{"id":3830,"date":"2010-05-28T11:41:16","date_gmt":"2010-05-28T09:41:16","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.zeit.de\/joerglau\/?p=3830"},"modified":"2010-05-28T11:45:23","modified_gmt":"2010-05-28T09:45:23","slug":"warum-muslimische-gebetsraume-nicht-in-unsere-schulen-gehoren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.zeit.de\/joerglau\/2010\/05\/28\/warum-muslimische-gebetsraume-nicht-in-unsere-schulen-gehoren_3830","title":{"rendered":"Warum muslimische Gebetsr\u00e4ume nicht in unsere Schulen geh\u00f6ren"},"content":{"rendered":"<p><em>Mitblogger NKB hat zu dem Berliner Urteil \u00fcber Gebetsr\u00e4ume an Schulen folgenden Kommentar <a href=\"https:\/\/blog.zeit.de\/joerglau\/2010\/05\/26\/mit-merkel-in-dschidda_3814\/comment-page-5#comments\">in einem anderen Thread<\/a> hinterlassen. Er ist es wert, gesondert debattiert zu werden:<\/em><\/p>\n<p><em>@ cwspeer: \u201eDas Problem mit den radikalen Liberalen ist, dass sie blind f\u00fcr die eigenen Aporien sind. Die verbieten notfalls auch Schulkindern das Beten w\u00e4hrend der Pause. (Heute in Berlin beschlossen). Und zwar im Namen der Freiheit. Hallo! Im Namen der Freiheit von allem, was nicht in Ihr Schema passt, oder wie???\u201c<\/em><\/p>\n<p>Wie zu bef\u00fcrchten war, haben Sie nicht verstanden, worum es bei diesem Urteil ging. Es ist deshalb wenig \u00fcberraschend, dass Sie die Entscheidung darauf reduzieren wollen, <em>\u201eSchulkindern das Beten w\u00e4hrend der Pause[n] zu verbieten\u201c<\/em> \u2013 was nat\u00fcrlich ganz arg <em>gemein<\/em> ist\u2026<\/p>\n<p>Hier zu den Tatsachen: Yunus M. klagte in erster Instanz vor dem VG Berlin auf das Recht, w\u00e4hrend der Pausen ein rituelles (!) islamisches Gebet abhalten zu d\u00fcrfen. Es war f\u00fcr den jungen Mann also nicht damit getan, w\u00e4hrend der Pausen still zu Gott zu sprechen; er musste das vielmehr in recht auff\u00e4lliger und \u00f6ffentlichkeitswirksamer Weise tun, mitunter auch mit anderen gemeinschaftlich. Die Schulverwaltung lehnte das ab. Also kam es zum Prozess. Das VG Berlin verkannte die Tragweite seiner Entscheidung und bejahte deshalb erstinstanzlich, dass Yunus M. das Recht zustehe, w\u00e4hrend der Pausen ein rituelles Gebet abzuhalten, soweit er das f\u00fcr sich nur f\u00fcr religi\u00f6s verbindlich halte. Die Schulleitung war infolgedessen gen\u00f6tigt, ihm einen eigenen Raum zur Verf\u00fcgung zu stellen, damit Yunus M. beim Beten erstens anderen nicht den Weg versperrte und zweitens \u2013 und wesentlich wichtiger \u2013 andere Sch\u00fcler nicht mit der Zurschaustellung seiner Religion behelligte.<\/p>\n<p>Das OVG Berlin-Brandenburg hat diese grundlegend falsche Entscheidung des VG Berlin nun korrigiert \u2013 und zwar unter anderem deshalb, weil die bisherige Praxis u.a. erheblich gegen die (negative) Religionsfreiheit verstie\u00df.