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Staatschefs gegen Staatsanwälte

 

Fünfundzwanzig Jahre Gefängnis für Perus ehemaligen Staatspräsidenten Alberto Fujimori wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Erste Verfahrensschritte gegen den ehemaligen US-Justizminister Alberto Gonzales wegen Folter. Demonstrative Bruderküsse arabischer Potentaten auf die Wange ihres sudanesischen Amtskollegen Omar al-Bashir, der wegen Kriegsverbrechen mit internationalem Haftbefehl gesucht wird. Das sind die jüngsten Neuigkeiten aus der noch jungen Disziplin „Staatschef (oder Minister) gegen Staatsanwalt (oder Richter)“.

Zunächst nach Lateinamerika. Was Chile im Fall Augusto Pinochet nicht mehr geschafft hat, ist Peru im Fall Alberto Fujimori gelungen: den ranghöchsten Verantwortlichen für schwerste Menschenrechtsverletzungen zu bestrafen. Fujimori, Sohn japanischer Einwanderer und Präsident Perus von 1990 bis 2000, gilt seinen immer noch zahlreichen Anhängern als Held, weil er das Land seinerzeit erfolgreich aus einer Wirtschaftskrise und durch einen blutigen Krieg gegen die maoistische Terrorgruppe „Leuchtender Pfad“ geführt hat.

Dass dabei Todesschwadronen Zivilisten massakrierten, Journalisten verschleppt und Verdächtige gefoltert wurden, tut Fujimori inzwischen leid. Aber erstens, so erklärte er während des Prozesses, habe er nichts dergleichen persönlich angeordnet und zweitens habe er damals „nicht aus dem Präsidentenpalast, sondern aus der Hölle regieren“ müssen. Soll heißen: Im Kampf gegen den Terror kann man eben nicht jeden Morgen die Genfer Konventionen lesen. Die Richter um Cesar San Martin in Lima sahen es als erwiesen, dass Fujimori für zwei Massaker verantwortlich ist.

Dieses historische Urteil wird auch in den USA auf großes Interesse stoßen. Was ist erlaubt im „Krieg gegen den Terror“? Amerikas neuer Präsident Barack Obama versucht derzeit, nicht alle, aber zumindest die schlimmsten Völkerrechtsverstöße seines Vorgängers George W. Bush im „Krieg gegen den Terror“ zu korrigieren. Das Lager Guantánamo will er schließen, die Anwendung von Folter hat er verboten. Gerade erst hat die Zeitschrift New York Review of Books einen bislang geheimen Bericht des Internationalen Roten Kreuzes im Internet veröffentlicht, in dem die Beteiligung von medizinischem Personal bei amerikanischen Folterverhören dokumentiert wird.

Doch strafrechtlich will Obama gegen Angehörige der Bush-Administration nicht vorgehen. Das übernehmen nun womöglich andere. Seit einigen Tagen prüft der spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzon die Klage von Menschenrechtsorganisationen gegen sechs Angehörige der Bush-Administration, darunter Ex-Justizminister Alberto Gonzales, Ex-Vizeverteidigungsminister Douglas Feith und John C. Yoo, ehemals hochrangiger Beamter im Justizministerium. Yoo hatte seinerzeit dem amerikanischen Präsidenten das Recht bescheinigt, die Genfer Konventionen und die Anti-Folterkonvention aushebeln zu dürfen.

In Spanien gilt wie auch in Belgien oder Deutschland das Prinzip der „universellen Jurisdiktion“, wonach bestimmte Verbrechen auch dann strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie in anderen Ländern begangen wurden, und die Tatverdächtigen keine Staatsbürger des eigenen Landes sind. Während die deutsche Justiz entsprechende Strafanzeigen bislang lieber abblockt, gelten Belgien und Spanien als Vorreiter. Garzon hatte es 1998 geschafft, Augusto Pinochet in London festnehmen zu lassen. Der stand dort zwei Jahre unter Hausarrest, bis er schließlich wegen Krankheit zurück nach Chile durfte und dort die letzten Jahre seines Lebens wiederum unter Hausarrest verbrachte.

