{"id":335,"date":"2009-02-20T12:31:50","date_gmt":"2009-02-20T11:31:50","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/?p=335"},"modified":"2009-02-20T12:31:50","modified_gmt":"2009-02-20T11:31:50","slug":"der-lissabon-vertrag-starkt-die-grundrechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/2009\/02\/20\/der-lissabon-vertrag-starkt-die-grundrechte_335","title":{"rendered":"&#8222;Der Lissabon-Vertrag st\u00e4rkt die Grundrechte&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Pr\u00e4sident der EU-Kommission, Jos\u00e9 Manuel Barroso, \u00e4u\u00dfert sich im ZEIT-Interview zur Kritik am Reformvertrag, zur Rolle der nationalen Parlamenten und zur Schlagkraft Europas<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/files\/2009\/02\/barroso3.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/files\/2009\/02\/barroso3.jpg\" alt=\"\" title=\"barroso3\" width=\"412\" height=\"309\" class=\"alignnone size-full wp-image-341\" srcset=\"https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/files\/2009\/02\/barroso3.jpg 412w, https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/files\/2009\/02\/barroso3-300x225.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 412px) 100vw, 412px\" \/><\/a><\/p>\n<p><em>DIE ZEIT:<\/em> <strong>Herr Barroso, die deutschen Verfassungsrichter in Karlsruhe haben bei einer Anh\u00f6rung in der vergangenen Woche einige fundamentale Fragen zum Lissabon-Vertrag und zur Architektur der EU gestellt.<br \/>\nEine Hauptsorge scheint ihnen die Frage zu sein, ob der Machtzuwachs, den die Br\u00fcsseler Institutionen durch den Reformvertrag erhalten, durch einen entsprechenden Zuwachs an demokratischer Kontrolle ausbalanciert wird.<\/strong><\/p>\n<p>Barroso: Lassen Sie mich zun\u00e4chst einmal klarstellen, dass ich mich nicht in die Entscheidungsfindung des Bundesverfassungsgerichts einmischen m\u00f6chte. Es handelt sich um einen deutschen Prozess, und die Kommission respektiert die Unabh\u00e4ngigkeit der Mitgliedsstaaten bei der Ratifizierung des Lissabon-Vertrages. Aber ich kann Ihnen nat\u00fcrlich sagen, was ich \u00fcber die Inhalte des Vertrages denke. Und ich denke zun\u00e4chst einmal, dass er das demokratische Element der EU enorm st\u00e4rkt. Erstens dadurch, dass das Europ\u00e4ische Parlament mehr Macht und Kompetenzen erh\u00e4lt. Zweitens dadurch, dass die nationalen Parlamente Pr\u00fcfungs- und Einspruchsm\u00f6glichkeiten bekommen, die sie heute nicht besitzen. Sie k\u00f6nnen k\u00fcnftig Entscheidungen der Kommission auf ihre Vereinbarkeit mit dem Subsidiarit\u00e4tsgedanken hin \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Au\u00dferdem werden die Kompetenzen der EU klar geregelt. Das war \u00fcbrigens immer ein besonderes Anliegen Deutschlands.<\/p>\n<p><strong>Kritiker sagen, dieser Demokratiezuwachs sei nicht ausreichend. Was etwa die \u201cGelbe Karte\u201d betrifft, die Sie ansprechen, so m\u00fcssen die nationalen Parlamente innerhalb einer achtw\u00f6chigen Frist mindestens ein Viertel ihrer Mitglieder dazu bewegen, einen begr\u00fcndeten Einspruch gegen Vorschl\u00e4ge aus Br\u00fcssel einzulegen. Einige Parlamentarier sagen, dies bewerkstelligen zu wollen sei in der Praxis v\u00f6llig illusorisch.