{"id":78,"date":"2008-06-12T10:28:39","date_gmt":"2008-06-12T09:28:39","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/2008\/06\/12\/bringt-der-lissabon-vertrag-wirklich-mehr-demokratie_78"},"modified":"2008-06-12T10:28:39","modified_gmt":"2008-06-12T09:28:39","slug":"bringt-der-lissabon-vertrag-wirklich-mehr-demokratie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/2008\/06\/12\/bringt-der-lissabon-vertrag-wirklich-mehr-demokratie_78","title":{"rendered":"Bringt der Lissabon-Vertrag wirklich mehr Demokratie?"},"content":{"rendered":"<p><a href='https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/files\/2008\/06\/reichstag-artikel-410.jpg' title='reichstag-artikel-410.jpg'><img src='https:\/\/blog.zeit.de\/bittner-blog\/files\/2008\/06\/reichstag-artikel-410.jpg' alt='reichstag-artikel-410.jpg' \/><\/a><\/p>\n<p><strong>F\u00fcnfter und letzter Teil unseres <em>EU-Vertrag Watch<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Ein Kernidee des Reformvertrags (wie schon der \u201eEU-Verfassung\u201c) war es, eine auf 27 Mitglieder erweiterte Union handlungsf\u00e4hig zu erhalten. Schlie\u00dflich war vorauszusehen, dass Entscheidungen in einer solch un\u00fcbersichtlichen Interessengemeinschaft nicht mehr derart konsensual getroffen werden k\u00f6nnten wie in einer EU der sechs, zw\u00f6lf oder f\u00fcnfzehn Mitglieder.<\/p>\n<p>Die so genannte \u201eDoppelte Mehrheit\u201c im Rat (also der Versammlung der Regierungschefs) soll ab 2014 sicherstellen, dass k\u00fcnftig auch im Falle von Meinungsverschiedenheiten wichtige Entscheidungen getroffen werden k\u00f6nnen. Doppelte Mehrheit hei\u00dft: 55 Prozent der Staaten, die zugleich 65 Prozent der Bev\u00f6lkerung der EU stellen, m\u00fcssen zustimmen. Das doppelte Mehrheitsprinzip tritt aufgrund eines entsprechenden polnischen Sonderwunsches allerdings erst am 1. November 2014 in Kraft, m\u00f6glicherweise auch erst \u2013 sollten sich die Staatschefs auf eine Fortgeltung der alten Regeln verst\u00e4ndigen &#8211; am 31. M\u00e4rz 2017.<br \/>\nIn Kraft bleibt auch die so genannte Ionina-Klausel. Nach ihr kann jeder Mitgliedsstaat gegen eine Mehrheitsentscheidung ein Veto einlegen. Dies hat allerdings nur aufschiebende Wirkung. Die Angelegenheit muss noch einmal neu verhandelt werden \u2013 und wird anschlie\u00dfend notfalls auch gegen den Widerstand der Veto-Nation verabschiedet.<\/p>\n<p>Im Grundsatz ist das Doppelte-Mehrheit-Verfahren ein Zuwachs an Effektivit\u00e4t und an supranationaler Demokratie. Dieser wird allerdings mit einem Geltungsschwund nationaler Demokratie erkauft. Staaten sollen innerhalb des EU-Verbundes, kurz gesagt, k\u00fcnftig wie B\u00fcrger behandelt werden. Damit schwinden zugleich die Einflussm\u00f6glichkeiten von Staatsb\u00fcrgern auf die Politik insgesamt.<\/p>\n<p>Denn Mehrheitsentscheidungen im Rat bedeuten eben auch, dass fremde Regierungen Rechtsakte auch gegen den erkl\u00e4rten Willen von nationalen Parlamenten beschlie\u00dfen k\u00f6nnen. Z\u00e4hlt etwa Deutschland zur unterlegenen Minderheit, muss es Entscheidungen umsetzen, die unter Umst\u00e4nden weder das Volk noch die Volksvertreter noch die Regierung gewollt haben.