Damals ging es um einen Joint, an dem US-Präsident Bill Clinton zwar gezogen, dessen Rauch er aber nicht inhaliert hatte. Gott sei Dank. Denn andernfalls hätte er als Präsident naturgemäß eine schwere Glaubwürdigkeitskrise überstehen müssen. Mit dieser brillianten Argumentation jedoch, die beim adressierten Publikum entweder ein biblisches Maß an Gutgläubigkeit voraussetzte oder ein ebenso biblisches Maß an Dummheit, konnte Clinton nahezu unbeschädigt im Amt bleiben, wo er weitere Krisen meisterte. So stritt er Mitte der Neunziger Jahre zum Beispiel konkreten sexuellen Kontakt mit der berühmt gewordenen Praktikantin Monica Lewinsky lange ab, denn er hatte mit ihr ja keinen Geschlechts- sondern lediglich Oralverkehr. Ersterer hätte ihn das Amt gekostet, zweiterer zwang ihn nur zu einer Entschuldigung bei seiner Frau.
Die New York Times berichtet jetzt von einer ähnlich ambitionierten Argumentation im Kontext der sogenannten Gitmo-Files, der streng geheimen Guantanamo-Dokumente, die WikiLeaks vor einigen Wochen veröffentlichte. Danach dürfen Verteidiger der zahlreichen Guantanamo-Insassen, deren Inhaftierungen in vielen Fällen äußerst umstritten sind, da spätestens seit Bekanntwerden der Gitmo-Files klar ist, dass etliche Personen bar jeder Rechtsgrundlage festgehalten werden, nach einer neuen Gerichtsentscheidung die Guantanamo-Dokumente, die seit Ende April 2011 in diversen Zeitungen der Welt nachzulesen sind, jetzt auch sichten. Runterladen und speichern allerdings bleibt strengstens verboten. Man kann ja auch übertreiben.
P.S.: Zwar bleibt einem mit Blick auf derartig groteske Gerichtsentscheidungen die Sprache weg, aber gerechterweise muss man hinzufügen, dass es in Kürze zum Thema Speichern mund vor Gericht verwenden eine weitere Entscheidung geben soll. Immerhin.