Und täglich grüßt die Gema mir: Vergangene Woche setzte die Verwertungsgesellschaft Gema vor Gericht durch, dass YouTube die allseits bekannten Sperrtafeln ändern muss. Die würden, so die Argumentation der Gema, nämlich suggerieren, dass es die Gema sei, die Inhalte wie Musikvideos aktiv sperren lässt.
Das stimmt aber nicht, denn YouTube sperrt die Inhalte von sich aus, wenn sie über das Content-ID-System erkannt werden und möglicherweise von der Gema lizensierte Musik enthalten. Die Gema empfand das Urteil des Gericht als einen Etappensieg. Ein Pyrrhussieg wäre vielleicht die bessere Wortwahl, ändert er doch an dem angekratzten Image der Verwertungsgesellschaft nicht wirklich etwas. Denn die meisten YouTube-Nutzer denken wohl auch weiterhin: No Gema, no problems.
Jedenfalls hat die Google-Tochter YouTube nun die Sperrtafeln vor Videos angepasst. Der neue Text lautet „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten. Das tut uns leid.“
Die Änderung ist zwar nicht ganz so offensiv, wie es einige Nutzer bereits scherzhaft vorgeschlagen hatten. Aber der Text ist dennoch nur leicht verändert im Vergleich zu der bisherigen Version. Es dürfte interessant zu sehen sein, wie die Verantwortlichen der Gema darauf reagieren. Denn was sie natürlich eigentlich möchten, ist das der Name komplett aus der Tafel verschwindet.
Die Youtube-Pressesprecherin Mounira Latrache sagt Golem: „Wir haben unsere Blocking Message leicht geändert, um dem Urteil zu entsprechen, aber überprüfen weiterhin eine Berufung.“
Seit 2009 streitet sich die Verwertungsgesellschaft mit der Google-Tochter über Lizenzgebühren für Videos von Künstlern, die von der Gema vertreten werden. Die Verwertungsgesellschaft verlangt 0,375 Cent pro Abruf. Google ist das zu hoch. Und so geht es also in die nächste Runde.