{"id":74,"date":"2008-06-10T10:07:11","date_gmt":"2008-06-10T09:07:11","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/2008\/06\/10\/die-aufweichung-deutscher-rechtsstandards_74"},"modified":"2008-06-10T10:07:11","modified_gmt":"2008-06-10T09:07:11","slug":"die-aufweichung-deutscher-rechtsstandards","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/2008\/06\/10\/die-aufweichung-deutscher-rechtsstandards_74","title":{"rendered":"Die Aufweichung deutscher Rechtsstandards"},"content":{"rendered":"<p><a href='https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/files\/2008\/06\/handschellen-artikel-410.jpg' title='handschellen-artikel-410.jpg'><img src='https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/files\/2008\/06\/handschellen-artikel-410.jpg' alt='handschellen-artikel-410.jpg' \/><\/a><\/p>\n<p><strong>Teil III des <em>Lissabon Watch<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Was k\u00f6nnte sich mit dem Lissabon-Vertrag schon bei der n\u00e4chste Fu\u00dfballeuropameisterschaft \u00e4ndern? Oder bei den Olympischen Spielen \u2013 sollten sie irgendwann einmal wieder in einem EU-Land stattfinden? Oder beim n\u00e4chsten G8-Gipfel?<br \/>\nVielleicht kommt ja die Regierung im Gastgeberland dankbar auf einen Dreh, den der neue EU-Vertrag er\u00f6ffnet. N\u00e4mlich Polizisten aus dem Ausland, und zwar nicht nur aus dem unmittelbaren Nachbarland, im Inland einzusetzen. Gem\u00e4\u00df dieser M\u00f6glichkeit aus dem Lissabon-Vertrag:<\/p>\n<p><em>Der Rat legt gem\u00e4\u00df einem besonderen Gesetzgebungsverfahren fest, unter welchen Bedingungen und innerhalb welcher Grenzen die in den Artikeln 82 und 87 genannten zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats in Verbindung und in Absprache mit dessen Beh\u00f6rden t\u00e4tig werden d\u00fcrfen. Der Rat beschlie\u00dft einstimmig nach Anh\u00f6rung des Europ\u00e4ischen Parlaments<\/em>.<br \/>\n(Artikel 89 AEUV)<\/p>\n<p>Rum\u00e4nische Polizisten in Deutschland? Italienische Carabinieri beim Oktoberfest? Das sind spannende Vorstellungen. Vor allem aber sind sie mit der Rechtsstaatsgarantie des Grundgesetzes unvereinbar. Ausl\u00e4ndische Polizisten sind schlie\u00dflich nicht im deutschen Polizeirecht ausgebildet. Das ist aber eine ebenso selbstverst\u00e4ndliche wie unverzichtbare Bedingung, um mit Exekutivgewalt deutschen B\u00fcrgern in ihrem Heimatland gegen\u00fcberzutreten.<\/p>\n<p>Polizeirecht ist nicht mit Miet-, Kauf- oder Reiserecht vergleichbar. Es enthalt zusammen mit dem Strafrecht die tiefsten Eingriffsbefugnisse in B\u00fcrgerrechte, die dem Staat erlaubt sind. Die Voraussetzungen und Grenzen dieser Eingriffe selbst zu definieren, geh\u00f6rt zu den vornehmsten Rechten des demokratischen Souver\u00e4ns.<\/p>\n<p>Wei\u00df jemand, unter welchen Bedingungen in Italien eine Demonstration aufgel\u00f6st werden kann? Wann in Rum\u00e4nien Tr\u00e4nengas und Gummigeschosse eingesetzt werden d\u00fcrfen? Wie in Frankreich der finale Rettungsschuss geregelt ist? Ob man in Spanien ein paar Gramm Haschisch dabei haben darf? Nein? Genauso wenig werden die ausl\u00e4ndischen Beamten die deutsche Rechtslage kennen, zumal sie noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet ist. Manch einer, der im Ausland schon einmal mit Polizisten zu tun hatte, wei\u00df was er an den gr\u00fcndlich geschulten Beamten in Deutschland hat.