<\/p>\n<p>Yunus M. hat zun\u00e4chst einmal deshalb kein Recht, in der Schule \u00f6ffentlich vor Mitsch\u00fclern zu beten, weil er diese dabei offensiv mit seinem eigenen Glauben konfrontiert \u2013 zudem, ohne dass die Mitsch\u00fcler ausweichen k\u00f6nnen. Der Staat ist indes zu unbedingter religi\u00f6ser Neutralit\u00e4t verpflichtet. Wenn er Kinder schon zwingt, sich f\u00fcr eine bestimmte Zeit jeden Tag in einem bestimmten Geb\u00e4ude oder auf dem angrenzenden Gel\u00e4nde aufzuhalten, kann er deshalb nicht zulassen, dass sie dort mit einer bestimmten religi\u00f6sen Bet\u00e4tigung bel\u00e4stigt, mithin auch zu Gunsten einer bestimmten Religion missioniert werden.<\/p>\n<p>Die \u201eL\u00f6sung\u201c mit dem sog. Gebetsraum war aber noch schlimmer: Sie begr\u00fcndete zun\u00e4chst einmal Sonderrecht f\u00fcr Yunus M. W\u00e4ren dar\u00fcber hinaus andere Gl\u00e4ubige mit dem Wunsch an die Schule herangetreten, gleichfalls w\u00e4hrend der Pausen ein Gebet abzuhalten, h\u00e4tte die Schule \u2013 wohl oder \u00fcbel \u2013 auch diesen Sch\u00fclern einen eigenen \u201eGebetsraum\u201c zur Verf\u00fcgung stellen m\u00fcssen. Die Religionsfreiheit w\u00e4re also zu einem allgemeinen \u201eLeistungsrecht\u201c geworden, das den Schulbetrieb im ung\u00fcnstigsten Fall lahmlegen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Eine solche Praxis, beschr\u00e4nkt nur auf anerkannte Religionen, w\u00e4re indes gegen\u00fcber Atheisten diskriminierend gewesen: Wenn Yunus M. und anderen (anerkannten) Theisten ein Gebetsraum zusteht, warum sollte dann ein \u201eAtheist\u201c z.B. nicht das Recht haben, einen eigenen Raum f\u00fcr irgendeine Bet\u00e4tigung zu verlangen, soweit er nur behauptet, das gebiete ihm sein Glauben? Um eine Diskriminierung zu vermeiden, w\u00e4re es somit notwendig gewesen, auch auf die (mehr oder minder religi\u00f6s begr\u00fcndeten) Forderungen dieser \u201eAtheisten\u201c einzugehen \u2013 so absurd sie auch sein m\u00f6gen.<\/p>\n<p>Es ist im \u00dcbrigen auch eine geradezu groteske Fehlvorstellung, dass es hierbei nur ums \u201efriedliche Beten\u201c gegangen w\u00e4re, das keinen anderen st\u00f6re und auch nichts von anderen wolle. An einer anderen Schule hatte die Einrichtung eines solchen Gebetsraumes z.B. kurz zuvor dazu gef\u00fchrt, dass Sch\u00fcler an den Eing\u00e4ngen zu dem Raum \u201eWachen\u201c aufstellten, um zu verhindern, dass \u201eUngl\u00e4ubige\u201c w\u00e4hrend des Gebetes eindrangen und dadurch st\u00f6rten. Andersgl\u00e4ubige Sch\u00fcler waren dar\u00fcber verst\u00e4ndlicherweise entsetzt und f\u00fchlten sich eingesch\u00fcchtert.<\/p>\n<p>Religionen sind \u2013 auch wenn Sie das wahrscheinlich nicht wahrhaben wollen \u2013 immanent darauf gerichtet, andere auszugrenzen und anzufeinden. Das zeigt auch dieses Beispiel. Es geht vor allem aber auch darum, Macht auszu\u00fcben und f\u00fcr jedermann verbindliche Normen zu setzen \u2013 h\u00e4ufig genug auch f\u00fcr diejenigen, die <em>nicht<\/em> an diese Religion glauben.