{"id":75,"date":"2008-06-05T14:19:28","date_gmt":"2008-06-05T13:19:28","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/2008\/06\/05\/blackbox-brussel_75"},"modified":"2008-06-05T14:19:28","modified_gmt":"2008-06-05T13:19:28","slug":"blackbox-brussel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/2008\/06\/05\/blackbox-brussel_75","title":{"rendered":"Blackbox Br\u00fcssel"},"content":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung m\u00f6chte an diesem Freitag wichtige Vorschriften des Strafprozessrechts \u00e4ndern. Sie sagt der \u00d6ffentlichkeit allerdings nicht, welche genau. Denn die \u00c4nderungen sollen \u00fcber die Bande des Br\u00fcsseler EU-Rats nach Deutschland gespielt werden. Und da gelten leider andere Transparenzregeln als im Bundestag. Zum Beispiel die, dass die Angelegenheit vorerst nicht f\u00fcr die Presse bestimmt ist.<\/p>\n<p>Darum geht es: Der Europ\u00e4ischen Haftbefehl erleichert bereits heute die Auslieferung Verd\u00e4chtiger bei bestimmten schweren Straftaten innerhalb der EU. Allerdings sind noch ein paar Verfahrensregeln offen. Diejenige zum Beispiel, wie die 27 Mitgliedsstaaten mit Strafurteilen umgehen wollen, die in dem einen oder anderen Land in Abwesenheit des Angeklagten ergangen sind.<\/p>\n<p>Zwar werden schon seit dem Rat von Tampere 1999 innerhalb Europas Geldstrafen und Gerichtsbeschl\u00fcsse wechselseitig anerkannt. Doch das <em>Straf<\/em>prozessrecht, eine hochgradig grundrechtsrelevante Materie, ist in den EU-Mitgliedsl\u00e4ndern noch immer h\u00f6chst unterschiedlich ausgestaltet. Von der unterscheidlichen Integrit\u00e4t der Justizapparate ganz zu schweigen. Gleichwohl soll auch hier &#8222;harmonisiert&#8220; werden, wie es im EU-Sprech hei\u00dft. Leider hei\u00dft das in der Praxis bisweilen, dass die europ\u00e4ischen Regierungen nur so tun, als herrschten \u00fcberall vergleichbare Standards.<\/p>\n<p>M\u00f6chten wir wirklich, dass in Italien, Bulgarien oder Rum\u00e4nien erwirkte Strafurteile in Deutschland anerkannt werden, selbst wenn der Angeklagte (vielleicht ja mal ein deutscher Staatsb\u00fcrger) gar nicht im Prozess anwesend war? M\u00f6chte das die Bundesregierung?<\/p>\n<p>Offenbar. Denn laut Auskunft aus der EU-Kommission hat sie zusammen mit unter anderem Frankreich und Gro\u00dfbritannien die Initiative zu <em>in absentia<\/em>-Urteilen in den Europ\u00e4ischen Rat eingebracht.<\/p>\n<p>Es droht eine Aufweichung deutscher Prozessrechtsgarantien durch die Hintert\u00fcr.<\/p>\n<p>In Deutschland ist ein Prozess gegen einen abwesenden Angeklagten nur in eng umrissenen Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich (der Grundsatz der deutschen Strafprozessordnung lautet: \u201eGegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptverhandlung nicht statt.\u201c, \u00a7 230 Abs. 1). Unbedingte Freiheitsstrafen in Abwesenheit zu verh\u00e4ngen, ist in Deutschland g\u00e4nzlich undenkbar. Abwesenheitsurteile, die im Ausland ergangen sind, werden in Deutschland bisher ebenfalls nur in seltenen Ausnahmef\u00e4llen und nach intensiver Einzelfallpr\u00fcfung anerkannt; zum Beispiel dann, wenn ein Angeklagter nach einem Gest\u00e4ndnis vor der Gerichtsverhandlung geflohen ist.<\/p>\n<p>Nun aber sollen nach der Vorstellung der slowenischen Ratspr\u00e4sidentschaft Abwesenheitsurteile in allen Mitgliedsstaaten vollstreckbar werden. Im <a href=\"http:\/\/www.consilium.europa.eu\/uedocs\/cms_Data\/docs\/pressdata\/en\/jha\/100827.pdf\">Vorschlag <\/a>der slowenischen Ratspr\u00e4sidentschaft hei\u00dft es:<\/p>\n<p><em>Once adopted, the Framework Decision will overcome legal uncertainty over the mutual recognition of judgments rendered in the absence of the person concerned (in absentia). In addition to new information obligations, the text will establish that member states should recognise judgments rendered in the absence of the person concerned where he or she has been given a right to a retrial.