<\/strong><\/p>\n<p>Zur Grundsatzfrage: Sehen Sie, die EU hat nun mal eine doppelte Legitimit\u00e4t. Sie ist eine Union der Staaten und eine Union der B\u00fcrger. Die B\u00fcrgerbeteiligung ist in erster Linie durch das Europ\u00e4ische Parlament sichergestellt, das direkt gew\u00e4hlt wird. Zur praktischen Frage: das ist eine Frage der Organisation.<\/p>\n<p><strong>Bleiben wir kurz bei den Kontrollm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die nationalen Parlamente. Wie steht es mit der Acht-Wochen-Frist? Ist die nicht zu kurz bemessen?<\/strong><\/p>\n<p>Vergleichen Sie die neue Pr\u00fcfungs- und Einspruchsm\u00f6glichkeit mit der aktuellen Situation. Auch die sch\u00e4rfsten Kritiker m\u00fcssen doch, vorausgesetzt sie verf\u00fcgen \u00fcber ein Minimum intellektueller Ehrlichkeit, eingestehen, dass die Mitspracherechte betr\u00e4chtlich zunehmen. Wenn die nationalen Parlamente glauben, die Frist sei zu kurz, dann sollten sie offen gesagt vielleicht dar\u00fcber nachdenken, ihre Abl\u00e4ufe entsprechend anzupassen. Vielleicht gibt es f\u00fcr sie in der Tat noch M\u00f6glichkeiten, die \u00dcberpr\u00fcfung des Regierungshandelns zu verbessern. Immerhin gibt es heute schon L\u00e4nder, in denen die parlamentarische Kontrolle der Regierung bei Europaangelegenheiten sehr, sehr strikt ist \u2013 in D\u00e4nemark oder den Niederlanden zum Beispiel.<\/p>\n<p><strong>Aber wollen Sie das den Parlamenten tats\u00e4chlich empfehlen? Denn angenommen, sie machen ihre Hausaufgaben und lernen, ihre Regierungen bei Br\u00fcsseler R\u00e4ten in Zaum zu halten, wie soll das dann zu einer gr\u00f6\u00dferen Effizienz der EU f\u00fchren?<\/strong><\/p>\n<p>Da unterstellen Sie, dass die nationalen Parlamente ihre Mitsprache regelm\u00e4\u00dfig f\u00fcr ein \u201cNein\u201d nutzen w\u00fcrden. Man kann aber auch gut das Gegenteil annehmen. Die nationalen Parlamente k\u00f6nnten ihre Regierung ja auch anweisen, noch kooperativer zu sein, noch st\u00e4rker f\u00fcr das europ\u00e4ische Gemeinwohl zu arbeiten. Die gegenw\u00e4rtige Finanz- und Wirtschaftskrise zum Beispiel zeigt doch in aller Deutlichkeit, dass wir europ\u00e4ische Antworten brauchen. Also: Die Parlamente kommen in eine Situation, in der sie von der Europ\u00e4ischen Union entschlosseneres Handeln verlangen k\u00f6nnen. Fragen Sie doch die Leute! Die meisten wollen, dass die EU schlagkr\u00e4ftiger auftritt, gerade nach au\u00dfen hin.<\/p>\n<p><strong>Kommen wir zur Perspektive der Beschwerdef\u00fchrer in Karlsruhe zur\u00fcck, die sich um die demokratische Kontrolle der EU sorgen. Sie weisen darauf hin, dass selbst wenn es gel\u00e4nge, gegen Br\u00fcsseler Rechtsakte Einspruch einzulegen, letztendlich der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) \u00fcber die Angelegenheit befindet. Ist es nicht tats\u00e4chlich so, dass der EuGH in den meisten F\u00e4llen zugunsten der Kommission, zugunsten tieferer Integration urteilt?