<\/p>\n<p>Das genannte Beispiel macht ferner deutlich, dass es geradezu utopisch ist zu glauben, dass Sch\u00fcler unterschiedlicher Konfessionen einen \u201eRaum der Stille\u201c oder \u00c4hnliches ohne weiteres gemeinsam nutzen k\u00f6nnten. Auch die Schule von Yunus M. hat mit einem \u201einoffiziellen Gebetsraum\u201c bereits schlechte Erfahrungen gemacht, wie u.a. die Berliner Zeitung zu berichten wei\u00df. Im entsprechenden Artikel, noch im Oktober 2009 geschrieben, hei\u00dft es u.a.:<\/p>\n<p><em>\u201eHier geht der 16-j\u00e4hrige Yunus M. zur Schule, der vor Gericht geklagt hatte. Hier hatte ihm Schulleiterin Brigitte Burchardt zun\u00e4chst das Beten verboten. Vor ein paar Jahren hat es in der Schule schon mal einen inoffiziellen Gebetsraum gegeben. Das Projekt wurde schlie\u00dflich durch eine gewaltt\u00e4tige Auseinandersetzung zwischen einzelnen Sch\u00fclern beendet. M\u00e4dchen alevitischen Glaubens hatten den Raum genutzt, um ihr Gebet zu verrichten. Strenggl\u00e4ubige sunnitische Sch\u00fcler waren damit nicht einverstanden, ihrer Ansicht nach war der Raum durch die Anwesenheit von M\u00e4dchen entweiht worden. Es kam zu einer Pr\u00fcgelei. Das war das Ende des inoffiziellen Gebetsraumes.\u201c<\/em><\/p>\n<p><a rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.berlinonline.de\/berliner-zeitung\/berlin\/140914\/140915.php\">http:\/\/www.berlinonline.de\/berliner-zeitung\/berlin\/140914\/140915.php<\/a><\/p>\n<p>Das Beispiel zeigt, dass das Ausleben von Religionen grunds\u00e4tzlich nur unn\u00f6tigen Konfliktstoff in die Schulen tr\u00e4gt, der dort nichts zu suchen hat und der dort sogar weitgehend vermieden werden kann! Im \u00dcbrigen scheint es mir wahrscheinlich, dass, gestattete man das Beten in den Schulen, Sch\u00fcler, die einer religi\u00f6sen Minderheit angeh\u00f6ren, sich gedr\u00e4ngt f\u00fchlen k\u00f6nnten (oder gar offensiv gedr\u00e4ngt werden m\u00f6gen), wenigstens partiell zum Glauben der Mehrheit zu konvertieren, soweit es an jener Schule nur klare religi\u00f6se Mehrheiten gibt (vgl. zu diesem Gedanken ebenfalls den verlinkten Artikel, Stichwort: \u201cSchokoriegel\u201d w\u00e4hrend des Ramadan.)<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist das Recht von Yunus M. w\u00e4hrend der Pausen zu beten mithin zwar von seiner positiven Religionsfreiheit umfasst, diese positive Religionsfreiheit muss aber aus den genannten Gr\u00fcnden hinter der negativen Religionsfreiheit der anderen Sch\u00fcler sowie dem Ziel, einen reibungslosen Schulablauf zu gew\u00e4hrleisten, zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>Weil das Bundesverfassungsgericht sich indes bis heute weigert, Art. 4 GG unter einen allgemeinen Schrankenvorbehalt zu stellen, musste das OVG G\u00fcter von Verfassungsrang finden, um eine Beschr\u00e4nkung zu rechtfertigen. Sowohl die negative Religionsfreiheit als auch der \u201eSchulfriede\u201c haben gl\u00fccklicherweise Verfassungsrang \u2013 letzterer, weil der Staat seinem Erziehungsauftrag sonst wohl nicht mehr nachkommen k\u00f6nnte (das leuchtet ein, stellt man sich nur vor, dass es wegen der unterschiedlichen Bekentnnisse regelm\u00e4\u00dfig zu Konflikten, gar Pr\u00fcgeleien kommen k\u00f6nnte oder aber eine Schule nahezu s\u00e4mtliche Klassenr\u00e4ume zur Verf\u00fcgung stellen m\u00fcsste, um alle W\u00fcnsche der unterschiedlichen \u201eGl\u00e4ubigen\u201c zu befriedigen).