<\/p>\n<p>Zwar k\u00f6nnen vier Staaten zusammen eine Sperrminorit\u00e4t bilden und Beschl\u00fcsse des Rates blockieren. Doch dies k\u00f6nnte vor allem bedeuten, dass die drei gro\u00dfen EU-Staaten Deutschland, Frankreich und England es alleine nicht mehr schaffen, Entwicklungen aufzuhalten. Eine solche Machtverschiebung vom Souver\u00e4n auf eine supranationale Staatenkammer d\u00fcrfte historisch einzigartig sein.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem gibt es noch eine inhaltliche Qualit\u00e4ts\u00e4nderung. Bisher regelt das mit qualifizierter Mehrheit zustande gekommene Gemeinschaftsrecht vor allem <em>Leistungen<\/em>, also Agrarbeihilfen und Struktursubventionen.<br \/>\nNun aber werden auch <em>Rechtseingriffe <\/em>in klassische Souver\u00e4nit\u00e4tsbereiche (Justiz\/Innen) durch europ\u00e4ische Mehrheitsentscheidungen m\u00f6glich. Das ist ein fundamentaler Unterschied.<\/p>\n<p>Im Gegenzug bekommt das Europaparlament deutlich mehr Rechte. Es kann k\u00fcnftig in 85 (fr\u00fcher 45) Politikbereichen mitentscheiden (fr\u00fcher wurde es hier nur angeh\u00f6rt), unter anderem im wichtigen Gebiet der Justiz- und Innenpolitik. In 112 Bereichen kann der Rat allerdings weiterhin ohne das Parlament entscheiden.<\/p>\n<p>Eine weitere M\u00f6glichkeit f\u00fcr die Mitgliedsstaaten, &#8222;Mehrheitsdiktate&#8220; aus Br\u00fcssel aufzuhalten, ist k\u00fcnftig die so genannte Subsidiarit\u00e4tsklage. Subsidiarit\u00e4t bedeutet soviel wie &#8222;Vorrecht der kleineren Gemeinschaft&#8220;. Die grundlegende Idee stammt von dem Jesuit und Gesellschaftswissenschaftler Oswald von Nell-Breuning. Subsidi\u00e4r hei\u00dft eigentlich &#8222;hilfsweise&#8220;. Nur dort, so will es das gleichnamige Prinzip, wo die kleinere Gemeinschaft \u00fcberfordert ist und ihre Mittel und Regelungsmacht nicht ausreicht, nur dort soll die n\u00e4chsth\u00f6here Instanz subsidi\u00e4r, also hilfsweisem eingreifen. Was von den betroffenen Menschen allerdings selbst beschlossen und umgesetzt werden kann, muss auch von ihnen selbst beschlossen und umgesetzt werden. Alles andere w\u00fcrde die friedensstiftende Wirkung der Demokratie gef\u00e4hrden.<\/p>\n<p>Wenn nun gen\u00fcgend nationales Parlament glaubt, dass die Kommission, der Rat oder das Europaparlament mit einem ihrer Gesetzgebungsvorhaben gegen das Subsidiarit\u00e4tsprinzip verst\u00f6\u00dft, k\u00f6nnen sie Br\u00fcssel die rote Karte zeigen. Das Subsidiarit\u00e4tsprinzip ist eine Festlegung aus dem Maastricht-Vertrag. Es besagt, dass die EU nur das regeln soll, was tats\u00e4chlich am besten europaweit geregelt muss. Entscheidungen unterhalb dieser Schwelle sollen die Mitgliedsstaaten selber treffen.<\/p>\n<p>In der Praxis nimmt kaum ein Br\u00fcsseler Beamter das Subsidiarit\u00e4tprinzip mehr ernst. &#8222;Dar\u00fcber lachen wir doch nur noch&#8220;, sagt eine deutsche Mitarbeiterin in der EU-Kommission.<\/p>\n<p>Der Lissabon-Vertrag r\u00e4umt den nationalen Parlamenten nun erstmals eine Veto-M\u00f6glichkeit ein. Allerdings ist sie derart begrenzt, dass sie in der Praxis kaum geeignet sein d\u00fcrfte, Kompetenzanma\u00dfungen durch die EU-Organe zu verhindern.<\/p>\n<p>Mindestens ein Drittel aller Volksvertretungen muss innerhalb einer achtw\u00f6chigen Frist eine begr\u00fcndete Stellungnahme nach Br\u00fcssel schicken, samt einer Begr\u00fcndung, warum ein Vorhaben das Subsidiarit\u00e4tsprinzip verletzt (bei Gesetzesvorhaben in der Justiz- und Innenpolitik gen\u00fcgt ein Viertel der Parlamente). Diese Frist d\u00fcrfte schon die \u00fcblichen parlamentarischen Abl\u00e4ufe eines Mitgliedslandes sprengen. Dass sich neun Parlamente innerhalb dieser Zeit zu einer Beschwerde beschlie\u00dfen und formieren, erscheint so wahrscheinlich wie, sagen wir, eine gemeinsame Mondlandung von Finnen und Bulgaren bis zum n\u00e4chsten EU-Gipfel.