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100 Tage NSU-Prozess: Streit statt Aufklärung

 

Streit vor den Augen von Zeugen, ständiges Gerangel um Anträge: 100 Tage nach dem Start des NSU-Prozesses prägt ein Kampf zwischen Opfervertretern und Anklage das Geschehen im Saal. Dadurch könnte sogar das Urteil gefährdet werden.

Der Mann in der roten Robe ahnte nicht, wie weit er daneben lag. „Wir sind hier nicht vor dem Jüngsten Gericht!“, schimpfte Bundesanwalt Herbert Diemer, ein Vertreter der Anklage, vor knapp zwei Wochen. Am Tisch vor der Richterbank saß Carsten R., der den drei Mitgliedern der Zwickauer Terrorgruppe nach deren Flucht im Jahr 1998 Unterschlupf gewährt haben soll. Er erklärte, ihm sei „egal gewesen, ob sie einen Schokoriegel geklaut oder jemanden umgebracht haben.“ Nebenklageanwältin Gül Pinar fragte daraufhin nach R.s Gedanken, als bekannt geworden war, dass seine Gäste zwischenzeitlich zehn Menschen ermordet haben sollen.

Es war der Moment, als die Verhandlung außer Kontrolle geriet. Bundesanwalt Diemer polterte mit seiner Bemerkung zum Jüngsten Gericht dazwischen. Der Zeuge solle sich nicht für seine damaligen Einstellungen rechtfertigen, sagte er. Die Nebenkläger, Vertreter von Opfern und Hinterbliebenen, fühlten sich in ihrem Fragerecht beschnitten. Demonstrativ stellten sie keine weiteren Fragen, sondern begannen zu diskutieren – mit den Anklägern und dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl. Es wurde laut, alle redeten durcheinander.

Nicht beim Jüngsten Gericht? Der Verhandlungstag war die Apokalypse für die Würde des Gerichts. An einem Nachmittag spitzten sich Zwistigkeiten, Misstrauen und schlechte Laune derart zu, dass sich die Prozessbeteiligten ungeniert vor den Augen des Zeugen stritten. Für eine Vernehmung katastrophal.

Tiefer Graben zwischen Anwaltschaft und Nebenklage

Wie konnte es dazu kommen? Dieser Dienstag ist der 100. Verhandlungstag im Terrorprozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Ein Meilenstein. Seit bald einem Jahr taucht der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts immer tiefer in eine Welt aus Hass und rechtsextremen Seilschaften ein. Am Ende sollen die zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Überfälle aufgeklärt sein, die dem NSU zugerechnet werden. Was macht die lange Zeit mit denen, die an dem gigantischen Verfahren beteiligt sind?

Wenn Menschen beständig auf engem Raum arbeiten, stellen sie sich aufeinander ein, fühlen sich zusammengehörig. Normalerweise. Das Gegenteil ist der Fall im Münchner Verfahren: Ein tiefer Graben verläuft zwischen Bundesanwaltschaft und den Nebenklagevertretern. „Das Verhältnis ist gestört“, sagt der Berliner Anwalt Sebastian Scharmer. Anders war das, als der Prozess im vergangenen Jahr anlief: „Zu Beginn sind wir von Transparenz und Kooperation ausgegangen – das ist lange vorbei.“

Ähnlich sieht es die Anwältin Seda Basay aus Frankfurt. Das Verhältnis zwischen Nebenklage und Anklage sei „ganz schlecht“. Beide Parteien haben zwar nie behauptet, dasselbe Ziel zu verfolgen. Der Nebenklage geht es nach eigenen Angaben um eine möglichst genaue Aufklärung der Hintergründe und des Netzwerks. Die Ankläger aus Karlsruhe müssen, wie es im Juristendeutsch heißt, die „Straf- und Schuldfrage“ klären – nicht mehr und nicht weniger. Doch schien es anfangs, als seien beide Seiten geeint, weil sie das Gegengewicht zu den fünf Angeklagten und ihren elf Verteidigern bilden. Ein Trugschluss.

Wackeliges Urteil befürchtet

Stetiger Garant für Streit sind die Anträge der Nebenkläger, Ermittlungsakten aus Karlsruhe nach München zu schaffen, um sie im Prozess einzuführen – insbesondere Dokumente über den Verfassungsschützer Andreas T., der beim Mord an Halit Yozgat 2006 am Tatort war, jedoch nichts von den tödlichen Schüssen mitbekommen haben will. T.s Fall gibt bis heute Rätsel auf, steht ständig im Misstrauen der Anwälte. Die vier Anklagevertreter im Saal weisen die Anträge jedoch regelmäßig zurück und verweisen auf T.s Privatsphäre. Götzl gab ihnen meistens Recht.

Basay befürchtet, dass dadurch ein wackliges Urteil zustande kommt. Denn die Verteidiger der Angeklagten könnten sich auf die aktenkundigen Ablehnungsbescheide berufen, um das Urteil anzugreifen: Können sie den Bundesgerichtshof überzeugen, dass das Oberlandesgericht entscheidenden Hinweisen nicht nachgegangen ist, könnten sie eine Revision erzwingen. Eine schier unfassbare Vorstellung: Womöglich zwei Jahre Terrorprozess – hinfällig, weil ein paar Aktenordner fehlen.

„Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Bundesanwaltschaft sagt, T. hat ja nichts gesehen und ist deshalb nicht relevant. Das greift zu kurz“, sagt auch der Hamburger Anwalt Alexander Kienzle, der den Vater von Ismail Yozgat vertritt. Wie seine Kollegen hält auch er den schweren Streit vor den Augen des Zeugen Carsten R. für schädlich: „Wenn man auch nur einen Schritt weiterkommen will, muss man die Motivation der Zeugen untersuchen“ – doch Fragen nach R.s Meinung hatte sich die Bundesanwaltschaft deutlich verbeten.

Am Tag nach der Vernehmung gaben 27 Nebenklageanwälte eine Erklärung ab, in der sie den Anklägern vorwarfen, mit ihrer ablehnenden Haltung die Strafprozessordnung gebrochen zu haben. Bundesanwalt Diemer wollte sich das nicht gefallen lassen: „Die Unterstellung, dass ich nicht an der Aufklärung der Wahrheit interessiert wäre, weise ich als böswillige Unterstellung auf das Schärfste zurück.“ Gegenüber ZEIT ONLINE teilt die Behörde mit, sie lasse sich in Sachen Fragerecht „von einem denkbar großzügigen Maßstab leiten.“ Das Verhalten der Nebenklage will sie nicht kommentieren.

Prozess bis 2015?

Einen milderen Ton anzuschlagen, dazu sind weder Nebenkläger noch Ankläger bereit. „Es gibt keine Kommunikation mehr“, sagt Anwältin Basay. Die Bundesanwaltschaft wolle zügig die Anklage abhandeln und „kein anderes Fass aufmachen“. In der Nebenklage glaubt niemand mehr, das Gerangel im Saal sei ein reiner Autoritätskampf – sondern eher das Ergebnis von Weisungen aus dem Bundesjustizministerium, wie Anwalt Scharmer sagt: „Ich gehe davon aus, dass dieses Verhalten in der Behörde abgesprochen und auch abgesegnet ist.“

Vor wenigen Tagen hatte das Oberlandesgericht angekündigt, der Prozess werde wahrscheinlich bis ins Jahr 2015 dauern. Bislang deutet nichts darauf hin, dass bis dahin Frieden einkehrt.