Wolfgang
Antwort vom AUTOPAPST:
Lieber Wolfgang,
es gibt eine theoretische und eine praktische Lösung des Problems, die aber beide nicht funktionieren.
Nr. 1 ist die Kontaktaufnahme zum Hersteller VW mit der Bitte um Hilfe bei den benötigten Informationen für eine gut ausgestattete VW-Vertragswerkstatt. Theoretisch könnte nämlich der Hersteller durch entsprechende Software den Golf-Beetle-Zwitter zum Laufen kriegen.
Nr. 2 ist der Umbau des BPR – Motors auf einen „defacto“ BGQ-Motor und die Weiterverwendung des BGQ-Steugerätes im Golf. Dazu müssen alle Sensoren, die Einspritzung, die Zündung und alles andere, was irgendwie steuerungsrelevant ist, vom BGQ-Motor auf und an den BPR-Motor gebaut werden. Das kann auch wichtig sein, falls der Prüfer bei der nächsten Hauptuntersuchung unter die Haube sieht und keine Abweichungen entdecken soll.
Sollte die Transpantation jemals ins Laufen kommen, bleibt der Umbau aber jedenfalls illegal. Es gibt für diese Motor-Autokombination nämlich kein Abgasgutachten und damit auch keine Betriebserlaubnis. Genau aus diesem Grund wird sich VW aus diesem Thema heraus halten.
Wenn Sie aus „Liebhaberei“ trotzdem weiter machen möchten, bleibt eben nur der Umbau auf „defacto“ BGQ-Motor mit entsprechenden Anpassungen.
Ich habe vor Jahren mal ein ähnliches Problem mit einem Golf II gehabt, der zwar wunderbar lief, aber bei der nächsten anstehenden AU völlig aus dem Datenrahmen fiel. Deshalb wurde er dann günstig in das osteuropäische Ausland verkauft, das damals noch nicht zur EU gehörte und sich an solchen Petitessen nicht störte….