmen voraussetzen. Alle diese Effekte können aber vom Wähler nicht für strategisches Wählen oder manipulatives Verschieben von Sitzen eingesetzt werden. Nur nach der Wahl wird feststellbar, ob und wo sich dieser Effekt durch Rundungszufälle ergeben hätte. Insgesamt wird die Bedeutung gegenläufiger Effekte von vielen Kritikern des neuen Wahlsystems bei weitem überschätzt. Nichtsdestoweniger hätte der Gesetzgeber in der eingeschlagenen Richtung noch einen kleinen Schritt weitergehen sollen, um alle gegenläufigen Effekte zu beseitigen. Das ist erreichbar, würden die Sitze auf die Bundesländer nicht nach Wahlbeteiligung, sondern nach Bevölkerung verteilt und die Rundungsverluste der Parteien nach eingebüßten Sitzbruchteilen korrigiert. In der Endabrechnung macht beides nur wenig aus.

Ist das neue Wahlrecht fair?

Wer diese Frage beantworten will ohne Überhangmandate zu erwähnen, hätte das Thema von vornherein verfehlt. Für die Opposition sind diese Mandate ein rotes Tuch. Bei der letzten Wahl gab es davon die satte Zahl von 24 und alle konnte die Union einheimsen. Das war nicht immer so. Bei den Bundestagswahlen von 1990 bis 2005 hatte die CDU zusammen genommen 26, die SPD 30 Überhangmandate bekommen. Das Verhältnis war also bis vor der letzten Wahl relativ ausgeglichen. Und diese letzte Wahl kann insofern als Sonderfall gelten, als eine der großen Volksparteien ausgesprochen schwach und eine der kleinen Parteien ausgesprochen stark war. Die weitere Entwicklung der Überhangmandate ist schwer vorherzusagen. Es gibt aber seriöse Schätzungen, dass diese bei der nächsten Wahl mehrheitlich der SPD zugute kommen werden. Jedenfalls hat die Union kein festes Abonnement auf diese Mandate.

Auch ist das neue Wahlrecht aufs Ganze gesehen für kleine Parteien weniger nachteilig als es das alte war. Ferner wirkt sich die Vergabe der Sitze an die Länder nach Wahlbeteiligung im Vergleich mit der Zuteilung nach Bevölkerung nicht negativ für die neuen Länder aus, obwohl dort typischerweise weniger Wählerinnen und Wähler zur Wahlurne gehen. Zieht man Bilanz, ist das neue Wahlrecht, trotz vorhandener Fragwürdigkeiten, ausreichend fair. Vielleicht wird es Zeit, seinen Frieden damit zu machen und Ja dazu zu sagen, wenn auch nicht Hurra.

Christian Hesse ist Professor für Mathematische Statistik am Institut für Stochastik und Anwendungen der Universität Stuttgart. Er war im Rahmen der Verhandlung des neuen Wahlrechts vor dem Bundesverfassungsgericht Gutachter für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Kategorien: Wahlrecht

Positives zum Negativen Stimmgewicht

Von 3. Juni 2012 um 19:04 Uhr

Von Christian Hesse

In der letzten Ausgabe des Nachrichtenmagazins Spiegel vom 26.5.2012 wird unter dem Titel “Mehr Stimmen, weniger Sitze” das neue deutsche Wahlrecht für Bundestagswahlen thematisiert, das am 3.12.2011 in Kraft getreten ist. Dabei wird kein gutes Haar an dessen Sitzzuteilungsverfahren gelassen. Die Möglichkeit der Überhangmandate führe unter bestimmten Umständen zu “willkürlichen und widersinnigen” Ergebnissen. Die Berichterstattung des Spiegels möchte ich hier durch meine eigene Perspektive ergänzen. Denn ich habe mich in den letzten Monaten mit den mathematischen Eigenschaften des Gesetzes beschäftigt und komme alles in allem zu einer positiven Einschätzung.

