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Wie verständlich sind unsere Wahlprogramme?

Morgen – am 7. Juni – sind die Bürgerinnen und Bürger in sieben deutschen Bundesländern aufgerufen, das europäische Parlament und die Gemeinderäte neu zu wählen. Die Wahlprogramme der Parteien können bei diesen Wahlen durchaus eine wichtige Entscheidungshilfe darstellen. In ihnen informieren die Parteien den Wähler darüber, welche Ziele sie in der nächsten Legislaturperiode verfolgen wollen. Doch: Kommunizieren die Parteien hierbei überhaupt so verständlich, dass der „normale“ Wähler sie verstehen kann? Diese Frage wurden nun in zwei Analysen der Uni Hohenheim (in Kooperation mit der Ulmer Kommunikationsberatungsagentur Communication Lab) untersucht.

Ausgangspunkt der beiden Studien war zum einen die Vermutung, dass die immer wieder kritisierte Bürgerferne und Komplexität der EU und ihrer Institutionen sich möglicherweise auch auf die Verständlichkeit der Europa-Wahlprogramme auswirkt. Im Gegensatz dazu sollten die Kommunalwahlprogramme aufgrund der unmittelbaren Alltagsrelevanz der Kommunalpolitik für den Bürger verständlicher formuliert werden können. Beide Vermutungen konnten durch die Analysen der Uni Hohenheim bestätigt werden: Die Verständlichkeit der Europawahl-Programme aller untersuchten Parteien fällt – mit Ausnahme der CDU – im Vergleich zu den Kommunalwahlprogrammen deutlich geringer aus (exemplarisch wurden die Wahlprogramme zur Stuttgarter Gemeinderatswahl untersucht). Die Programme der SPD und der Grünen erreichen hierbei eine (Un)Verständlichkeit, die sich mit politikwissenschaftlichen Dissertationen vergleichen lässt. Die einzige erwähnenswerte Ausnahme stellt das Wahlprogramm der CSU dar: Dessen Verständlichkeit liegt deutlich über den restlichen Parteien, wobei auch hier noch zahlreiche Verstöße gegen zentrale Regeln des verständlichen Schreibens zu verzeichnen waren.

Die Verständlichkeit der Wahlprogramme im Vergleich

Am besten lassen sich diese Defizite anhand einiger weniger Beispiele aus den Europawahlprogrammen demonstrieren. So versucht die SPD ihren Wählern die Bedeutung europäischer Politik mit folgendem Satzungetüm näher zu bringen: „Dort wo die Gestaltungskraft der Nationalstaaten in unserer zusammenwachsenden Welt mit neuen Abhängigkeiten und vernetzten Problemen an ihre Grenzen stößt, kann und muss Europa den Primat der Politik gegenüber den freien Kräften des Marktes behaupten und dem Wirtschaften im europäischen Binnenmarkt wie weltweit soziale und ökologische Regeln geben.“ Auch das verwendete Vokabular der Parteien dürfte so manchen Leser der Wahlprogramme zur Verzweiflung treiben: So finden sich neben dem „Primat der Politik“ im eben zitierten Satz auch zahlreiche weitere Beispiele in den Wahlprogrammen der Parteien. Begrifflichkeiten und Fachausdrücke wie „Lissabon-Strategie“, „prekäre Beschäftigung“, „effektiver Multilateralismus“, „EU-weite Einspeiseregelung“ werden immer wieder verwendet – und das vollkommen ohne erläuternden Kommentar oder Klammerzusatz. Spätestens hier wird der Anspruch, die Wahlprogramme richteten sich an den „normalen“ Bürger, äußerst fraglich. Die Stuttgarter Kommunalwahlprogramme schneiden im direkten Vergleich deutlich besser ab als die Europawahlprogramme. Allerdings kann man auch hier keineswegs von allgemeiner Verständlichkeit sprechen. Als Vergleichswert wurde die Verständlichkeit von Politik-Beiträgen aus der Bild-Zeitung herangezogen: Von diesen Werten, auch wenn sie einen zugegebenermaßen hohen Verständlichkeitsanspruch darstellen, sind alle Parteien meilenweit entfernt.

Trotz allem besteht durchaus Anlass zur Hoffnung: Denn zumindest die Grünen scheinen das Problem mittlerweile erkannt zu haben: Auf ihrer Bundesdelegiertenkonferenz Anfang Mai 2009 stellten einige Delegierte den Antrag, dass die grünen Wahlprogramme in Zukunft auch als leicht verständliche und bebilderte Kurzfassung erscheinen sollten. Es bleibt zu hoffen, dass die anderen Parteien diesem Beispiel folgen werden.

 

Europawahlen ohne Unionsbürger?