<\/strong><\/p>\n<p>Das ist eine gute Frage f\u00fcr Kommentatoren und Geschichtsschreiber. Zun\u00e4chst einmal: Ich respektiere das Gericht, unabh\u00e4ngig von seinen Entscheidungen. Denn manchmal gewinnt, manchmal verliert die Kommission ihre F\u00e4lle. Wenn wir \u00f6fter gewinnen als verlieren, macht mich das nat\u00fcrlich stolz, denn es zeigt, dass wir offenbar kompetent sind. Aber: Das Gericht ist vollst\u00e4ndig unabh\u00e4ngig von der Kommission. Was freilich stimmt ist, dass der EuGH in der Geschichte der EU traditionell eher zugunsten der europ\u00e4ischen Integration geurteilt hat. Weil die Vertr\u00e4ge die europ\u00e4ische Integration auf- und ausgebaut haben. Weil er die Rechte der B\u00fcrger durchsetzt.<\/p>\n<p><strong>Werfen wir einen Blick auf die Rechtsgrundlagen, auf die der EuGH seine Urteile st\u00fctzt. Nehmen wir die Europ\u00e4ische Grundrechtecharta. Die Kritiker in Karlsruhe sagen, dass deren Schutzniveau hinter dem des deutschen Grundgesetzes zur\u00fcckbleibt.<\/strong><\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Grundrechtecharta ist in der Tat eine der wichtigsten Errungenschaften der Union und des Lissabon-Vertrages. Denn Grundrechte gehen jeder staatlicher Gewalt vor, sei sie national oder supranational. Falls die deutsche Verfassung dar\u00fcber hinaus reichende B\u00fcrgerrechtsgarantien enth\u00e4lt, kann ich Ihnen versichern, dass der Lissabon-Vertrag diese deutschen Garantien in keiner Weise reduziert.<\/p>\n<p><strong>Aber gem\u00e4\u00df dem Lissabon-Vertrag geht das Unionrecht dem nationalen Recht vor.<\/strong><\/p>\n<p>Was die Grundrechte angeht, so lassen diese sich niemals restriktiv auslegen. Die Rechte, welche das Grundgesetz den deutschen B\u00fcrger gew\u00e4hrt, werden nicht reduziert. Im Gegenteil: Die Rechtssprechung des EuGH hat bis jetzt die B\u00fcrgerrechte immer so ausgelegt, dass ihr Schutzbereich vergr\u00f6\u00dfert wurde.<\/p>\n<p><strong>Aber f\u00fcr EU-Rechtsakte ist k\u00fcnftig nicht mehr das Bundesverfassungsgericht die letztm\u00f6gliche Instanz, sondern der EuGH.<\/strong><\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Grundrechtecharta, die mit dem Vertrag von Lissabon rechtskr\u00e4ftig wird, erweitert die B\u00fcrgerrechte, aber schr\u00e4nkt sie nicht ein.<\/p>\n<p><strong>Darf ich Ihnen ein Beispiel nennen, wo dies nicht der Fall zu sein scheint, n\u00e4mlich bei der Pressefreiheit? In Artikel 11 Absatz 2 der EU-Grundrechtecharta hei\u00dft es: \u201eDie Freiheit und Pluralit\u00e4t der Medien werden geachtet.\u201c Zum Vergleich Artikel 5 des Grundgesetzes: \u201cDie Pressefreiheit wird gew\u00e4hrleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Ist das Schutzniveau der deutschen Formulierung nicht deutlich h\u00f6her?<\/strong><\/p>\n<p>Sehen Sie, das mag eine juristisch interessante Debatte sein. Man kann sich dar\u00fcber streiten, welche die bessere Formulierung ist. Aber die ratio legis, der Zweck der Vorschrift, ist doch offensichtlich. Also, der Lissabon-Vertrag leistet allen erforderlichen Schutz.<\/p>\n<p><strong>Andererseits enth\u00e4lt der Lissabon-Vertrag Versprechen, die bei ehrlicher Betrachtung kein Staat halten kann. In Artikel 15 der Grundrechtecharta hei\u00dft es zum Beispiel. \u201eJede Person hat das Recht, zu arbeiten und einen fei gew\u00e4hlten (\u2026) Beruf auszu\u00fcben.\u201c So etwas verspricht das deutsche Grundgesetz aus guten Gr\u00fcnden nicht. Glauben Sie, es tr\u00e4gt zur Glaubw\u00fcrdigkeit des Lissabon-Vertrags bei, wenn er den Menschen einen Arbeitsplatzanspruch vorgaukelt?