In aller Kürze noch einmal zur Historie: Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 3.7.2008 das seinerzeit geltende Wahlrecht zum Deutschen Bundestag in Teilen für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, eine verfassungsgemäße Neuregelung vorzunehmen. Das Gericht hatte nicht die Möglichkeit des Auftretens von Überhangmandaten moniert, sondern vielmehr das Phänomen des sogenannten Negativen Stimmgewichts. Dieses Phänomen beschreibt die in einigen Sitzzuteilungsverfahren vorkommende Paradoxie, dass hypothetische Zweitstimmengewinne für eine Partei in einem Bundesland (relativ zum tatsächlichen Wahlergebnis) unter ganz bestimmten Bedingungen für diese Partei zu einem Verlust von Mandaten auf Bundesebene führen können oder umgekehrt.

Grundsätzlich muss man sich bei der Betrachtung von Wahlsystemen einen ganz zentralen Punkt bewusst machen: Ein perfektes, in jeder Hinsicht makelloses Sitzzuteilungsverfahren gibt es nicht. Bei jedem Entwurf eines Zuteilungsverfahrens sind Abwägungen hinsichtlich des Grades der Durchsetzung zentraler Wahlrechtsprinzipien (Gleichheit der Wahl, Unmittelbarkeit der Wahl) vorzunehmen. Jede Stimme soll den gleichen Wert haben und es sollen zwischen der Stimmabgabe und dem Wahlergebnis keine vermittelnden Instanzen stehen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber nun aufgetragen, den Systemfehler des Negativen Stimmgewichts zu beseitigen. Allerdings nicht notwendigerweise für jede abstrakt konstruierbare Situation, sondern orientiert an in der politischen Wirklichkeit plausiblen Fallgestaltungen. Daraufhin hat der Gesetzgeber nach intensiven Diskussionen und Expertenanhörungen ein neues Wahlrecht verabschiedet, das diesen Kriterien gerecht werden soll. Was ist davon zu halten?

Zum einen ist auch das neu geltende Wahlrecht nicht vollständig frei von Eigenheiten. Damit bewirkt es Differenzierungen bei den Idealanforderungen der Verfassungsprinzipien der gleichen und unmittelbaren Wahl. Zudem lässt das neu geltende Wahlrecht die Möglichkeit des Effekts des Negativen Stimmgewichts weiterhin zu.

Allerdings ist hierbei entscheidend, dass die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten dieses Effekts im neu geltenden Wahlrecht signifikant geringer ist als im Wahlrecht alter Fassung und nur noch im Promillebereich liegt. Somit bestehen zwar theoretische Möglichkeiten des Auftretens von Negativem Stimmgewicht. Es ist jedoch angemessen, von seltenen Ausnahmefällen zu sprechen.

Die grundsätzliche Frage in der aktuellen Debatte zum neuen Wahlrecht lautet: Ist es urteilskonform im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 3.7.2008? Diese Frage ist mit Ja zu beantworten: Fälle von Negativem Stimmgewicht sind sehr unwahrscheinlich geworden. Das neu geltende Wahlrecht erfüllt den Regelungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts.

Ob das neue Wahlrecht aber Bestand hat, entscheidet sich ab kommendem Dienstag: Für den 5. Juni 2012 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die mündliche Verhandlung über die Klagen gegen das Gesetz von SPD, Bündnis90/Die Grünen und von rund 3.000 Bürgerinnen und Bürgern angesetzt.

Christian Hesse ist Professor für Mathematische Statistik am Institut für Stochastik und Anwendungen der Universität Stuttgart. Er war im Rahmen der Verhandlung des neuen Wahlrechts vor dem Bundesverfassungsgericht Gutachter für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

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Eurovision Union

Von 24. Mai 2012 um 22:44 Uhr

Von Sebastian Fietkau

In seiner Schlussfolgerung vom 22. Juni 1993 legte der Europäische Rat in Kopenhagen erstmals einen Katalog von verfassungsrechtlichen Anforderungen für beitrittswillige Staaten fest. Allerdings haben die Ratsmitglieder neben wirtschaftlichen und politischen Kriterien eine entscheidende Voraussetzung nicht bedacht: Zur Aufnahme in die EU benötigte es offensichtlich mindestens eine Teilnahme am Eurovision Song Contest (#ESC). Bis zu dem an diesem Wochenende stattfindenden 57. ESC in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku wurden ausschließlich Länder in die Europäische Union aufgenommen, die vorher ihr musikalisches Talent den europäischen Zuschauern unter Beweis gestellt haben.* Gleiches gilt für alle aktuell anerkannten Beitrittskandidaten und selbst nur bei gestellten Aufnahmeanträgen lag eine vorherige Teilnahme am Liederwettstreit vor.