<\/p>\n<p>Und selbst wenn es eine Drittel-Rebellion geben sollte: Ihr Veto h\u00e4tte lediglich die Folge, dass das Vorhaben noch einmal \u00fcberpr\u00fcft w\u00fcrde \u2013 von dem Organ wohlgemerkt, welches das Projekt auf den Weg gebracht hat, also der Kommission, dem Rat oder dem Europaparlament.<\/p>\n<p>Nur wenn der Rat oder das Parlament auf die Beschwerde hin mit einer Mehrheit von 55 Prozent beschlie\u00dfen w\u00fcrden, dass das beanstandete Gesetz tats\u00e4chlich gegen den Subsidiarit\u00e4tsgrundsatz verst\u00f6\u00dft, w\u00fcrde es gestoppt. Dies aber ist hochgradig unwahrscheinlich, denn eben diese Mehrheit hatte ja zuvor schon <em>f\u00fcr <\/em>die Entscheidung gestimmt. Den Mitgliedstaaten bliebe dann nur noch der Weg zum Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH), um seinen Standpunkt rechtlich pr\u00fcfen zu lassen.<\/p>\n<p>Auf das Europaparlament als H\u00fcter von Einzelstaats-Interessen aber sollte sich indes kein nationaler Politiker verlassen. Zum einen sind die dortigen Abgeordneten in europaweite B\u00fcndelparteien eingebunden, was ihnen ein Vertreter spezifisch \u2013 etwa deutscher \u2013 Interessen schwer macht. Zum anderen herrscht im Europaparlament eine faktische Gro\u00dfe Koalition aus Konservativen und Sozialisten. Vor allem aber verstehen sich die ma\u00dfgeblichen Politiker  als europ\u00e4ische Avantgarde mit der Mission, kleinkarierte nationale Denkarten zu \u00fcberwinden. Zudem ist das EP nicht gleich gew\u00e4hlt. Ein Vertreter aus Malta oder Luxemburg hat unproportional mehr Stimmgewicht als einer aus Deutschland oder Frankreich. Schlie\u00dflich kann von einer \u00f6ffentlichen Debatte \u00fcber Entscheidungen in Rat, Kommission und Parlament keine Rede sein. Weil es schlicht keine europ\u00e4ische \u00d6ffentlichkeit gibt.<\/p>\n<p>Ein einflussreicher deutscher EP-Abgeordneter reagierte, auf die M\u00f6glichkeit des Vetos durch nationale Parlamente angesprochen, mit den Worten: \u201eDas wird kein Problem.\u201c Der Begriff der Subsidiarit\u00e4t sei schlie\u00dflich dehnbar. Im Zweifel, so der Abgeordnete, werde das Europaparlament den Einzelstaate schon erkl\u00e4ren k\u00f6nnen, warum die Angelegenheit in Br\u00fcssel geregelt werden m\u00fcsse.<\/p>\n<p>Mit anderen Worten: selbst bei offenkundigen Verst\u00f6\u00dfen gegen das Subsidiarit\u00e4tsprinzip bleiben die nationalen Parlamente letztlich machtlos. Was sie gewinnen, ist immerhin die M\u00f6glichkeit, den europ\u00e4ischen Institutionen dann und wann einen Schuss vor den Bug zu versetzen. Das k\u00f6nnte \u2013 im g\u00fcnstigen Fall \u2013 zu mehr politischer Sensibilit\u00e4t aufgrund des Bewusstseins f\u00fchren, dass nicht alles, was in Br\u00fcssel verhandelt wird, unter der Aufmerksamkeitsschwelle der nationalen Parlamente hindurchrutscht.<\/p>\n<p>Hessens Ministerpr\u00e4sident Roland Koch gab sich unl\u00e4ngst bei einem Besuch in Br\u00fcssel nichtsdestotrotz k\u00e4mpferisch:<\/p>\n<p>\u201eBei Projekte, bei denen wir wirklich einen Versto\u00df gegen die Subsidiarit\u00e4t sehen, k\u00f6nnen Sie davon ausgehen, dass wir sehr wohl auf scharf schalten k\u00f6nnen und Netzwerke aktivieren. In Wahrheit betr\u00e4gt die Anlaufzeit ja nicht acht Wochen, sondern Monate. Man beobachtet das, was in Br\u00fcssel passiert, ja schon im Entstehen. An der Frist scheitert ein politischer Wille selten.