<\/em><\/p>\n<p>Mit anderen Worten: Solange der Angeklagte die M\u00f6glichkeit hat, sp\u00e4ter in Berufung zu gehen, sollen Abwesenheitsurteile gegen ihn erlaubt sein. \u2013 Dies w\u00e4re f\u00fcr deutsche Staatsb\u00fcrger ein eklatanter R\u00fcckschritt im Rechtsschutz.<\/p>\n<p>Welche Legislativvorschl\u00e4ge die Bundesregierung nun genau in die Ratssitzung am Freitag einbringen will, ist trotz dreifacher Nachfrage beim Bundesjustizministerium nicht zu erfahren.<\/p>\n<p>Ein dortiger Pressesprecher gibt lediglich die Auskunft, die Bundesregierung strebe eine &#8222;St\u00e4rkung der B\u00fcrgerrechte&#8220; an. Wie die B\u00fcrgerrechte allerdings st\u00e4rker gesch\u00fctzt werden k\u00f6nnen als die durch bisherige Praxis der Einzelfallpr\u00fcfung, kann der Sprecher nicht erl\u00e4utern. Er bittet, die Pressekonferenz nach der Ratstagung abzuwarten.<\/p>\n<p>Auf den Einwand, es sei aber wichtig zu wissen, was die Bundesregierung plane, <em>bevor <\/em>diese Ideen im Rat abgesegnet werden, entgegnet der Sprecher, das k\u00f6nne er verstehen. Helfen k\u00f6nne er aber nicht.<\/p>\n<p>Verglichen mit Deutschland w\u00e4re das ungef\u00e4hr so, als w\u00fcrde eine der gro\u00dfen Fraktionen im Bundestag der \u00d6ffentlichkeit den Inhalt eines Gesetzes vorenthalten, \u00fcber welches das Parlament noch in dieser Woche abstimmen will. Mit anderen Worten: undenkbar. Die Auswirkungen des in Rede stehenden Br\u00fcsseler Verfahrens sind aber fast diesselben wie nationale Gesetzgebung. Denn wenn der Rat dem Rahmenbeschluss zu den Abwesenheitsurteilen zustimmt, dann m\u00fcssen dessen Anweisungen in nationales Recht gegossen werden &#8211; egal ob der Bundestag dies m\u00f6chte oder nicht.<\/p>\n<p>Die \u00d6ffentlichkeit hatte damit nicht die M\u00f6glichkeit, potentiell einschneidende Ver\u00e4nderungen im deutschen Strafprozessrecht kritisch zu diskutieren.<\/p>\n<p>Der Sprecher des Ministerium sagt, er verstehe, dass die Lage aus Sicht eines Journalisten &#8222;jetzt unbefriedigend&#8220; sein m\u00fcsse. Aber das f\u00fchre dann zu einer &#8222;Grundsatzdiskussion&#8220; \u00fcber europ\u00e4ische Rechtssetzung.<\/p>\n<p>Das tut sie in der Tat. Denn solche Mauschelmethoden sind Mitschuld daran, dass die Gesetzgebung aus Br\u00fcssel in den Ruf geraten ist, unter dem Radarschirm der \u00d6ffentlichkeit durchgedr\u00fcckt zu werden. Falls der Lissabon-Vertrag, die ehemalige &#8222;Europ\u00e4ische Verfassung&#8220;, am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, wird sich immerhin eines \u00e4ndern: Die Ratssitzungen der Minister werden \u00f6ffentlich.<\/p>\n<p>\u00dcberrollt werden von innovativer Rechtspolitik kann die \u00d6ffentlichkeit dann freilich auch weiterhin. \u201eWir werden uns wohl daran gew\u00f6hnen m\u00fcssen, uns von lieb gewordenen Rechtsstandards zu verabschieden\u201c, sagt der FDP-Europaabgeordnete Alexander Alvaro.<\/p>\n<p>M\u00fcssen wir das? Was w\u00e4re eigentlich im deutschen Bl\u00e4tterwald los, wenn ein Bundesminister einen solch deutlichen Satz von sich geben w\u00fcrde?<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung m\u00f6chte an diesem Freitag wichtige Vorschriften des Strafprozessrechts \u00e4ndern. Sie sagt der \u00d6ffentlichkeit allerdings nicht, welche genau. Denn die \u00c4nderungen sollen \u00fcber die Bande des Br\u00fcsseler EU-Rats nach Deutschland gespielt werden. Und da gelten leider andere Transparenzregeln als im Bundestag. 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