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Verfassungsgericht gegen Bundesbank

 

Je genauer man die Begründung des BVerfG zum EZB-Urteil liest, desto mehr Fragen wirft sie auf. André Kühnlenz weist in einem sehr wichtigen Beitrag auf eine besonders problematisch Passage hin. Die Notenbank argumentiert ja bekanntlich, dass durch das OMT das – aus Sicht der EZB – irrationale Risiko eines Zerfalls der Währungsunion aus den Renditen herausgenommen werden soll.

Das Gericht sieht das anders und führt als Kronzeugen die Bundesbank an.

Nach der überzeugenden Expertise der Bundesbank spiegeln solche Zinsaufschläge allerdings nur die Skepsis der Marktteilnehmer wider, dass einzelne Mitgliedstaaten eine hinreichende Haushaltsdisziplin einhalten können, um dauerhaft zahlungsfähig zu bleiben.

Problematisch ist das, weil die Bundesbank es nie behauptet hat – dazu ist sie viel zu klug. Aus der Stellungnahme der Bank für das Gericht:

OMT

Die Bundesbank kommt also zu dem Ergebnis, dass sich nicht „zweifelsfrei“ feststellen lässt, ob die Renditedifferenzen fundamental gerechtfertigt sind oder nicht. Die Ablehnung des OMT-Programms durch die Bundesbanker rührt daher, dass sie eine solche zweifelsfreie Definition als notwendige Bedingung für die Intervention der EZB ansehen (wenn auch nicht als eine hinreichende Bedingung, denn auch wenn es sich um Redenominierungsrisiken handelte, würde die Bundesbank argumentieren, dass die Beseitigung dieser Risiken Aufgabe der Finanzpolitik sei). Die EZB ist da weniger streng – beziehungsweise vertraut auf ihre Methoden, die eine irrationale Marktreaktion nahelegen.

Der Punkt ist: Indem es behauptet, nach Auffassung der Bundesbank lassen sich die Renditedifferenzen eindeutig („nur“) fundamental begründen, gibt das Gericht die Position der Bundesbank falsch wieder und vereinnahmt sie damit also zu Unrecht als Kronzeugen. Das ist schon ein starkes Stück.

Man kann aus guten Gründen für oder gegen das OMT-Programm sein – darum geht es hier nicht. Es geht darum, dass diese Diskussion Ökonomen, Politiker und Notenbanker führen müssen. Der Versuch, sie rechtlich zu entscheiden, führt in die Irre. Das zeigt die Mitteilung des Gerichts überdeutlich.

Ich bin gespannt auf die ausführliche Begründung im März und fürchte, dass das Gericht nicht sehr gut aussehen wird.