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Gebrauchtwagenüberführung aus Italien

 

Hallo, ich habe mir über das Internet einen gebrauchten CLK in Italien
ausgeguckt, den ich gerne selbst abholen würde. Ich habe zwar mittlerweile einen ganz guten Überblick darüber, was ich für die Zulassung in Deutschland brauche, Tüv Gutachten , Unbedenklichkeitserklärung vom KBA, etc., mir ist aber immer noch nicht
so ganz klar, ob ich dafür also für die Heimfahrt durch die Schweiz
deutsche Kurzzeitkennzeichen verwenden darf, oder nicht. Manchen Blogs sagen , die werden ohne weiteres sowohl von Schweizern wie Italienern geduldet, andere, darunter auch die nette Dame in der ADAC Geschäftsstelle sagt, hierfür könnten sie nicht verwendet werden, sondern eben nur in Italien ausgestellte Überführungskennzeichen.
Was ist denn nun in den Zeiten der europ. Harmonisierung genau zu tun?
Muss ich auch so eine europäische Versicherungsdoppelkarte besorgen?

Vielen Dank und liebe Gruesse, Stefan

Antwort vom Autopapst:

Hallo Stefan,

theoretisch ist das ganz einfach: Es gibt ein internationales Abkommen, in dem die gegenseitige Anerkennung von Probe- bzw. Überführungskennzeichen zwischen Italien und Deutschland geregelt ist (Der Vollständigkeit halber: Das Abkommen ist vom 22.12.1993, in Kraft getreten am 1.1.1994 (VkBl 1994 S. 94 f.)). Die vorübergehende Verwendung ausländischer Fahrzeuge mit ausländischen Überführungskennzeichen im Inland ist nach §§ 1 und 2 IntVO möglich, sofern es sich um eine allgemein gültige Zulassung handelt. Nach diesem Abkommen ist es also zulässig, im jeweiligen Land erworbene Fahrzeuge mit dortigen Überführungskennzeichen zu versehen und dann im anderen Vertragsland damit zu fahren. In Deinem Fal empfiehlt es sich also, italienische Überführungskennzeichen (Targa Prova) zu besorgen und den Stern damit nach Deutschland zu überführen. Nicht gestattet ist es (das betrifft vor allem deutsche Autos in Deutschland!), mit ausländischen Überführungskennzeichen im Inland zu fahren. Ich erinnere mich an den Fall eines Italieners, der mit seinen Targa Prova ein in Deutschland gekauftes Fahrzeug nach Italien überführen wollte und von der Polizei angehalten
wurde. Der gute Mann mußte heftig latzen, weil er mit seiner sog. „Fernzulassung“ div.Steuereintreibern das Geschäft zu versauen drohte. Inzwischen liegt die „Fernzulassungs“-Frage beim Europäischen Gerichtshof, weil die bürokratischen Hürden, die sich hier auftürmen, natürlich den Binnenhandel innerhalb der EU beeinträchtigen könnten……

Gute Fahrt und
Pannenfreie Rückkehr wünscht DER AUTOPAPST