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Die Millionenliste: Wer zahlt kaum Netzentgelte?

 

Es ist mal wieder Strompreis-Time: Zum Jahreswechsel erhöhen rund 600 Stromunternehmen die Preise. Die Kilowattstunde soll im Schnitt um zwölf Prozent teurer werden. Die Anbieter verweisen in der Regel auf die steigende Ökostromumlage und steigende Netzentgelte. Energiewende kostet eben Geld, so wird das oftmals interpretiert.

Das stimmt natürlich. Aber vielleicht muss sie für die privaten Haushalte nicht so teuer sein, wie es bislang scheint. Die Bundesregierung hat die Regelungen für Ausnahmen bei den Netzentgelten in der Vergangenheit so gelockert, dass immer öfter Ausnahmen genehmigt wurden – und die Folgen müssen nun alle Verbraucher tragen.

Eine Aufstellung der Bundesnetzagentur zeigt, welche Stromverbraucher beantragt haben, von den Netzentgelten befreit zu werden. Die Geschichte vom Golfplatz Johannesthaler Hof ist ja bereits bekannt – sicherlich ist es kaum nachvollziehbar, warum ein Golfplatz reduzierte Netzentgelte zahlen darf; schließlich steht er kaum im internationalen Wettbewerb. Ähnliches gilt für den Erlebnispark Tripsdrill, H&M und die Kükenbrüterei Wimex.

Interessant ist aber eine weitere Liste, die zeigt, wie sehr Großverbraucher von der Zahlung ausgenommen werden. Sie vermittelt einen ersten Eindruck, in welcher Größenliga man sich eigentlich bei den Netzentgelten bewegt. Insgesamt werden allein in diesem Jahr Ausnahmen in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro gewährt.

Der größte Profiteur in dieser Aufstellung (die nur einen Ausschnitt widerspiegelt) ist danach der Glashersteller F-Glas aus Sülzetal mit 31 Millionen Euro, gefolgt vom Aluminiumhersteller Trimet aus Hamburg (19 Millionen Euro) und Wacker Chemie (16 Millionen Euro). Warum das Rechenzentrum der Allianz in Unterföhring eine Befreiung von 794.000 Euro genießen darf, erschließt sich mir nicht auf den ersten Blick.

Auch Gerichte werden sich in den kommenden Monaten mit den Netzentgelt-Ausnahmen beschäftigen. Kürzlich hat bereits das Oberlandesgericht in Düsseldorf in Aussicht gestellt, dass es diese Ausnahmen für ungerechtfertigte Beihilfen hält. Der Bund der Energieverbraucher klagt zudem bei der EU-Kommission dagegen. Im Frühjahr kommenden Jahres wird es weitere Urteile geben.