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Schwere Geländewagen dürfen doch nach Gewicht versteuert werden

 

Das seit dem 1. Mai 2005 geltende Gesetz, nach dem unter anderem Geländewagen mit einem Gewicht von über 2,8 Tonnen steuerlich nicht mehr als Lkws eingestuft, sondern als Pkws behandelt werden, muss nach Auffassung von Finanzrichtern nachgebessert werden. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 8 V 4/06) gab in einem Eilverfahren dem Antrag einer G-Klasse-Besitzerin auf Aussetzung der Vollziehung eines entsprechenden Kraftfahrzeugsteuerbescheids statt, meldet der Branchendienst „PS Automobilreport“.

Sie sollte statt 172 Euro jetzt jährlich 820 Euro Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Die Richter hatten erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids, der, entgegen der gültigen EU-Richtlinien zum Verkehrsrecht, einen schweren Geländewagen als Pkw einstuft und die Kraftfahrzeugsteuer nach Hubraum und Emission bemißt. Im konkreten Fall sei die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden. Zwar hat der deutsche Gesetzgeber durch Aufhebung der Vorschrift des Paragrafen 23, Absatz 6a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) das Steuerprivileg für schwere Geländewagen abschaffen wollen, so die Richter. Diese Aufhebung ohne Veränderungen und/oder Zusätze an anderer Stelle der StVZO führe zur unmittelbaren Anwendung der verkehrsrechtlichen EU-Bestimmungen (Richtlinie 70/156/EWG). Und nach deren Klassifizierung sei der Geländewagen eindeutig nicht als Pkw einzustufen und demzufolge nach Gewicht zu versteuern.