Die ursprüngliche Zielsetzung des ESC ähnelt dabei in gewisser Weise sogar der europäischen Vision von Monet & Co. Vor dem Hintergrund eines politischen zersplitterten und technisch zurückgeworfenen Europas gab es bereits 1955 erste Pläne der European Broadcasting Union (EBU) für eine gesamteuropäische Musikveranstaltung, welche zeitgleich in alle Teilnahmeländer übertragen werden sollte. Ohne jegliche politische Botschaften sollte der Kontinent friedlich vereint in der Musik ein Land samt Komponist und Interpreten zum Sieger wählen. Europa sollte einander wieder zuhören.
Im Startfeld des ersten Grand Prix Eurovision de la Chanson im Jahr 1956 konkurrierten alle zukünftigen Mitglieder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (plus die Schweiz) schon zwei Jahre vor Inkrafttreten des EWG-Vertrags. Noch in den 1960er Jahren zogen sämtliche Länder der späteren EG-Norderweiterung von 1973 und der EFTA-Erweiterung von 1995 nach. Die bis dato diktatorisch regierten Länder Griechenland, Spanien und Portugal nahmen noch vor ihrer friedlichen Demokratisierung und den beiden Süderweiterungen in den 1980er am ESC teil. Und auch für die meisten Staaten des ehemaligen Ostblocks begann die musikalische vor der politischen Karriere im Europa der frühen 1990er Jahren und somit deutlich vor den späteren Ost-Erweiterungen von 2004, bzw. 2007.

Während die EU sechs weiteren Staaten einen offiziellen Kandidatenstatus eingeräumt hat, welche allesamt dem europäischen Publikum bereits vorstellig wurden, kommt die berechtigte Frage auf, wo die Vision über die Ausdehnung von Europa bei den Machern des Eurovision Song Contest aufhört. Klar zu Europa zählt für sie beispielsweise der gesamte westliche Balkan. Teilweise noch zu Kriegszeiten standen einige ehemalige jugoslawische Republiken auf der ESC-Bühne; dies alles vor dem Europäischen Rat in Thessaloniki 2003, bei dem die Balkanstaaten als potenzielle Beitrittskandidaten bestätigt wurden. Ebenso ist die Türkei seit 1975 ein fester Bestandteil des Teilnehmerfeldes; 36 Jahre vor dem offiziellen EU-Kandidatenstatus. Und selbst bei der gescheiterten EU-Bewerbung Marokkos von 1987 wurde sieben Jahre zuvor ein Beitrag zum Grand Prix entsandt. Tatsächlich wurde 1950 bei der Grenzziehung des teilnahmeberechtigten EBU-Raums fast der gesamte Mittlere Osten und nordafrikanische Raum – als teilweise noch kolonial verwaltete Gebiete europäischer Staaten – in die Planung miteinbezogen. Nach dem Arabischen Frühling scheint es also die besten Voraussetzungen für eine zukünftige Annäherung dieser Staaten an die EU zu geben. Potentielle Mitglieder könnten schon bald eine der entscheidenden Beitrittskriterien erfüllen und aus den europäischen Hauptstädten gäbe es dann vielleicht bald zu hören: Libya twelve point – la Lybie douze points.

Sebastian Fietkau ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung.

* Allein die Tschechische Republik debütierte 2007 im Eurovision Song Contest erst drei Jahre nach Aufnahme in die EU.

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Was machen Piraten eigentlich im Parlament?