Mit dem Vertrag von Maastricht (1993) wurde – zusätzlich zur Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslandes – die Unionsbürgerschaft eingeführt. Ein wichtiges Element dieser EU-Staatsbürgerschaft ist das Wohnortprinzip bei Kommunal- und Europawahlen. Es bedeutet, dass EU-Bürger auch in demjenigen Mitgliedsstaat der EU wahlberechtigt sind (und auch für das Europaparlament bzw. das lokale Parlament kandidieren können), in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben. So können seit 1995 auch in Deutschland Unionsbürger an kommunalen und Europawahlen teilnehmen.
Inwieweit Unionsbürger von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, wissen wir nicht genau. Für Kommunalwahlen gibt es zumindest aus einigen Städten (Berlin, Hamburg, Bremen, Stuttgart) verlässliche Zahlen. Sie zeigen, dass dort seit 1995 zwischen 15 und 27 Prozent der Unionsbürger die lokalen Parlamente mitgewählt haben. Es gibt jahres- und ortsabhängige Schwankungen, aber keinen klaren Trend einer Zu- oder Abnahme der Wahlbeteiligung von Unionsbürgern bei deutschen Kommunalwahlen. Über die Beteiligung der Unionsbürger an Europawahlen in Deutschland wissen wir noch weniger. Sicher ist jedoch, dass die Beteiligung erheblich geringer ist als bei Kommunalwahlen.
Dies hat mit einem unterschiedlichen Verfahren der Registrierung zu tun. Sind Unionsbürger bei Kommunalwahlen automatisch wahlberechtigt, so müssen sie sich für Europawahlen mindestens 21 Tage vor der Wahl registrieren lassen. Diese Frist ermöglicht es, diejenigen Unionsbürger, die in Deutschland ihre Stimme abgeben möchten, aus dem Wahlregister desjenigen Landes, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen (und dort automatisch wahlberechtigt sind), auszutragen. So soll verhindert werden, dass Unionsbürger zwei Stimmen abgeben – im Land des Wohnsitzes und im „Heimatland“.
Eine Registrierung aber ist eine erhebliche Hürde für die Beteiligung an einer Wahl und unterstreicht, dass Wahlbeteiligungsraten in Ländern mit grundsätzlicher Registrierung (z.B. USA) nicht ohne weiteres mit denjenigen in Ländern ohne Registrierung verglichen werden sollten. Für Unionsbürger und Europawahlen in Deutschland hat diese institutionelle Hürde Folgen: 1999 ließen sich in Deutschland 34.000 Unionsbürger ins Wählerverzeichnis für die Europawahl eintragen. Dies sind angesichts des damaligen Anteils von Unionsbürgern an der Bevölkerung (1,6 Mio.) gerade einmal 2%. Gemessen an allen Wahlberechtigten in Deutschland machten 1999 die Unionsbürger nur 0,05% aus. Im Jahr 2004 gab es eine Steigerung auf 133.000 (7% von 2 Mio.), die dann 0,2% der Wähler ausmachten.
Obwohl für 2009 noch keine bundesweiten Zahlen vorliegen, kann davon ausgegangen werden, dass auch diese Europawahl in Deutschland weitgehend ohne Unionsbürger stattfinden wird. Dennoch wählen etliche Unionsbürger bei Europawahlen; es scheint jedoch, dass weit mehr von ihnen in einem Konsulat oder der Botschaft ihres Heimatlandes wählen als ins „deutsche“ Wahllokal zu gehen. Wissenschaftliche Untersuchungen hierzu liegen nicht vor; auf der Grundlage journalistischer Reportagen kann man jedoch die Hypothese formulieren, dass die Europawahl im Konsulat als eine Art ethnisch-kulturelles Happening verstanden wird. So wird die Europawahl von vielen Unionsbürgern zwar in Deutschland, aber dennoch exterritorial begangen. Die Erfinder der Unionsbürgerschaft hatten sich dies anders vorgestellt. Auf dem Hintergrund dieser Praktiken sollte man vielleicht ernsthafter als bisher über europaweite Partei- und Kandidatenlisten nachdenken. Diese ließen sich, wie das Bundestagswahlsystem zeigt, durchaus mit regionalen oder lokalen Kandidatenlisten kombinieren. So könnte zum Beispiel eine in München lebende Griechin in einem Münchner Wahllokal sowohl für das europaweite Parteienbündnis ihrer in Griechenland präferierten Partei als auch für einen bayerischen Kandidaten stimmen. Der Gang ins Konsulat wäre dann nicht mehr notwendig – die Option, die Europawahl nach der Stimmabgabe als ethnisch-kulturelles Ereignis im griechischen Konsulat zu begehen, bliebe indes erhalten.

 

Kieler OB-Wahl: Kein gutes Zeichen für das Superwahljahr

Auf den ersten Blick scheint alles in bester Ordnung: Ein demokratischer Machtwechsel vollzieht sich in der Landeshauptstadt Kiel. Torsten Albig (SPD), bislang Sprecher von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück in Kiel, löst die bisherige Oberbürgermeisterin, Angelika Volquartz (CDU) ab; 52,1 Prozent der Kieler haben sich am vergangenen Sonntag für ihn entschieden und ihm damit schon im ersten Wahlgang – durchaus eine Überraschung – eine absolute Mehrheit verschafft. Democracy at work! Oder?

Ein bitterer Beigeschmack haftet der Wahl an: Nur 36,5 Prozent der Wahlberechtigten haben nämlich von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht – kaum mehr als jeder Dritte; in einigen Kieler Wahlkreisen waren es sogar weniger als 20 Prozent. Vier von fünf Wahlberechtigten sind dort am Wahltag zu Hause geblieben. Die Mehrheit von Albig ist vor diesem Hintergrund keineswegs absolut: Umgerechnet auf die Zahl der Wahlberechtigten genießt Albig die Unterstützung von gerade einmal 19 Prozent der Kieler! Und dies trotz der Tatsache, dass gerade die SPD (und in Reaktion darauf auch die CDU) mehrfach ihre bundespolitische Prominenz vor Ort aufgefahren hat. Merkel, Steinmeier, Steinbrück – sie alle waren in Kiel, die Wähler insgesamt mobilisiert haben sie kaum. Ebenso wenig wie die anderen Kandidaten und Parteien. Bei der vorausgehenden OB-Wahl hatten immerhin noch knapp 50 Prozent der Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. Insgesamt kein gutes Zeichen für das Wahljahr 2009.