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich, l\u00e4sst sich einwenden, ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass sich im Europ\u00e4ischen Rat (der Versammlung der EU-Regierungschefs) eine einstimmige Mehrheit f\u00fcr einen Polizeiaustausch findet. Aber das muss auch gar nicht geschehen. Es reicht laut Lissabon-Vertrag aus, wenn sich ein Drittel aller Staaten \u00fcber solche Austauschprogramme einig werden, also neun. Diese k\u00f6nnen dann beschlie\u00dfen, bei der \u201eoperativen Polizeizusammenarbeit\u201c eine \u201everst\u00e4rkte Zusammenarbeit\u201c (im Sinne des Artikel 20 EUV) einzugehen. In diesem Fall entf\u00e4llt auch die Zustimmungspflicht des Europ\u00e4ischen Parlaments.<\/p>\n<p>Unter denselben Voraussetzungen kann der Rat zudem eine \u201eEurop\u00e4ische Staatsanwaltschaft\u201c einsetzen.  Mit anderen Worten: Findet sich eine Koalition aus einem Drittel der EU-Staaten, k\u00f6nnen diese ihre Polizeien und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden verschmelzen.<\/p>\n<p>Dies ist eine Konsequenz aus Wunsch der EU-Regierungschefs, die Justiz- und Innenpolitik weitgehend zu harmonisieren. Auf den ersten Blick entsprechen sich damit den Erwartungen vieler B\u00fcrger an die Europ\u00e4ische Union. 81 Prozent der Europ\u00e4er m\u00f6chten, dass sich die EU st\u00e4rker der Terrorismusbek\u00e4mpfung annimmt, 60 Prozent finden, sie k\u00f6nne bei der Verbrechensbek\u00e4mpfung mehr tun. So steht es nun auch im neuen Vertrag. Die entsprechende Erm\u00e4chtigungsnorm lautet:<\/p>\n<p><em>Die Union wirkt darauf hin, durch Ma\u00dfnahmen zur Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung von Kriminalit\u00e4t sowie von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zur Koordinierung und Zusammenarbeit von Polizeibeh\u00f6rden und Organen der Strafrechtspflege und den anderen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden sowie durch die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen und erforderlichenfalls durch die Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften ein hohes Ma\u00df an Sicherheit zu gew\u00e4hrleisten<\/em>.<br \/>\n(Art. 67 Abs. 3 AEUV)<\/p>\n<p>Statt durch Rahmenbeschl\u00fcsse (= gesetzgeberische Anregung an die Einzelstaaten) kann die EU auf diesem Feld k\u00fcnftig durch Verordnungen (= unmittelbar geltendes Recht) und Richtlinien (= Beschl\u00fcsse, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden m\u00fcssen) aktiv werden. F\u00fcr die Zusammenarbeit in der Justiz und Innenpolitik wird die Mehrheitsentscheidung im Rat zur Regel (\u201eordentliches Gesetzgebungsverfahren\u201c). Dies bedeutet, dass einzelne Staaten k\u00fcnftig bei sensiblen Rechtssachverhalten \u00fcberstimmt werden k\u00f6nnen. Zwar muss das Europ\u00e4ische Parlament zustimmen, bevor solche Gesetze in Kraft treten. Doch das Parlament agiert nicht als Interessenvertreter einzelner L\u00e4nder. Selbst wenn alle 99 deutschen Parlamentarier gegen einen Vorschlag des Rats stimmen sollten \u2013 es blieben noch fast 700 Abgeordnete, von denen sie \u00fcberstimmt werden k\u00f6nnten. F\u00fcr kleinere L\u00e4nder sieht es noch schlechter aus.<\/p>\n<p>In einer Analyse des Lissabon-Vertrages kommt die Berliner Stiftung f\u00fcr Wissenschaft und Politik (SWP) zu dem Ergebnis, mit diesen Regelungen werde die \u201eschrittweise Supranationalisierung der europ\u00e4ischen Justiz- und Innenpolitik\u201c fortgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Das ist nat\u00fcrlich einerseits gut f\u00fcr Wirtschaft und Handel. Andererseits soll die Anerkennung von Urteilen nicht auf das Zivilrecht beschr\u00e4nkt bleiben, sondern auch auf das Strafrecht ausgedehnt werden. Und das ist schlecht f\u00fcr die Rechtssicherheit in Europa. Oder m\u00f6chten wir wirklich, dass jedes in Italien, Bulgarien oder Rum\u00e4nien erwirktes Strafurteil in Deutschland anerkannt wird? In allen drei L\u00e4ndern erweisen sich Richter und Staatsanw\u00e4lte bis heute als k\u00e4uflich.