\u201c<\/p>\n<p>Allerdings, die H\u00fcrden f\u00fcr eine Subsidiarit\u00e4tsklage liegen auch f\u00fcr einen energischen Landesf\u00fcrsten hoch. Zun\u00e4chst m\u00fcssten entweder im Bundesrat oder im Bundestag 25 Prozent der Vertreter f\u00fcr eine Beschwerde stimmen. Als n\u00e4chstes m\u00fcssten acht Verb\u00fcndete Staaten im Rest von Europa f\u00fcr die Klage-Allianz gewonnen werden. Wie soll ein Bundesland, das \u00fcber keine au\u00dfenpolitischen Kapazit\u00e4ten verf\u00fcgt (abgesehen vom Personal in den Br\u00fcsseler Vertretungen), dies bewerkstelligen?<\/p>\n<p>Unbenommen bleibt den nationalen Parlamenten freilich die M\u00f6glichkeit, die Europapolitik ihrer Regierungen zu kontrollieren, etwa indem sie ihren Ministern klare Grenzen f\u00fcr Verhandlungen im Rat setzen. Daran hat es der Bundestag allerdings schon in der Vergangenheit fehlen lassen. Viele Bundestagsmitglieder r\u00e4umen unumwunden ein, es sei gar nicht zu schaffen, neben dem innen- und au\u00dfenpolitischen Pensum auch noch Br\u00fcsseler Dossiers zu verfolgen.<\/p>\n<p>&#8222;Der Bundestag hat die Entwicklung der letzten f\u00fcnfzehn Jahren in der EU schlicht verschlafen&#8220;, sagt ein langj\u00e4hriger deutscher Beobachter in Br\u00fcssel. Immerhin dieser Aufmerksamkeits-Level k\u00f6nnte sich durch die M\u00f6glichkeit der Anti-Br\u00fcssel-Klage erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Im Ergebnis enth\u00e4lt der Lissabon-Vertrag einige Hebel zur St\u00e4rkung der horizontalen Demokratie in Europa. Die Mitgliedstaaten m\u00fcssten sie aber lernen zu nutzen &#8211; unter Aufbietung erheblicher parlamentarischer Energien. Nutzen sie diese Rechte, dann wird Lissabon-Vertrags sein Hauptziel allerdings nicht erreichen: effizienter, schneller und schlagkr\u00e4ftiger zu werden. Im Gegenteil. Dann droht die L\u00e4hmung der Union durch Koalitionen der Unwilligen.<\/p>\n<p>Generell ist zu bef\u00fcrchten, dass durch den Lissabon-Vertrag Entscheidungen der EU weiter an demokratischer Legimit\u00e4t verlieren werden, weil er den Zurechnungszusammenhang zwischen politischer Entscheidung und B\u00fcrgerwille \u00fcberstrapaziert. Der lautet:<\/p>\n<p>Je tiefer der Eingriff in die Rechtsph\u00e4re des B\u00fcrgers ist, desto klarer m\u00fcssen die Verantwortlichen f\u00fcr diesen Eingriff erkennbar sein. Denn nur wenn der B\u00fcrger die M\u00f6glichkeit hat, Politiker f\u00fcr ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen, wird er dieses Handeln als legitim empfinden. Denn nur dann traut er den Politikern zu, verantwortsbewusst mit ihrer Macht umzugehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcnfter und letzter Teil unseres EU-Vertrag Watch Ein Kernidee des Reformvertrags (wie schon der \u201eEU-Verfassung\u201c) war es, eine auf 27 Mitglieder erweiterte Union handlungsf\u00e4hig zu erhalten. Schlie\u00dflich war vorauszusehen, dass Entscheidungen in einer solch un\u00fcbersichtlichen Interessengemeinschaft nicht mehr derart konsensual getroffen werden k\u00f6nnten wie in einer EU der sechs, zw\u00f6lf oder f\u00fcnfzehn Mitglieder. 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