<\/strong><\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich gibt es \u00fcber diese Frage unterschiedlichen Meinungen. Ich bin selbst Verfassungsrechtler, und ich kenne diese Debatte, auch aus Portugal. Nat\u00fcrlich ist dieser Artikel eine, wie man sagt, programmatische Norm. Das hei\u00dft nat\u00fcrlich, dass wir diese Rechte nicht komplett garantieren k\u00f6nnen, wohl aber optimieren wollen. Aber wissen Sie, ich will jetzt nicht zu tief in diese technische Debatte einsteigen. Die entscheidende politische Frage lautet doch, ob die Europ\u00e4ische Grundrechtecharta die Rechte der B\u00fcrger erweitert oder einschr\u00e4nkt. Und da bleibe ich dabei: Sie erweitert sie. \u00dcbrigens ist diese Charta im Konvent unter dem Vorsitz von Roman Herzog entstanden. Wenn es ein Land gab, das das intellektuelle, rechtliche und politische Konzept des Lissabon-Vertrages ma\u00dfgeblich mitgeformt hat, dann war das Deutschland.<\/p>\n<p><strong>Kommen wir zum zweiten Argument, warum die Demokratie auf EU-Ebene gest\u00e4rkt wird. Das Europ\u00e4ische Parlament (EP) erh\u00e4lt wesentlich mehr Mitbestimmungsrechte.<\/strong><\/p>\n<p>Richtig.<\/p>\n<p><strong>Blo\u00df, haben wir es bei diesem Parlament nicht mit dem strukturellen Problem der europ\u00e4ischen B\u00fcndelparteien zu tun? Wer zum Beispiel einen deutschen liberalen Abgeordneten w\u00e4hlt, wei\u00df nicht, ob dieser auch klassisch deutsche liberale Positionen im EP vertreten wird \u2013 schlie\u00dflich muss dieser Abgeordnete seine Position in Einklang bringen mit der Haltung und den Interessen der gesamteurop\u00e4ischen Liberalenfraktion. Das hat zum Beispiel dazu gef\u00fchrt, dass ein Gro\u00dfteil der deutschen liberalen Abgeordneten der Einf\u00fchrung des biometrischen Passes zugestimmt haben. Dies h\u00e4tten sie sich im Bundestag nie erlauben k\u00f6nnen.<\/strong><\/p>\n<p>Dieses Problem ist ein generelles Demokratieproblem. Es passiert immer wieder, dass sich gew\u00e4hlte Vertreter nicht exakt an das halten, was Sie Ihnen versprochen haben. In diesem Fall k\u00f6nnen Sie sie bei der n\u00e4chsten Wahl abw\u00e4hlen.<\/p>\n<p><strong>Ich kann aber nicht die Abgeordneten aus Griechenland, Spanien oder Italien abw\u00e4hlen.<\/strong><\/p>\n<p>Nein, aber Ihre Abgeordneten.<\/p>\n<p><strong>Aber wenn die doch in der Fraktion \u00fcberstimmt werden von Abgeordneten, auf deren Wahl ich keinen Einfluss habe\u2026<\/strong><\/p>\n<p>\u2026aber die Mitglieder des EP haben doch ein freies Mandat. Was Sie beschreiben, ist doch kein spezifisches Problem Europas. Die Frage stellt sich innerstaatlich genau so. Au\u00dferdem, Deutschland ist nicht allein der EU, deswegen m\u00fcssen eben auch die Stimmen die Stimmen der anderen ber\u00fccksichtigt werden. Aber genau das ist doch das Gro\u00dfartige an dieser Union.<\/p>\n<p><strong>Andererseits, Subsidiarit\u00e4t bedeutet auch, dass je tiefer Gesetze in die Rechte der B\u00fcrger eingreifen, desto klarer die B\u00fcrger die Verantwortlichen f\u00fcr diese Eingriffe erkennen k\u00f6nnen m\u00fcssen.<\/strong><\/p>\n<p>Hier greift die klarere Kompetenzabgrenzung ein. Au\u00dferdem muss sich die Gesetzgebung aus Br\u00fcssel nicht nur an der Grundrechtecharta messen lassen, sondern auch an der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention. Der B\u00fcrger kann sich also nicht nur an seine nationalen Gerichte halten, sondern auch an die Gerichtsh\u00f6fe in Luxemburg und Stra\u00dfburg.