<\/p>\n<p>Falls der Lissabon-Vertrag, der ehemalige &#8222;Europ\u00e4ische Verfassung&#8220; am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, wird sich immerhin eines \u00e4ndern: Die Ratssitzungen der Minister werden \u00f6ffentlich. \u00dcberrollt werden von innovativer Rechtspolitik kann die \u00d6ffentlichkeit freilich dann auch weiterhin.<\/p>\n<p>\u201cDer Kommission fehlt einfach ein \u00dcberblick \u00fcber die unterschiedlichen Rechtslagen in den 27 Mitgliedsl\u00e4ndern\u201d, sagt ein Experte f\u00fcr europ\u00e4ische Justizangelegenheiten in Br\u00fcssel. \u201eDie \u00fcbersehen dann schon mal Besonderheiten, die hier und dort herrschen.\u201c<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich kann die Bundesregierung solche Ideen aufhalten \u2013 Deutschlands Stimme hat im Rat schlie\u00dflich Gewicht. Doch eine Intervention setzt voraus, dass die Bundesregierung auch mitbekommt, was sich in Br\u00fcssel anbahnt. Und dass sie es aufhalten m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Bei europ\u00e4ischen Harmonisierungen der Rechtspolitik sieht der Lissabon-Vertrag zwar eine \u201eNotbremse\u201c vor. Im Original hei\u00dft es:<\/p>\n<p><em>Ist ein Mitglied des Rates der Auffassung, dass ein Entwurf einer Richtlinie nach Absatz 2 grundlegende Aspekte seiner Strafrechtsordnung beruhren wurde, so kann es beantragen, dass der<br \/>\nEuropaische Rat befasst wird. In diesem Fall wird das ordentliche Gesetzgebungsverfahren ausgesetzt.<\/em><br \/>\n(Art. 82 Abs.3 AEUV)<\/p>\n<p>Doch was genau sind \u201egrundlegende Aspekte seiner Strafrechtsordnung\u201c? Dies zu interpretieren, w\u00e4re eigentlich Sache der nationalen Parlamente. In Europa bleibt es den Fachministern im Rat vorbehalten &#8211; doch sind aller Erfahrung nach eher von Effizienzgedanken getrieben. Zudem, die Folge einer \u201eNotbremsung\u201c in Br\u00fcssel best\u00fcnde lediglich darin, dass das Gesetzgebungsverfahren f\u00fcr h\u00f6chstens vier Monate ausgesetzt w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Unklar ist auch noch, welche Rechtsschutzm\u00f6glichkeiten die EU dem B\u00fcrger parallel zu ihren wachsenden Kompetenzen, etwa bei der Terrorismusbek\u00e4mpfung, einr\u00e4umt. \u201eDiese Frage wird in der Tat noch nicht richtig debattiert\u201c, sagt Sarah Seeger vom M\u00fcnchner CAP. \u201eEin Versuch, Schutz zu bieten, ist die Einrichtung eines europ\u00e4ischen Datenschutzbeauftragten. Aber hier gibt es aber Probleme \u2013 die parlamentarische Kontrolle muss weiter gest\u00e4rkt werden.\u201c<\/p>\n<p>Weit auseinander gehen auch die Vorstellungen in den einzelnen Staaten dar\u00fcber, welches Verhalten \u00fcberhaupt strafbar sein soll. Der EU-Rahmenbeschluss zur Terrorismusbek\u00e4mpfung aus dem Jahr 2002 zum Beispiel sieht vor, auch so genannte \u201eAufforderungstaten\u201c unter Strafe zu stellen, also etwa die Billigung und Aufforderung zu Straftaten. Darunter sollen nach j\u00fcngsten <a href=\"https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/2008\/03\/03\/brusseler-entgrenzung_35\">Vorschl\u00e4gen <\/a>der slowenischen Ratspr\u00e4sidentschaft auch \u201cbestimmte Formen rassistischer Meinungs\u00e4u\u00dferungen und Fremdenfeindlichkeit\u201c geh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Derart normative Begriffe ins Strafrecht aufzunehmen, ist gef\u00e4hrlich. Denn nicht alles, was als Meinungs\u00e4u\u00dferung absto\u00dfend ist, darf auch bestraft werden. Was ist rassistisch? Was ist fremdenfeindlich?Was ist einfach nur eine primitive Haltung? Das Strafrecht ist dazu da, Rechtsg\u00fcter zu sch\u00fctzen; die W\u00fcrde und Unversehrtheit von Menschen, zum Beispiel. Es ist aber nicht dazu da, xenophobe Menschen f\u00fcr ihre Beschr\u00e4nkheit zu bestrafen. Das war bisher in Deutschland nicht so, und auch Gro\u00dfbritannien hielt die Meinungsfreiheit auch der Dummen f\u00fcr schwer einschr\u00e4nkbar. K\u00fcnftig aber k\u00f6nnte aus Br\u00fcssel eine Anweisung an alle Mitgliedsstaaten ergehen, diese Einstellung zu \u00e4ndern \u2013 durch einen, wie gesagt, Mehrheitsbeschluss im Rat.