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Sixt antwortet auf Diskriminierungsvorwürfe

 

Soeben errreicht mich über Konstantin Sixt folgende Stellungnahme der SIXT AG zu den auf der „Achse des Guten“ erhobenen Vorwürfen, ein türkischer Kunde sei beim Versuch ein Auto zu leihen diskriminiert worden:

„Stellungnahme der Sixt AG
Sixt ist als internationaler Mobilitätsdienstleister in mehr als 100 Ländern weltweit tätig. Wir sind ein weltoffenes Unternehmen, das seinen Erfolg dem Vertrauen von Kunden auf der ganzen Welt verdankt. Auch die mehr als 3.000 Mitarbeiter von Sixt gehören vielfältigen Nationalitäten und Kulturen an. Seit vielen Jahren sind Toleranz und Respekt gelebte und prägende Bestandteile unserer Unternehmenskultur.


Selbstverständlich bieten wir unsere Dienstleistungen allen Kunden ungeachtet ihrer nationalen Herkunft an. In der Autovermietung folgen wir dabei der branchenüblichen Regelung, wonach Kunden zur Anmietung eines Fahrzeugs einen gültigen Führerschein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen müssen.


In aller Regel handelt es sich dabei um Dokumente aus einem Land.
An einer Vermietstation von Sixt hat ein türkischer Kunde bei der Fahrzeuganmietung nicht Dokumente eines einzigen Landes, sondern einen deutschen Führerschein und einen türkischen Personalausweis vorgelegt. Diese ungewöhnliche Kombination hat bei unseren Mitarbeitern Verwunderung ausgelöst. Dennoch hätte der Kunde auf dieser Basis selbstverständlich ein Sixt-Fahrzeug erhalten müssen. Unsere Mitarbeiter haben in dieser Situation falsch und unangemessen reagiert und dem Kunden kein Fahrzeug übergeben. Daraus sind dem Kunden erhebliche Unannehmlichkeiten entstanden. Wir bedauern diesen Vorfall sehr und haben uns bei dem Kunden in aller Form entschuldigt.


Zugleich weist Sixt mit Nachdruck den Vorwurf der Diskriminierung zurück. Diese Unterstellung entbehrt nicht nur im vorliegenden Fall, sondern in allen anderen Geschäftsabläufen von Sixt jeder Grundlage.“