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Ein Mandat mit Folgen – das Medienlog vom Dienstag, 30. Juli 2013

 

Heute geht der NSU-Prozess mit dem 29. Verhandlungstag weiter. Dies war in den Medien allerdings (noch) kein Thema. Stattdessen ging es, wie bereits gestern und am Wochenende, um Anja Sturm, die ihr Mandat für die NSU-Hauptangeklagte Beate Zschäpe Job und Heimat gekostet hat.

An jedem Werktag fassen wir im NSU-Prozess-Blog die wichtigsten Medienberichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Offenbar hat man der Anwältin diese Sorgen auch angesehen. Dies will zumindest Kai Mudra bemerkt haben, der den NSU-Prozess unter anderem für die Thüringer Allgemeine beobachtet. Sturm, so Mudra, sei in der Vergangenheit stets der Ruhepol des Zschäpe-Verteidigertrios gewesen. Doch ihre ausgeglichene Fassade sei in den vergangenen Wochen einer zunehmenden Anspannung gewichen.

Grundsätzlicher wird es noch einmal im entsprechenden Artikel auf Spiegel Online. Darin zitieren die drei Autoren – darunter die Spiegel-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen – den Präsidenten der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Otmar Kury. Anlässlich eines Vergewaltigungsfalls in Indien – dort waren von insgesamt 2.500 indischen Anwälten nur drei dazu bereit, die Verteidigung der Vergewaltiger zu übernehmen – bezeichnet Kury die Verteidigung als „Menschenrecht und zugleich Kulturgut“. Die Grundrechte der Rechtsordnung werden verletzt, „wenn die Anwaltschaft nicht mehr bereit ist, Menschen in einem geordneten Verfahren kompromisslos, entschieden, engagiert und standhaft beizustehen“.

Auch der Blogger Jürgen Pohl beschäftigt sich mit dem Fall Sturm und kontrastiert Prozess und Ermittlungen. Denn, so Pohl, gerade weil letztere so dilettantisch verlaufen seien, sei es um so wichtiger, dass der NSU-Prozess nach den Grundsätzen eines Rechtsstaates geführt wird. Und dazu gehöre eben auch eine Verteidigung von Beate Zschäpe. Die schlechtere Alternative wäre dem Autor zufolge, dass nur rechtsextreme Anwälte Mandate für Neonazis übernehmen. Als Beispiel nennt Pohl Nicole Schneiders, die den Mitangeklagten Ralf Wohlleben verteidigt und als Szeneanwältin gilt. Pohl kritisiert zudem die „sogenannten Qualitätsmedien“, die Anja Sturm nur Hohn und Spott entgegenbringen würden – ohne allerdings Beispiele zu nennen.

„Heer und Sturm“, so berichtet es Focus Online, soll der Name der Kanzlei sein, für die Sturm demnächst arbeiten will: Sie zieht nach Köln und unterstützt ihren Verteidigerkollegen Wolfgang Heer in dessen Sozietät.

Keine Berichte zum NSU-Prozess in den englisch- und türkischsprachigen Medien.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, den 31. Juli.