Von 17. Mai 2012 um 08:03 Uhr

Von Jochen Müller und Christian Stecker

Nach Berlin, dem Saarland und Schleswig-Holstein ziehen die Piraten nun in den Düsseldorfer Landtag ein. Angesichts dieser Erfolge stellt sich die Frage, was Piraten eigentlich im Parlament machen. Bringen Sie frischen Wind und neue Themen oder führt die, von ihren Kritikern monierte, fehlende programmatische Breite zu einer geringen parlamentarischen Aktivität? Anders gefragt: Können Piraten nur twittern oder können sie auch parlamentarische Opposition?

Um diese Frage zu beantworten, werfen wir einen Blick auf die bisherigen Aktivitäten der Piraten im Berliner Abgeordnetenhaus, in dem sie seit dem 27. Oktober 2011 vertreten sind. Schauen wir uns zunächst nackte Zahlen an. Die Abbildung zeigt, wie häufig die Fraktionen seit Beginn der Legislaturperiode verschiedene parlamentarische Instrumente genutzt haben. Dabei handelt es sich zum einen um die verschiedenen Formen von Anfragen als klassisches Kontrollrecht gegenüber dem Berliner Senat und zum anderen um Anträge, in denen das Parlament oder der Senat zu einer bestimmten Handlung, z. B. einem Gesetz, aufgefordert werden.

Parlamentarische Aktivitäten im Berliner Abgeordnetenhaus: Prozentualer Anteil nach Fraktionen

Hinweis: orange = Die Piraten, grün = Bündnis 90/Die Grünen, lila = Die Linke, schwarz = CDU, rot = SPD; die Zahl in Klammern gibt jeweils die Gesamtzahl der jeweiligen Kategorie an

Es zeigt sich, dass die Piraten vergleichsweise zurückhaltend auftreten. Insbesondere bei den kleinen Anfragen und Anträgen fallen sie deutlich hinter die beiden anderen Oppositionsparteien Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zurück. (Die ähnlich geringe Aktivität von CDU und SPD erklärt sich in ihrem Status als Regierungsfraktion.)

Betrachtet man die Inhalte der einzelnen Initiativen, zeigt sich zudem, dass die Piraten zu vielen Themen keine Positionen in die parlamentarische Debatte einbringen, sondern sich stark auf ihre Kernthemen Netzpolitik und Transparenz konzentrieren. So setzen sich von den elf Anträgen, für die die Piraten alleine verantwortlich zeichnen, fünf für einen besseren Datenschutz ein – insbesondere gegenüber staatlichen Ermittlungsbehörden (z. B. die Ablehnung des sogenannten Staatstrojaners). Weitere drei Anträge fordern die Offenlegung von Verträgen zwischen Landesregierung und Privatunternehmen. Ein Antrag verlangt, dass Wowereit und seine Kabinettkollegen künftig öffentlich tagen und beschließen. Demgegenüber decken die kleinen Anfragen etwas mehr Themen ab. Bei fünf von 19 kleinen Anfragen geht es zwar ebenso um Aspekte des Datenschutzes, es finden sich aber auch Anfragen zur Sozial- (Unterkunftskosten von Leistungsbeziehern), Bildungs- (Reform der Lehrerbildung) und Innenpolitik (Schutzpolizei-Laufbahnverordnung). Insgesamt bringen Piraten tatsächlich neue Themen ins Parlament. Für Bürger, denen neben Netzpolitik und Transparenz noch andere Themenfelder wichtig sind, dürfte dies allerdings noch etwas wenig sein.

Außer den Inhalten muss eine Betrachtung der parlamentarischen Aktivitäten der Piraten auch deren Form berücksichtigen. Neben der zuletzt diskutierten Verwendung von Fäkalsprache im Parlament und der Entfachung damit artverwandter Stürme heben sich die Piraten auch in der Sprache ihrer parlamentarischen Initiativen von den etablierten Parteien ab: Mitten im kalten Berliner Winter bewiesen sie ein Herz für das Wachpersonal des Abgeordnetenhauses und forderten die Aufstellung eines Wachhäuschens vor dem Eingang des Parlaments. In der Begründung von glattgeschliffenen Politikerdeutsch keine Spur: „Es ist saukalt und entgegen der Bekundungen seitens des jetzigen Parlamentspräsidenten ist noch nichts passiert.“

Christian Stecker ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft der Universität Potsdam.

