Immer wieder bekommen deutsche YouTube-Nutzer Sperrtafeln wegen mutmaßlicher Rechteverletzungen angezeigt, und das selbst bei Videos, die augenscheinlich gar nichts mit Musik zu tun haben. Die einfachste Erklärung (abgesehen davon, dass sich YouTube öfters mal irrt) ist, dass die Macher der Videos für die Hintergrundmusik Inhalte verwendet haben, deren Rechte sie nicht haben.
Sicher, es ist es schön, eine gute Timelapse oder ein packendes Sportvideo mit bekannten und schmissigen Songs zu unterlegen. Legal ist das aber in den meisten Fällen nicht. Denn wie überall müssen vorher die Rechte eingeholt werden. Auf YouTube lassen die Rechteinhaber solche Inhalte zwar häufig durchgehen oder sie durch das Content-ID-System kurzerhand sperren. Im schlimmsten Fall aber droht den Machern eine Klage.
Philipp Otto von iRights.info hat gestern auf Twitter auf einen Beitrag des Portals aus dem Herbst vergangenen Jahres hingewiesen, der sich für jeden neuen und interessierten Filmemacher empfiehlt. Es geht nämlich um die verschiedenen Lizenzen von Musik im Netz. Die meisten Filmemacher dürften mit dem Thema vertraut sein, aber gerade Neulinge sind oft etwas unvorsichtig. Auch, weil etwa die vermeintlich frei verfügbaren Creative-Commons-Inhalte nicht einfach wahllos benutzt werden dürfen.
iRights weist darauf hin, dass Musik im Netz sich in drei Kategorien einteilen lässt: Alle Rechte vorbehalten, einige Rechte vorbehalten, und gemeinfreie Werke.
Nicht alle CC-Lizenzen unproblematisch
Gemeinfreie Werke stellen das geringste Problem dar, denn für sie ist das Urheberrecht abgelaufen. Sie gehören deshalb der Allgemeinheit und können frei verwendet werden. Seiten wie das Internet Archive, FreePD oder MusOpen sammeln Inhalte.
Wer nicht auf altes Zeug steht, kommt um Inhalte mit CC-Lizenz nicht herum. Die gibt es inzwischen an vielen Orten im Netz, auf Jamendo etwa, Freesound, CC-Mixter, auf den Seiten der zahlreichen Netlabels oder per angepasster Suche auf Soundcloud. Wichtig ist zu beachten, dass es unterschiedliche CC-Lizenzen gibt: Nur für nicht-kommerzielle Inhalte beispielsweise. Oder „No Derivatives“, die für Videos nicht infrage kommt. Oder „Share-Alike“, die besagt, dass die neuen Werke ebenfalls wieder unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden müssen.
Von Werken, bei denen alle Rechte vorbehalten sind, sollte man dagegen gleich die Finger lassen. Hierunter fällt erstmal alles, das unter keiner anderen Lizenz steht, und damit natürlich sämtliche Songs aus den Charts und von den heimischen CDs.
Der Artikel auf iRights geht noch weiter ins Detail und empfiehlt sich deshalb ebenso zur Lektüre wie ein weiterer auf der Seite über das richtige Zitatrecht bei Videomontagen, Satire und Mash-ups.
Der vielleicht wichtigste Punkt in allen Fällen aber ist: „Fragen kostet nichts. Man kann sich häufig einfach an den Urheber wenden und nachfragen, ob man sein Musikstück in einem Film- oder Videoprojekt verwenden kann. Wenn die CC-Lizenz etwas nicht erlaubt, heißt das nur, dass der Urheber (der Komponist) das nicht von vornherein für alle freigeben wollte.“
Denn gerade in Sachen CC ist der direkte Dialog meist vielversprechend und die Urheber in der Regel sehr zuvorkommend. Dann klappt’s auch auf YouTube.