{"id":403,"date":"2007-03-26T19:18:29","date_gmt":"2007-03-26T17:18:29","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.zeit.de\/joerglau\/2007\/03\/26\/grenzen-der-versammlungsfreiheit_403"},"modified":"2007-03-26T19:18:29","modified_gmt":"2007-03-26T17:18:29","slug":"grenzen-der-versammlungsfreiheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.zeit.de\/joerglau\/2007\/03\/26\/grenzen-der-versammlungsfreiheit_403","title":{"rendered":"Grenzen der Versammlungsfreiheit"},"content":{"rendered":"<p>Mitblogger Prawda gibt folgendes zu bedenken:<\/p>\n<p>Ich will nicht nerven, sondern nur noch ein bisschen Gedankenfutter einspeisen und zugegebenerma\u00dfen auch ein wenig polarisieren, ich hoffe im Interesse einer guten Sache.<\/p>\n<p>Aus einer Pressemitteilung des OVG M\u00fcnster aus dem Jahre 2001:<\/p>\n<p>OVG NRW best\u00e4tigt Verbot des Einmarsches<br \/>\ndeutscher Neonazis in die Niederlande<\/p>\n<p>Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts f\u00fcr das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit Beschluss vom 23. M\u00e4rz 2001 das polizeiliche Verbot eines Protestmarsches deutscher Neonazis von Herzogenrath nach Kerkrade best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung hat der 5. Senat u.a. ausgef\u00fchrt:<\/p>\n<p>\u201d Es spricht nach summarischer Pr\u00fcfung alles daf\u00fcr, dass die angegriffene Verbotsverf\u00fcgung rechtm\u00e4\u00dfig ist. Von der Versammlung geht nach aktueller Sachlage eine unmittelbare Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Ordnung aus, die die erlassene Verbotsverf\u00fcgung gem\u00e4\u00df \u00a7 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes (VersammlG) rechtfertigt.<\/p>\n<p>Die \u2026 \u00f6ffentliche Ordnung wird durch Bestrebungen unmittelbar gef\u00e4hrdet, die die nationalsozialistische Diktatur oder ihre f\u00fchrenden Vertreter und Symbolfiguren verherrlichen oder verharmlosen, auch wenn damit die Schwelle der Strafbarkeit im Einzelfall noch nicht erreicht sein mag. Diese Voraussetzungen sind erf\u00fcllt, wenn eine Versammlung erkennbar ein Bekenntnis zum Nationalsozialismus beinhaltet und damit all jenen grundgesetzlichen Wertvorstellungen zuwiderl\u00e4uft, die Ausdruck einer Abkehr vom Nationalsozialismus sind. So verh\u00e4lt es sich hier&#8230;.<!--more--><\/p>\n<p>Die angemeldete Versammlung hat ein nationalsozialistisches Gepr\u00e4ge. Der potenzielle Teilnehmerkreis beschr\u00e4nkt sich auf das rechtsextreme, neonazistische Spektrum: Der Antragsteller \u2026 z\u00e4hlt seit Jahren zu den bundesweit f\u00fchrenden K\u00f6pfen der Neonazi-Szene. \u2026 Der Antragsteller leugnet auch gar nicht, dass er und der potenzielle Teilnehmerkreis der Versammlung nationalsozialistisch gepr\u00e4gt sind. Er stellt im Gegenteil in seiner Antragsschrift ausdr\u00fccklich klar, dass er selbst und das Teilnehmerspektrum rechtsextremistisches Gedankengut vertreten und daf\u00fcr auch eintreten. Dass der Zweck der Versammlung in der \u00d6ffentlichkeit auch in diesem Sinne wahrgenommen wird, belegen die zahlreichen Ver\u00f6ffentlichungen in der \u00f6rtlichen Presse im Vorfeld der geplanten Demonstration.<\/p>\n<p>Auch die Art und Weise, in der die Versammlung durchgef\u00fchrt werden soll, l\u00e4sst bei lebensnaher Betrachtung nur den Schluss darauf zu, dass mit dieser Versammlung ein Bekenntnis zum Nationalsozialismus abgelegt werden soll. Die Versammlung mag zwar daneben auch andere Ziele verfolgen. Der Antragsteller und die Versammlungsteilnehmer nehmen jedoch bewusst in Kauf, dass der geplante Protestmarsch von Neonazis \u00fcber die deutsch-niederl\u00e4ndische Grenze nach Kerkrade insbesondere bei der im Grenzgebiet ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung Assoziationen an den Einmarsch deutscher Truppen in die Niederlande im Mai 1940 und an die nachfolgende dortige Schreckensherrschaft des nationalsozialistischen Besatzungsregimes weckt. Damit werden Ereignisse wachgerufen, welche die deutsch-niederl\u00e4ndische V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung lange Zeit erheblich belastet haben.