<\/p>\n<p>Mit dem Vertrag von Lissabon erh\u00e4lt die EU desweiteren die M\u00f6glichkeit, \u00fcber die Ausgestaltung von P\u00e4ssen und Personalausweisen zu bestimmen. Dazu sind allerdings weiterhin ein einstimmiger Ratsbeschluss sowie eine Anh\u00f6rung des Europ\u00e4ischen Parlaments erforderlich.<\/p>\n<p><em>Erscheint zur Erleichterung der Aus\u00fcbung des in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a genannten Rechts ein T\u00e4tigwerden der Union erforderlich, so kann der Rat gem\u00e4\u00df einem besonderen Gesetzgebungsverfahren Bestimmungen betreffend P\u00e4sse, Personalausweise, Aufenthaltstitel oder diesen gleichgestellte Dokumente erlassen, sofern die Vertr\u00e4ge hierf\u00fcr anderweitig keine Befugnisse vorsehen.<\/em><br \/>\n(Art. 77 Abs. 3 AEUV)<\/p>\n<p>Das freilich ist eine fragw\u00fcrdige Kompetenzzuordnung. Schlie\u00dflich ben\u00f6tigt man innerhalb der EU doch gar keine Reisep\u00e4sse mehr. Welchem Integrationsziel soll es also dienen, wenn die EU eine Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr das Passwesen reklamiert? F\u00fcr einen Mitgliedsstaat, in dem es keine Personalausweise, sondern nur P\u00e4sse gibt, erg\u00e4be das Sinn. Doch Gro\u00dfbritannien, auf den das zutrifft, ist ohnehin nicht Teil des Schengenraums.<\/p>\n<p> \u201eBei der Justiz- und Innenpolitik zeigt sich eine ungeheure Integrationsdynamik\u201c, sagt die EU-Expertin Sarah Seeger vom M\u00fcnchner CAP. \u201eDiese kann durchaus im Spannungsverh\u00e4ltnis zum Subsidiarit\u00e4tsgedanken stehen.\u201c<\/p>\n<p>Bliebe als juristischer Watchdog der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EUGH). Er \u00fcberpr\u00fcft bei Klagen unter anderem die \u00dcbereinstimmung von EU-Rechtsakten mit der Europ\u00e4ischen Grundrechtscharta. Ob er allerdings zu einer \u00e4hnlich vorbildlichen Interpretation der Grundrechte wie deutsche Bundesverfassungsgericht, muss er erst noch beweisen.<\/p>\n<p>Von der EU sollte man im Bereich Inneres und Justiz eine Politik des h\u00f6chsten Standards erwarten. Genau dies aber wird durch den Lissabon-Vertrag unwahrscheinlicher. Denn je gemeinsamer die Nenner werden, desto kleiner werden sie auch.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Teil III des Lissabon Watch Was k\u00f6nnte sich mit dem Lissabon-Vertrag schon bei der n\u00e4chste Fu\u00dfballeuropameisterschaft \u00e4ndern? Oder bei den Olympischen Spielen \u2013 sollten sie irgendwann einmal wieder in einem EU-Land stattfinden? Oder beim n\u00e4chsten G8-Gipfel? Vielleicht kommt ja die Regierung im Gastgeberland dankbar auf einen Dreh, den der neue EU-Vertrag er\u00f6ffnet. N\u00e4mlich Polizisten aus [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":66,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[612],"tags":[],"class_list":["post-74","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-europas-neue-bedienungsanleitung"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/74","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/66"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=74"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/74\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=74"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=74"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=74"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}