Die Regierung prüft ein neues Verkehrsschild – soll Radfahrern erlaubt werden, was Autofahrer nicht dürfen?
Wie sehr die Kräfteverhältnisse im Straßenverkehr sich gerade ändern, sieht man am Grünen Pfeil für Radfahrer. Ein Vorschlag des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) und der Linkspartei, der dem Hamburger Regierungslager noch vor einem Jahr zu radikal erschien, kommt nun aus dem CSU-geführten Bundesverkehrsministerium. Auch als Wähler haben Radfahrer offenbar inzwischen eine kritische Masse erreicht: Wer regieren will, muss sich um sie bemühen.
In der Sache ist an der Idee, Radfahrern das Rechtsabbiegen an roten Ampeln zu gestatten, nichts radikal. Es geht darum, eine der gefährlichsten Fallen im Straßenverkehr zu entschärfen. Wer sich als Fahrradfahrer bei Rot neben einem im Abbiegen begriffenen Lkw aufstellt, der setzt Leben und Gesundheit darauf, dass ein möglicherweise übermüdeter Fernfahrer mithilfe eines Zusatzspiegels seinen toten Winkel überwacht. Sicherer wäre es, schon vor dem Lkw diesen gefährlichen Ort zu verlassen – nur wäre das eben bislang nicht legal.
Unfallforscher und Fahrradlobbyisten werben seit Langem für den Grünen Pfeil für Radfahrer, in anderen europäischen Ländern bewährt er sich, nun lässt der Bundesverkehrsminister Vorzüge und mögliche Nachteile prüfen. Eindeutige Befunde sind so schnell nicht zu erwarten, was nicht an Mängeln des Vorschlags liegt, sondern daran, dass schwere Verkehrsunfälle selten sind und man entsprechend lange Datenreihen braucht, um zu seriösen Ergebnissen zu kommen.
So nachvollziehbar die Argumente sind, so heikel ist der symbolische Gehalt des Vorschlags: Radfahrern soll gestattet sein, was Autofahrern verboten ist? Man kann nachvollziehen, dass es der Hamburger Landesregierung leichter fällt, der entsprechenden Anregung eines konservativen Bundesministers zu folgen als den Forderungen der Radlobby.
Auf den Straßen dürfte sich mit oder ohne Grünen Pfeil für Radler wenig ändern: Verkehrspolizisten haben Dringenderes zu tun, als die Beachtung eines sinnlosen Abbiegeverbots durchzusetzen.