Ein Strafverfahren gegen die „Bush 6″ wäre auch insofern sensationell, als die Beklagten nicht zur militärischen oder geheimdienstlichen Befehlskette gehören. Sie zählten zur Kaste der Rechtsexperten, die Praktiken wie Water Boarding und andere Foltermethoden in kafkaesk anmutenden Gutachten für legal und legitim erklärt hatten. Würde die Obama-Regierung die „Bush 6“ im Falle eines Haftbefehls nach Spanien ausliefern? Bestimmt nicht. Obama hat mit seiner Kritik an CIA-Folter, Irak-Krieg, Guantanamo und kapitalistischen Exzessen die amerikanische Bereitschaft zur Reue so ziemlich ausgereizt.

Ehemals hochrangige Regierungsbeamte an ein ausländisches Gericht zu überstellen, wäre innenpolitischer Selbstmord. Das heißt nicht, dass ein Ermittlungsverfahren in Madrid nur symbolischen Charakter hätte. Es würde ein deutliches Signal senden, das beschädigte Folterverbot wiederherzustellen. Und EU-Länder würden die „Bush 6“ auf ihren zukünftigen Urlaubs- und Geschäftsreisen in Zukunft meiden müssen.

Und wie steht es um den derzeit bekanntesten (und umstrittensten) Haftbefehl der Welt gegen Sudans Präsidenten Omar al Bashir? Anders als bei Fujimori ermittelt gegen al Bashir ein internationales Gericht. Und anders als im Fall des Peruaners, der bei Prozessbeginn bereits politisch entmachtet war, ist al Bashir ein amtierender Präsident mit genügend Macht, um den politischen und humanitären Preis für diesen Haftbefehl dramatisch zu erhöhen. Unter anderem, indem er als Reaktion zahlreiche Hilfsorganisationen aus Darfur ausweisen ließ. Und indem er der Welt verkündet: ‚Seht her, ich kann reisen, wohin ich will’. Nach diesem Motto sucht al Bashir Unterstützung gegen den Internationalen Strafgerichtshof (ICC), der ihn seit dem 4. März wegen schwerer Verbrechen in Darfur festnehmen lassen will. Und er findet sie bis auf weiteres – zumindest in der arabischen Welt. Kairo, Doha, Mekka standen in den letzten Tagen auf seiner Reiseroute. Überall demonstrativer Schulterschluss seiner Amtskollegen und Beifall der staatlich kontrollierten Medien gekoppelt mit dem Vorwurf der westlichen „Doppelmoral“: Al-Bashir würde man wegen der Verbrechen in Darfur verfolgen, die israelische Regierung bliebe nach den Menschenrechtsverletzungen in Gaza unbehelligt.

Wozu die Journalistin Diana Mukkaled in der konservativen pan-arabischen Zeitung Asharq Al Awsat schrieb: „Warum glauben so viele Araber, dass Widerstand gegen den Westen und gegen internationale Justiz wichtiger ist als das Leben von Hunderttausenden in Darfur? (…) Wenn wir Gerechtigkeit für Gaza wollen, müssen wir dann nicht auch Gerechtigkeit für Darfur fordern? “ Mukkaled vertritt zweifellos eine Minderheitenmeinung in der arabischen Presselandschaft.

Aber das Argument der Doppelmoral hat nun zumindest etwas an Wucht verloren: Vergangene Woche gab die UN bekannt, eine Kommission zur Untersuchung von Kriegsverbrechen während des Gaza-Krieges zu entsenden. Leiter ist der südafrikanische Jurist Richard Goldstone, ehemals Chefankläger der UN-Tribunale für Jugoslawien und Ruanda. Der Mann kennt sich aus im Minenfeld von Politik und internationaler Strafjustiz – und diese Erfahrung wird er auch dringend brauchen.