<\/p>\n<p><strong>Aber wie steht es um die \u00f6ffentliche Diskussion von B\u00fcrgerrechtsfragen? In Deutschland sind um individuelle Freiheiten, Datenschutz und Terrorbek\u00e4mpfung traditionell sehr streitige Debatten gef\u00fchrt worden. Wenn diese Themen aber k\u00fcnftig europapolitisch entschieden werden, wo kann der B\u00fcrger dann diesen Debatten folgen? Eine \u201eeurop\u00e4ische \u00d6ffentlichkeit\u201c gibt es schlicht nicht.<\/strong><\/p>\n<p>Ich glaube, es ist schon ein Fortschritt, dass wir  \u2013 abgesehen von den Diskursen innerhalb der Nationen \u2013 Zugang und Austausch mit anderen \u00d6ffentlichkeiten haben. Nat\u00fcrlich will ich nicht so tun als gebe es einen europ\u00e4ischen Demos im Sinne der klassischen Staatslehre. Aber wie ist die Lage heute im Vergleich von vor zwanzig Jahren? Es gibt doch mittlerweile \u00f6ffentliche europ\u00e4ische Debatten. Die Frage zum Beispiel, ob eine junge Frau in Italien Sterbehilfe erhalten durfte, sorgte \u00fcberall in Europa f\u00fcr Schlagzeilen. Nat\u00fcrlich kenne ich die Schwierigkeiten einer supranationalen Aufmerksamkeit, aber die Wahrheit ist doch, dass diese Sph\u00e4re gerade entsteht.<\/p>\n<p><strong>Sie glauben also, dass Entscheidungen aus Br\u00fcssel die B\u00fcrger in Zukunft weniger \u00fcberraschen?<\/strong><\/p>\n<p>Entscheidungen aus Br\u00fcssel, wie Sie sagen, werden in den meisten F\u00e4llen von Vertretern aus den Nationalstaaten getroffen. Die Kommission macht Vorschl\u00e4ge, aber die Entscheidungen fallen im Rat und im Parlament. Wenn es also manchmal ein Demokratiedefizit gibt, dann muss man sich zuerst fragen, warum sich die nationale Ebene nicht darum k\u00fcmmert. Man muss schon auseinander halten, welche Vorschl\u00e4ge und Ideen in Br\u00fcssel entstehen, und welche Entscheidungen letztlich die Mitgliedsstaaten treffen.<\/p>\n<p><strong>Einige Fragen an Barroso im Videointerview:<\/strong><\/p>\n<p><object classid=\"clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000\" codebase=\"http:\/\/fpdownload.macromedia.com\/pub\/shockwave\/cabs\/flash\/swflash.cab#version=8,0,0,0\" id=\"..\/player400x300\" align=\"middle\" height=\"325\" width=\"400\"><param name=\"allowScriptAccess\" value=\"always\"><param name=\"movie\" value=\"http:\/\/minos.zeit.de\/vid_comp\/video_system\/player400x300.swf\"><param name=\"flashvars\" value=\"initRequest=http:\/\/minos.zeit.de\/vid_xml\/bigPlayer\/getDeepLinkInfo_200902206c6695.xml\"><param name=\"quality\" value=\"high\"><param name=\"bgcolor\" value=\"#ffffff\"><\/object><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Pr\u00e4sident der EU-Kommission, Jos\u00e9 Manuel Barroso, \u00e4u\u00dfert sich im ZEIT-Interview zur Kritik am Reformvertrag, zur Rolle der nationalen Parlamenten und zur Schlagkraft Europas DIE ZEIT: Herr Barroso, die deutschen Verfassungsrichter in Karlsruhe haben bei einer Anh\u00f6rung in der vergangenen Woche einige fundamentale Fragen zum Lissabon-Vertrag und zur Architektur der EU gestellt. 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