<\/p>\n<p>Der Eindruck eines Einmarschs von Neonazis wird noch verst\u00e4rkt durch das geplante Mitf\u00fchren von Trommeln und Fahnen, durch die beabsichtigte Marschformation sowie durch den Routenverlauf der Demonstration und das vom Antragsgegner angesprochene historisch belastete Datum, an dem sie stattfinden soll. Doch auch ohne diese \u00e4u\u00dferen Umst\u00e4nde w\u00fcrde der Protestmarsch in den Augen der \u00d6ffentlichkeit als Ansammlung von Neonazis in einer durch die Nationalsozialisten historisch besonders belasteten Grenzregion wahrgenommen und vernarbte Wunden wieder aufrei\u00dfen.<\/p>\n<p>Dieses Erscheinungsbild, das zur Wiederbelebung \u00fcberwundener Ressentiments und zu einer Belastung im deutsch &#8211; niederl\u00e4ndischen Verh\u00e4ltnis f\u00fchren w\u00fcrde, l\u00e4uft Wertentscheidungen des Grundgesetzes zuwider, denen zufolge jedwede Unfrieden stiftende nationalistische Verhetzung der Gem\u00fcter verboten ist.<\/p>\n<p>Der in der Verbotsverf\u00fcgung des Antragsgegners festgestellten unmittelbaren Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Ordnung kann auch nicht durch ein milderes Mittel begegnet werden. Das Verbot des Mitf\u00fchrens von Fahnen und Trommeln, des Skandierens bestimmter Parolen, des Tragens uniformer Kleidungsst\u00fccke und ein etwaiges Verbot des Grenz\u00fcbertritts in die Niederlande n\u00e4hmen der beabsichtigten Versammlung nicht das beschriebene nationalsozialistische Gepr\u00e4ge. Zum einen sind entsprechende Assoziationen bereits ma\u00dfgeblich durch die Person des Versammlungsleiters und den Kreis der Versammlungsteilnehmer determiniert, ohne dass es der ausdr\u00fccklichen oder konkludenten Kundgabe einer entsprechenden Gesinnung bed\u00fcrfte. Zum anderen w\u00fcrde die Zulassung der Versammlung unter entsprechenden Auflagen, insbesondere unter dem Verbot des Grenz\u00fcbertritts, bei der Bev\u00f6lkerung in der Grenzregion gleichwohl den Eindruck einer Ansammlung deutscher Neonazis vermitteln, deren eigentliches Ziel &#8211; wie die parallele Anmeldung einer Versammlung in den Niederlanden zeigt &#8211; der Einmarsch in die Niederlande ist und bleibt.<\/p>\n<p>5 B 395\/01<\/p>\n<p>Detaillierte Gr\u00fcnde finden sich unter:<br \/>\n<a rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/ovgs\/ovg_nrw\/j2001\/5_B_395_01beschluss20010323.html\">http:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/ovgs\/ovg_nrw\/j2001\/5_B_395_01beschluss20010323.html<\/a><\/p>\n<p>Dazu dann das Bundesverfassungsgericht, das in diesem Fall dann die Neonazis tats\u00e4chlich in Niederlande einmarschieren lie\u00df (wenn auch &#8211; anders als im Mai 1940 &#8211; nur im Rahmen einer Versammlung, aber immerhin!)<\/p>\n<p><a rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/rk20010324_1bvq001301.html\">http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/rk20010324_1bvq001301.html<\/a><\/p>\n<p>Diese Entscheidung war offenbar ein ganz entscheidender Auftakt f\u00fcr einen in der Nachkriegszeit einmaligen, offenbar in vielen \u00e4hnlichen Fallgestaltungen immer noch andauernden Streit zwischen dem Bundesverfassungsgericht, das den Einmarsch von Neonazis in die Niederlande im Rahmen des Versammlungsrechts billigte (man fasst sich an den Kopf und fragt sich, warum es damals keinen Aufschrei gegeben hat, sich aber heute namhafte Journalisten wegen ein paar Hizbollah-Schildchen aufregen) und einem Oberverwaltungsgericht, das letztlich wohl der Auffassung war, der Einmarsch von Nazis in die Niederlande im Mai 1940 sei ohnehin schon einer zuviel gewesen.