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Störrische Schaltung bei fast neuem Golf IV

Sehr geehrtes „autopapst“ Team,

wir haben im Januar 2004 einen Golf IV als Neuwagen erworben. Dieser Golf hat einen 1,6 l Bezinermotor mit 77 KW und eine 5 Gang Handschaltung. Von Beginn an war das Einlegen des 1. Ganges fast unmöglich. Der Wagen musste leicht rollen, um vor einer Ampel den 1. Gang überhaupt noch einlegen zu können.

Im Laufe der Zeit wurde auch das Einlegen des 2. Gangs problematisch. Wir haben dieses Problem von Beginn an beim grössten Düsseldorfer VW-Händler reklamiert. Doch die Meister meinten immer, durch das Einfahren würde das Problem von selbst behoben.

Der Golf hat jetzt 54.000 KM auf dem „Buckel“. Das Problem hatte sich noch verschlimmert, nun waren der 3. und 4. Gang sehr schwergängig. Ich hatte dieses Problem vor 1 Monat der VW-Werkstatt geschildert.
Die VW-Werkstatt hat zunächst Getrieböl nachgefüllt (!!!) und eine „Feinjustierung“ durchgeführt. Der 3. und 4. Gang ist nicht mehr schwergängig, aber der 1. Gang ist immer noch nicht problemlos einzulegen.

Ich hatte bis Anfang des Jahres einen Opel Astra G und jetzt einen Ford Focus II gefahren, bei beiden Fahrzeugen gibt/gab es überhaupt keine Probleme beim Gangwechsel.

Meine Frage ist nun:
>> Darf ein Getriebe überhaupt Öl verlieren? (Meine Vorgängerautos hatte keine Öl-Verlust beim Getriebe!)
>> Wieso hakt der 1. Gang? Ist das Gestänge des Getriebes verbogen? Oder kann die Synchronisation defekt sein?

Wir haben eine verlängerte Garantie zu dem Golf gekauft und könnten somit das Problem, als Garantieschaden abwickeln.

Eine Antwort von Ihrem Team würde uns sehr freuen.
Mit freundlichen Gruessen Karin Marsmann und Ralf Hundrieser.

Antwort vom Autopapst:

Ich greife zunächst mal die Frage nach der Möglichkeit von Getriebeölverlust auf: Natürlich kann auch aus einem Getriebe Öl austreten (z. B. durch eine defekte Dichtung). Wenn Sie alledings unter Ihrem Wagen nie Ölspuren gefunden haben und auch während der Inspektion kein Ölverlust aus dem Getiebe fest gestellt worden ist (das ist immerhin ein vorgeschiebener Wartungspunkt…), scheint von Anbeginn an zu wenig Öl in der Schaltbox gewesen zu sein. Wenn nach 54000 km erstmals der korrekte Getriebeölstand erreicht wird, sehe ich für das Getriebe schwarz. Natürlich können die Schaltprobleme auch von einer dejustierten Schaltung stammen (die VW-Seilzugschaltungen haben ihre Tücken!), ich tippe allerdings auf ein tiefer sitzendes Problem im Getriebe. Lassen Sie doch mal außer der Reihe einen Getriebeölwechsel vornehmen (möglichst in einer von VW zertifizierten Werkstatt, die aber keine Vertragswerkstatt ist – das ist wichtig für den Garantieanspruch-) , und lassen Sie das Öl untersuchen. Wenn Späne oder gar abgebrochene Teile darin sind, wird daraus sofort ein Garantiefall. Ich vermute durch Ölmangel verschlissene oder verbogene Schaltgabeln und verbrauchte Synchronringe.

 

Endlich Planungssicherheit für Autogas-Autos

ar –  Autogas wird bis zum 31. Dezember 2018 steuerlich begünstigt. Dies sieht die Neufassung des Energiesteuergesetzes vor, das der Bundestag am 29. Juni beschlossen hat. Am 7. Juli wird das neue Energiesteuergesetz den Bundesrat passieren, am 1. August 2006 soll es in Kraft treten. Damit werden Erdgas und Flüssiggas als alternative Kraftstoffe steuerlich gleich behandelt.

Lange Zeit sah es so aus, als würde die steuerliche Begünstigung von Autogas 2009 fallen und nur Erdgas weiter begünstigt. Dank der neuen Planungssicherheit dürften weitere Hersteller Autogasmodelle anbieten. Nach Angaben des DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas) wird das Autogas-Tankstellennetz in Deutschland bis Jahresende auf 2000 Stationen anwachsen und eine flächendeckende Versorgung mit dem Kraftstoff gewährleisten.