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Flüchtlinge

Endlich etwas Rechtssicherheit

 

Eine wichtige Frage ist entschieden: Die Ausnahmeregeln für den Bau von Flüchtlingsheimen sind rechtmäßig. Zumindest bei mobilen Unterkünften.

Wer hätte das gedacht: Die Stadt kann im Streit um Flüchtlingsunterkünfte wichtige Gerichtsprozesse für sich entscheiden. Zuletzt hatte sie gerade bei den besonders umstrittenen Unterkünften viele Rückschläge eingesteckt, in Klein Borstel etwa. Jetzt, am Fiersbarg in Lemsahl-Mellingstedt, hat die Stadt gewonnen – und plötzlich deutet sich an, dass die Senatspolitik in Sachen Flüchtlingsunterbringung entgegen aller Kritik eine solide rechtliche Grundlage haben könnte.

Was genau passiert ist? Die Stadt hat vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) die Erlaubnis bekommen, ein Flüchtlingscamp am Fiersbarg weiterzubauen. Die Richter hoben den Baustopp auf, den Anwohner erwirkt hatten. 252 Asylbewerber können nun in die Container einziehen.
Für Verwaltung und Flüchtlinge ist das eine richtungsweisende Entscheidung. Es gibt endlich Rechtssicherheit.

Monatelang war unklar, wie belastbar die Ausnahmeregeln im Baurecht für Flüchtlingscamps sind. Jetzt steht fest: Zumindest bei mobilen Unterkünften kann die Stadt auf sie setzen. Damit Flüchtlinge schneller untergebracht werden können, müssen Anwohner Einschränkungen in Kauf nehmen. Die Regelungen in Bebauungsplänen dürfen zur Not zeitweise missachtet werden.

Der Beschluss ist aber nicht in jeder Hinsicht eine Grundsatzentscheidung, nur für einen begrenzten Bereich. Erstens: Rechtssicherheit gibt es ausschließlich für mobile Unterkünfte, also Container oder Zelte. Nicht ausdrücklich eingeschlossen sind Festbauten. Und zweitens: Es gibt eine klare Frist. Die Ausnahme gilt nur für drei Jahre, so steht es im Gesetz. Danach muss neu verhandelt werden. Was nach diesen drei Jahren am Fiersbarg und bei vergleichbaren Unterkünften sein wird? Das weiß zurzeit niemand.

Die Stadt deutet die Entscheidung in ihrem Sinne: Was für mobile Unterkünfte gelte, sei bestimmt auch auf feste Gebäude übertragbar. Der Beschluss werde „ausstrahlen“, hoffen sie im Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge.

Die Gegenseite erwidert: Das Gericht habe vor allem aus einem Grund erlaubt, den Bebauungsplan in einer zeitlich überschaubaren Notlage zu missachten: weil Container nur für einen begrenzten Zeitraum stehen. Für feste Gebäude gelte das nicht, dort sei deshalb von einer anderen Entscheidung auszugehen.

Es sind die Wochen der Wahrheit. Für mobile Camps gibt es jetzt Klarheit, für dauerhafte Unterkünfte steht sie bevor. Mitte Mai erwarten die Streitparteien in Klein Borstel eine Entscheidung des OVG. Nach Monaten der Ungewissheit definieren die Gerichte nun endlich, welche Kompromisse Anwohner für die Unterbringung von Flüchtlingen eingehen müssen – und welche nicht.