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Denkt Roland Koch wie die Linkspartei? Die Debatte um die Reform von Hartz IV hält Überraschungen bereit

StruenckRoland Koch verlangt eine Arbeitspflicht für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und alle toben. Roland Koch auch, weil er (natürlich und natürlich einkalkuliert) „missverstanden“ worden sei. Das Ganze könnte man getrost in der Schublade populistischer Evergreens verstauen. Dabei liegt in Roland Kochs Forderung eine ordentliche Prise Ironie, wenn man ihre möglichen Konsequenzen ernst nimmt. Denn der Vorschlag führt geradewegs in einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, wie ihn die Linkspartei seit langem in ihrem Parteiprogramm hat. Die Linke müsste daher eigentlich ganz auf der Seite von Koch stehen, zumindest klammheimlich.

Eine Arbeitspflicht gibt es im Grunde längst, denn die Arbeitsagenturen haben Anweisungen und verschärfte Zumutbarkeitskriterien an die Hand bekommen. Schließlich war es das erklärte Ziel dieser Reform, alle erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Doch was tun, wenn es in einer Region so gut wie keine Stellen gibt, in die Langzeitarbeitslose vermittelt werden können? Heinrich Alt, Mitglied im Bundesvorstand der Bundesagentur für Arbeit, sieht nach wie vor ein großes Defizit an Arbeitsplätzen in Deutschland. Dabei nutzen die Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen bereits ein großes Arsenal an Maßnahmen, um ihre Klientel wenigstens zeitweise in den ersten Arbeitsmarkt zu bekommen.

Worauf liefe also Roland Kochs Forderung hinaus, wenn man sie unter den jetzigen Bedingungen betrachtet? Wenn es eine allgemeine, verbindliche Arbeitspflicht gibt, muss auch Arbeit angeboten werden. Für die größte Gruppe der Langzeitarbeitslosen – die Alleinerziehenden – bräuchte es da erst einmal eine verlässliche Kinderbetreuung. Die anderen Kunden karren die Argen dann entweder quer durch die Republik an Orte, an denen die Erwerbsarbeit noch blüht. Oder sie müssen ihnen Ersatzarbeitsplätze anbieten, denn Arbeitspflicht für die Hilfeempfänger bedeutet quasi Arbeitsplatzpflicht für die Arbeitsagenturen. Angesichts von knapp 5 Mio. erwerbsfähigen Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II liefe das daraus hinaus, einen großen öffentlichen Beschäftigungssektor zu schaffen bzw. schaffen zu müssen. Roland Koch hätte neue Freunde in der Linkspartei gewonnen, doch das Kernziel der ganzen Reform würde verfehlt: die Integration in den ersten Arbeitsmarkt.