<\/p>\n<p>Im Grunde ist aber auch dieses Spiel mit den Verfassungsg\u00fctern absurd: Die allgemeinen Schulgesetze geben der Schulleitung und, von dieser erm\u00e4chtigt, den Lehrern schlie\u00dflich ein Recht, die Schulordnung durchzusetzen und p\u00e4dagogische Ma\u00dfnahmen zu ergreifen (siehe dazu z.B.: \u00a7 23 Abs. 2 i.V.m. \u00a7 38 Abs. 6 SchulG BW)<\/p>\n<p>Wenn sich ein Sch\u00fcler nun, ohne sich auf die Religion zu berufen, auf den Fluren oder in einem Klassenzimmer breitmachte und dabei die anderen Sch\u00fcler st\u00f6rte, k\u00f6nnte ihm das deshalb ohne weiteres untersagt werden. Weil aber ein Sch\u00fcler, wie hier Yunus M., sich auf die Religion beruft, soll f\u00fcr ihn pl\u00f6tzlich nicht mehr gelten, was f\u00fcr jedermann ganz selbstverst\u00e4ndlich gilt? Das ist absurd.<\/p>\n<p>Es w\u00e4re deshalb besser, das Bundesverfassungsgericht w\u00fcrde von seiner Irrlehre des vermeintlich vorbehaltlos gew\u00e4hrleisteten Art. 4 GG lassen und den allgemeinen Schrankenvorbehalt aus Art. 136 Abs. 1 WRV endlich anerkennen, der \u00fcber Art. 140 ins Grundgesetz inkorporiert wurde. Aber das nur am Rande. Wie man sieht, l\u00e4sst sich das Problem mit geschickter Argumentation schlie\u00dflich auch anders l\u00f6sen. Richtig ist das Urteil des OVG in jedem Fall. Mit einer \u201eAporie\u201c hat all das schon gar nichts zu tun.<\/p>\n<p>Ein Wort noch zu Ihrem letzten Satz:<\/p>\n<p><em>\u201eIm Namen der Freiheit von allem, was nicht in ihr Schema passt oder wie???\u201c<\/em><\/p>\n<p>Sie haben recht, dass es nicht ins <em>\u201eSchema passt\u201c <\/em> , dass ein Sch\u00fcler in einer modernen, von verschiedenen Konfessionen gepr\u00e4gten und deshalb notwendigerweise von bestimmten Konflikten bedrohten Gesellschaft f\u00fcr sich das Recht reklamiert, seine Religion unter allen Umst\u00e4nden in der Schule, also im \u00f6ffentlichen Raum, ausleben zu d\u00fcrfen \u2013 auch und gerade vor den anderen oder zumindest so, dass sie davon Kenntnis nehmen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Wenn man jedem seine pers\u00f6nlichen W\u00fcnsche erf\u00fcllen wollte, k\u00f6nnte man ohnehin darauf verzichten, Gesetze zu erlassen. Man k\u00f6nnte ferner das hehre Anliegen sogleich in den Papierkorb treten, nicht zu diskriminieren \u2013 schon gar nicht aufgrund der Religionszugeh\u00f6rigkeit. Im Namen der \u201eFreiheit\u201c ist es deshalb sehr wohl \u2013 und \u00fcberdies einzig (!) \u2013 geboten, Sch\u00fcler bei der Bet\u00e4tigung ihrer Religionsfreiheit grunds\u00e4tzlich auf die schulfreie Zeit zu verweisen, soweit diese irgend nach au\u00dfen wirkt.