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Der Lissabon-Vertrag kommt. Aber was bringt er eigentlich?

 

Nun ist auch der letzte Rebell eingeknickt. Gestern unterzeichnete der tschechische Präsident Vaclav Klaus den Lissabon-Vertrag für die EU. Das Reformwerk kann jetzt am 1. Dezember in Kraft treten. Es ist keine kleine Schraubendrehung, die der Vertrag an der europäischen Integration vornimmt. Es ist ein qualitativer Schritt. So viel Macht haben Staaten noch nie auf eine supranationale Instanz verschoben.

Der Lissabon-Vertrag werde Europa effzienter und demokratischer machen, lautet die Brüsseler Werbeparole. Effizienter macht er die EU-Gesetzgebung sicherlich. Die größte Neuerung besteht grob gesagt darin, dass die 27 EU-Mitgliedsländer sämtliche Politikbereiche mit Ausnahme der Außen- und Steuerpolitik einer Mehrheitsentscheidung im Ministerrat unterwerfen. Das bedeutet, dass künftig Staaten für andere Staaten Gesetze machen können. Und zwar in Feldern, die bisher streng der nationalen Souveränität vorbehalten waren. Das hat es in der Menschheitsgeschichte noch nicht gegeben.

Besonders gewichtig kann sich diese Neuerung in der Justiz- und Innenpolitik auswirken. Die abgesandten Diplomaten der EU-Staaten in Brüssel beziehungsweise ihre Minister werden künftig nicht mehr nur über technische Normen, Binnenmarkt- und Verbraucherrechte entscheiden können, sondern auch über Eingriffe in Grundrechte. Wann und unter welchen Voraussetzungen zum Beispiel Personen, die illegal Dateien aus dem Internet herunterladen, der Netzzugang gesperrt werden kann, wird künftig auf EU-Ebene entschieden.

Wird dieser Machtzuwachs durch einen Zuwachs an demokratischer Kontrolle ausgeglichen? Formal ja, denn das Europaparlament erhielt auf den sensiblen Gebieten Mitbestimmungsrechte. Die Frage lautet aber, ob das Europaparlament dieselbe demokratische Kontrollqualität besitzt wie etwa der Bundestag. Davon kann keine Rede sein.

Das Europaparlament wählt und kontrolliert keine Regierung. Seine Mitglieder kommen aus 27 Staaten, sie sind also nicht einer Öffentlichkeit und einer Wählergemeinschaft verantwortlich, sondern de facto nur der jeweils ihren. Im Europaparlament finden sich die nationalen Parteien zudem zu europäischen Bündelfraktionen zusammen. In ihnen werden die gewohnten nationalen Parteienprofile und -positionen oft verwischt. Die checks and balances, wie sie aus der nationalen Demokratie gewohnt sind, funktionieren im Europaparlament also nur sehr begrenzt.

Die zweite große Neuerung des Lissabon-Vertrages soll darin bestehen, dass die EU mehr Gewicht und mehr Gesicht auf der Weltbühne erlangt. Dafür sollen ein permanenter EU-Ratspräsident sowie ein EU-Außenminister mitsamt einem 6000 Mann starken diplomatischen Dienst sorgen. Bisher ist allerdings nicht klar, wie sich die Kompetenzen zwischen diesen beiden Top Jobs genau voneinander abgrenzen sollen. Zudem zögern die großen Mitgliedsstaaten, dem neuen Europäischen Auswärtigen Dienst nennenswerte Kompetenzen zu übertragen.

Das Wichtigste am Lissabon-Vertrag dürfte letztlich nicht das sein, was er Europa bringt. Sondern das, was Europa durch ihn verliert. Es verliert die Ausrede, sich zunächst einmal an Haupt und Gliedern straffen zu müssen, bevor es schlagkräftiger in der Welt wirken kann. Die Zeit der Vertragsdebatten ist endgültig vorüber. Die Europäische Union muss jetzt zeigen, was sie kann – und vor allem will.

Bisher deutet allerdings nichts darauf hin, dass das Lissabon-Europa zu neuer Form findet. Im Gegenteil. Die Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners wird selbst in Europas Aufbruchstunde fortgesetzt. Als ernsthafter Kandidat für das Amt des ersten ständigen Ratspräsidenten ist der derzeitige belgische Ministerpräsident Herman Van Rompuy im Gespräch, ein nobody auf der Weltbühne. Dafür hat Europa also acht Jahre Lissabon-Debatten, endlose Regierungskonferenz und wertvollste politische Energie investiert? Bravo, Staatschefs.