Jochen Müller ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Oldenburg.

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Eine „kleine Bundestagswahl“? Die programmatische Ausrichtung der Parteien in Nordrhein-Westfalen im Vergleich

Von 13. Mai 2012 um 14:49 Uhr

Marc Debus und Jochen Müller
Die heutige Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen wird in den Medien häufig als „kleine Bundestagswahl“ bezeichnet, unter anderem weil NRW als dem einwohnerstärksten deutschen Bundesland eine große Bedeutung zukommt. Doch haben die Parteien an Rhein und Ruhr eine eigene Tradition: So gilt beispielsweise der dortige Landesverband der Union als stark wohlfahrtsstaatlich orientiert, was sich auch darin widerspiegelt, dass der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Karl-Josef Laumann, Fraktionsvorsitzender der CDU im Düsseldorfer Landtag ist. Es könnte sich demnach lohnen, die Positionen der Parteien in NRW mit denen der Bundesparteien zu vergleichen. Dies könnte auch Informationen zu den Chancen möglicher Koalitionen liefern, die auf Bundesebene als de facto ausgeschlossen gelten.

Auf der Basis vollständig computerisierter Inhaltsanalysen der Wahlprogramme der Parteien zu den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen 2010 und 2012 sowie zur Bundestagswahl 2009 lassen sich die inhaltlichen Ausrichtungen der Parteien zwischen NRW und Bundesebene wie auch im Zeitvergleich kontrastieren.

Die folgende Abbildung, in der die Positionen auf einer wirtschafts- und einer gesellschaftspolitischen „Links-Rechts-Achse“ abgebildet sind, zeigt, dass insbesondere bei Union und FDP Unterschiede in der programmatischen Akzentsetzung zwischen NRW und Bund bestehen (die Positionen der Parteien zur Bundestagswahl 2009 sind in helleren Farben wiedergegeben als diejenigen zur den Landtagswahlen 2010 und 2012). Die CDU in NRW ist bei den Landtagswahlen 2010 in wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Fragen „linker“ und progressiver als die Bundespartei. Zur Wahl 2012 ist die nordrhein-westfälische Union jedoch wieder etwas nach rechts in wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen gerückt. Die FDP an Rhein und Ruhr ist 2010 wie auch 2012 deutlich weniger wirtschaftsliberal ausgerichtet als es die Freien Demokraten zur Bundestagswahl 2009 waren.

Die Linke in NRW ist 2012 deutlich in die Mitte der wirtschafts- und sozialpolitischen Links-Rechts-Achse gerückt. Bei Grünen und insbesondere SPD ist der Unterschied zwischen Bundes- und Landesebene hingegen deutlich geringer. Die nordrhein-westfälischen Piraten verorten sich – wie auch in anderen Bundesländern – in einem bislang von keiner Partei besetzen Teil des wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Politikraums, was ein Erklärungsfaktor ihres Erfolgs sein könnte.

Die moderatere Ausrichtung der NRW-FDP könnte, wie im Blog-Beitrag von Thorsten Faas thematisiert, ein Fenster für eine sozialliberale Zusammenarbeit im Düsseldorfer Landtag leichter öffnen als auf Bundesebene. Dennoch ist die Distanz zwischen SPD und FDP in der Wirtschafts- und Sozialpolitik zur Landtagswahl 2012 deutlich größer als zwischen Sozialdemokraten und Union oder insbesondere zwischen den aktuellen Koalitionsparteien SPD und Bündnis 90/Grüne. Sollte sich also eine Mehrheit für Rot-Grün bei der Wahl in NRW ergeben, dann ist ein Bündnis beider Parteien aufgrund der geringen inhaltlichen Distanz sicher. Sollte es jedoch nicht für SPD und Grüne zu einer Mehrheit der Landtagsmandate reichen, dann müsste zur Bildung einer Ampelkoalition mit den Liberalen weniger programmatische Unterschiede überbrückt werden als auf Bundesebene – vorausgesetzt, die FDP möchte ein solchen deutliches koalitionspolitisches Signal senden.

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