<\/p>\n<p>Eines ist Ihnen daneben wohl auch g\u00e4nzlich entgangen, w\u00e4re jedoch wichtig gewesen, wollte man den Fall richtig einordnet: Nach allem, was man zu dem Verfahren lesen konnte, ist es n\u00e4mlich nicht so sehr der 16-j\u00e4hrige Yunus M., der um alles in der Welt w\u00e4hrend der Pause beten will. Der ihm zur Verf\u00fcgung gestellte Gebetsraum ist in den vergangenen Monaten gar nicht so h\u00e4ufig genutzt worden; vielmehr betete Yunus M. dort nur sehr sporadisch.<\/p>\n<p>Die wahre Triebkraft hinter dem Prozess d\u00fcrfte vielmehr der Vater von Yunus M. sein, ein \u201estrenggl\u00e4ubiger\u201c deutscher Konvertit. Es scheint mir keine Unterstellung zu sein, wenn man behauptet, dass es diesem Mann offenbar sehr wohl darum ging, nicht nur Grenzen auszutesten, sondern ein Zeichen zu setzen. Dass er dabei h\u00f6chstwahrscheinlich seinen eigenen Sohn instrumentalisierte, um seine eigene wirre Ideologie \u00f6ffentlich durchzusetzen \u2013 auch mittels einer medienwirksamen Klage vor dem VG \u2013, kann ich zwar nicht mit abschlie\u00dfender Gewissheit beweisen, aber es scheint aufgrund der Umst\u00e4nde des Falles mehr als wahrscheinlich.<\/p>\n<p>F\u00fcr mich l\u00e4uft das alles darum darauf hinaus, dass Sie es sich \u2013 wieder einmal \u2013 viel zu leicht gemacht haben und sich, geradezu trunken vor Selbstzufriedenheit, vermeintliche \u201eAporieen\u201c anderer entlarvt zu haben, der \u00dcberzeugung hingeben, moralisch \u00fcberlegen zu sein, obgleich Sie es gewiss nicht sind. Schlie\u00dflich hat in Ihren Augen wohl das gro\u00dfe, b\u00f6se deutsche Gericht entschieden, dem armen, entrechteten <em>\u201eSchulkind\u201c<\/em> nicht zu gestatten, in der Schule zu beten, weil die Richter allesamt Angst vor den Religionen haben. Diese Angst ist in Wahrheit g\u00e4nzlich unbegr\u00fcndet, gar phobisch; denn alle Religionen sind harmlos und friedlich \u2013 obgleich sie freilich mehr Menschen umgebracht haben als alle nicht-religi\u00f6sen Ideologien.<\/p>\n<p>Dass es hier in Wahrheit um etwas ganz anderes gehen d\u00fcrfte, n\u00e4mlich um den Versuch eines erwachsenen Mannes, mithilfe seines minderj\u00e4hrigen Sohnes die Neutralit\u00e4t des deutschen Staates in Frage zu stellen und die Schule zu einem Ort der Missionierung, vielleicht gar zu einem Ort der religi\u00f6sen Unterdr\u00fcckung zu machen, das hat sich Ihnen bei all dem sch\u00f6nen Pathos leider nicht erschlossen; die Gelegenheit, sich der eigenen moralischen \u00dcberlegenheit zu versichern, war einmal mehr viel zu verlockend, als dass es lohnend erschienen w\u00e4re, einen Versuch zu unternehmen, hinter die Kulissen zu blicken. Ist das nun also Ihre \u201eAporie\u201c?<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mitblogger NKB hat zu dem Berliner Urteil \u00fcber Gebetsr\u00e4ume an Schulen folgenden Kommentar in einem anderen Thread hinterlassen. Er ist es wert, gesondert debattiert zu werden: @ cwspeer: \u201eDas Problem mit den radikalen Liberalen ist, dass sie blind f\u00fcr die eigenen Aporien sind. Die verbieten notfalls auch Schulkindern das Beten w\u00e4hrend der Pause. 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