<\/p>\n<p>Es gibt zu diesem Streit mittlerweile viele juristische Dissertationen, die wahre Regalmeter f\u00fcllen. In den Gazetten liest man dazu leider nichts &#8211; auch in der Zeit nicht. Und das Bundesverfassungsgericht l\u00e4sst die Neonazis weiter marschieren &#8211; unter ma\u00dfgeblichem Hinweis auf die betagte Brockdorf-Entscheidung aus dem Jahre 1986 (PS: Wir Atomkraftgegner h\u00e4tten es uns auch nicht tr\u00e4umen lassen, dass wir irgendwann einmal den Neonazis verfassungsrechtliche Argumentationshilfe leisten w\u00fcrden).<\/p>\n<p>Warum regt sich eigentlich dar\u00fcber niemand auf?<\/p>\n<p>Sicherlich zum Teil auch deshalb, weil die beiden Korrespondenten von ARD und ZDF in Karlsruhe, die man seit Jahrzehnten sieht und die ehrfurchtsvoll, aber ohne jede Distanz ohne jedes Kritikverm\u00f6gen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts als sakrosant behandeln und lediglich inhaltlich wiedergeben, offenbar zur absoluten Instanz f\u00fcr journalistische Denkschablonen geworden sind &#8211; offenbar auch in der Zeit.<\/p>\n<p>Statt ein Fachgericht f\u00fcr ein paar Hizbollah-Schildchen zu gei\u00dfeln, die nach dieser fragw\u00fcrdigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geduldet werden M\u00dcSSEN, sollte man sich lieber einmal der unseligen Rolle des h\u00f6chsten deutschen Gerichts widmen, das f\u00fcr die Grundrechte der Feinde der Freiheit viel, ich meine viel zuviel Verst\u00e4ndnis hat.<\/p>\n<p>Aber den Journalisten, der dazu den Mut h\u00e4tte und nicht zu \u00e4ngstlich w\u00e4re, sehe ich leider nicht.<\/p>\n<p>Der Ehrenpr\u00e4sident des Internationalen Auschwitz-Komitees, Goldstein, hat es vor zwei Jahren in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag einmal sehr treffend auf den Punkt gebracht. Er sagte: Dass das h\u00f6chste deutsche Gericht (gemeint ist das<br \/>\nBundesverfassungsgericht) solche Aufm\u00e4rsche nicht unterbindet, ist geradezu eine unmenschliche Tat gegen uns.\u201d<\/p>\n<p>Das wurde leider nicht in den Medien berichtet. Sondern es hie\u00df in der Tagesschau dazu lapidar: \u201cDas DIE DEUTSCHEN GERICHTE \u2026\u201d \u201cdas nicht unterbinden, ist \u2026 eine unmenschliche Tat gegen uns\u201d. Typisch f\u00fcr die Medien! Die Presse hatte damit wieder nur die Fachgerichte im Blick, nicht aber den sog. H\u00fcter unserer Verfassung, das Bundesverfassungsgericht, das, was Kritik anbelangt, sakrosant zu sein scheint und eine solche fragw\u00fcrdige Rechtsprechung den Fachgerichten aufoktroyiert.<\/p>\n<p>Wenn ich einen Wunsch frei h\u00e4tte, w\u00fcrde ich mir ein einziges Mal einen solchen Aufschrei wie in der letzten Woche bei der kleinen Amtsrichterin w\u00fcnschen, wenn es um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ginge. Anlass zur Kritik gibt es da jeden Tag! Nur kein Journalist hat offenbar die Traute, sich dieses hei\u00dfen Eisens anzunehmen.<\/p>\n<p>Mit ein paar Hizbollah-Bildchen kann man offenbar wesentlich einfacher sein Geld verdienen, obwohl der wirkliche mediale Aufstand gegen die sakrosanten roten Roben am gr\u00fcnen Tisch in Karlsruhe der M\u00fche der Edlen \u00fcberaus wert w\u00e4re. Denn obwohl wir eine Demokratie mit \u00fcber 600 Abgeordneten haben, beherrschen gerade mal 8 Rote Roben des Bundesverfassungsgerichts die Geschicke dieses Landes in einem Ma\u00dfe, dass man sich fragt, ob das in einer Demokratie noch gerechtfertigt ist. Und keiner hinterfragt das. Aber bei ein paar kleinen Hizbollah-Schildchen ist man schier fassungslos ob einer solchen fachgerichtlichen Ignoranz.<\/p>\n<p>Ich brech jetzt mal ab, sonst komme ich noch ins Plaudern\u2026 \ud83d\ude09<\/p>\n<p>So, werter Lau, falls Sie eine Zensur f\u00fcr erforderlich halten, bin ich zu jeder Konzession bereit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mitblogger Prawda gibt folgendes zu bedenken: Ich will nicht nerven, sondern nur noch ein bisschen Gedankenfutter einspeisen und zugegebenerma\u00dfen auch ein wenig polarisieren, ich hoffe im Interesse einer guten Sache. Aus einer Pressemitteilung des OVG M\u00fcnster aus dem Jahre 2001: OVG NRW best\u00e4tigt Verbot des Einmarsches deutscher Neonazis in die Niederlande Der 5. 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