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Abgerechnet wird zum Schluß!

 

Sehr geehrter Autopapst,

brauche einen Tip für eine günstige Beendigung eines sog. Laesingvertrages für einen A 140. Hier erst mal die Daten:
Mercedes Benz A 140, Zulassung 15.11.2004, km-Stand 18 000 km, letzte monatl. Rate 204,27, letzte Rate 30.11.2007 9.413,31.

Leichter Blechschaden rechte vordere Tür wurde durch freie Werkstatt behoben: 300,-Euro! Hatte Angebot von Mercedes eingeholt. Die wollten 5.800,- Euro haben! Dadurch wissen die von dem Schaden! Wird es günstiger die letzte Rate zu zahlen, wozu ich tendiere, und das Fahrzeug dann frei zu verkaufen oder es zurückzugeben und Abschläge für den Schaden zu zahlen! Mercedes wird sicher noch weitere Mängel finden! Lieber Autopapst, erbitte, wie immer Ihren fachkundigen Rat. Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Reimann

Antwort vom Autopapst:

Hallo Karl-Heinz,

ganz so schwarz wie Du würde ich nicht sehen! Wenn ich nächstes Jahr ein Auto an den Leasing-Geber zurück geben müßte, würde ich unmittelbar vorher zu TÜV oder DEKRA gehen und mir ein „Ist-Zustands“-Gutachten machen lassen. Das ist für die Jungs Routine und kostet etwa 50 Euro. Weise dabei auf die bevorstehende Rückgabe des Leasing-Autos hin und bitte um Ratschläge zu den ggf. festgestellten Mängeln. Besonders hervor heben würde ich den behobenen Blechschaden: Der Gutachter soll die Qualität der Arbeit beurteilen und ins Gutachten aufnehmen (merkantile Wertminderung ja/nein).

Danach hast Du von neutraler Seite einen Zustandsbericht, den ich zunächst mal in die Tasche stecken würde. Dann geht es zu DC; die werden dann auch eine Bewertung vornehmen und natürlich zu einem völlig anderen Ergebnis kommen. Das grenzt meiner Erfahrung nach häufig an Betrug! Oft werden z. B. Schäden wie Steinschlag in der Frontscheibe und Olverlust an Motor und Getriebedichtungen auf die Schadensliste gesetzt. Diese Sachen gehören aber zum normalen Verschleiß und sind durch die Leasingraten bereits bezahlt.

Wenn die Bewertung von Mercedes vorliegt, wird man Dir eine Summe nennen, die Du bezahlen sollst (Differenz zwischen dem vereinbarten Restwert (Schlußrate) und dem „tatsächlichen“ Restwert). Jetzt ist der Moment, an dem Du das DEKRA-Gutachten aus der Tasche ziehst und die Frage nach dem Grund für die viel nachteiligere Bewertung stellst. Die langen Gesichter der Gegenseite möchte ich sehen…..

Für die Einigung gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder Du zahlst die Schlußrate wie im Vertrag vereinbart, und alles ist Gut. Dann hast Du allerdings ein 3 Jahre altes Auto an der Backe, das erst mal verkauft sein will.

Oder Du gibst den Wagen zurück, weil lt. Gutachten der Zeitwert genau der Restrate entspricht (manchmal ist er sogar mehr wert, dann muß DC noch etwas zurück zahlen….). In der Regel ist er jedoch (etwas!) weniger wert als die Schlußrate. Diese Differenz kannst Du bezahlen, dami ist auch alles erledigt.
Die dritte Möglichkeit ist der Abschluß eines neuen Leasingvertrages für ein Neufahrzeug; dieses Ansinnen läßt bei den Verkäufern immer Freude aufkommen…. Die Kleinlichkeiten bei der Rücknahme des „alten“ Leasingautos“ sind dabei sofort vom Tisch!

Ich bin gespannt, wie das alles läuft!

Viele Grüße vom AUTOPAPST