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Das Wechselspiel des Tino Brandt

 

Mit Geld vom Verfassungsschutz baute V-Mann Tino Brandt eine rechtsextreme Organisation auf. Im NSU-Prozess bestätigt er, dass die Gruppe erst durch das Staatsgeld groß und wichtig wurde.

Seinen besten Mann in der Thüringer Naziszene ließ sich das Landesamt für Verfassungsschutz einiges kosten: Mal gab es 100 Mark auf die Hand, manchmal 800. Es gab Extrageld für einen Computer und ein Internetmodem, in den neunziger Jahren Hightech. Zuschüsse für ein Auto und, wenn der Mann mal in juristischen Schwierigkeiten steckte, Ersatz für die Anwaltsgebühren. Alle Gelder schon versteuert, das versicherten die Beamten Tino Brandt. Der verdiente durch die Zahlungen vom Geheimdienst bald besser als in seinem Job als Verlagskaufmann.

Brandt ist einer der bekanntesten Neonazis Deutschlands. Zum dritten Mal sitzt er als Zeuge im NSU-Prozess in München, wieder setzt er eine Marke nicht nur durch das, was er sagt, sondern auch durch seinen massiven Leib, den er nach der vorigen Vernehmung um einen Rauschebart ergänzt hat.

Zu diesem Termin lässt er sich von den Verteidigern der Angeklagten und den Anwälten der Nebenklage befragen. Es geht um seine Zeit und Kontakte im Thüringer Heimatschutz (THS), der Organisation, die er in den neunziger Jahren gründete und in der er Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt kennenlernte. Und natürlich interessieren sich die Anwälte für seine Spitzeltätigkeit, die von 1995 bis 2001 dauerte und während der die Verfassungsschützer ihm insgesamt geschätzt 200.000 Mark zusteckten, bar und in Sachleistungen.

Brandt erzählt gern von seiner Zusammenarbeit mit dem Landesamt, auch bei Fragen zu seinem Netzwerk in der rechtsextremen Szene zögert er nicht mit den Antworten – auch wenn die häufig „Daran erinnere ich mich nicht“ lauten. Der 39-Jährige ist keinen Schritt von seiner früheren Ideologie abgerückt, auf Auftritte wie diesen vorbereitet durch etliche Rechts- und Rhetorikschulungen. Nicht auszuschließen, dass er seine Vernehmung genießt – so wie er damals das Pendeln zwischen Informantengesprächen mit seinen V-Mann-Führern und Aufmärschen wie zum Rudolf-Heß-Gedenken genoss.

Deutlich wird erneut, dass Brandt wohl nur durch dieses Wechselspiel zu einer Szenegröße mit derartiger Strahlkraft aufsteigen konnte: Herbert Hedrich, der Verteidiger des Angeklagten André E., fragt, ob es den THS ohne die Zahlungen vom Landesamt überhaupt gegeben hätte. „Er hätte sicher nicht die bundesweite Bedeutung und die Größe erreicht“, antwortet der Zeuge. Der THS galt als das wichtigste Sammelbecken für Thüringer Neonazis.

Nachdem Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt im Januar 1998 geflüchtet waren, habe der Verfassungsschutz Extra-Prämien ausgelobt für Hinweise, die auf den Aufenthaltsort des Trios schließen ließen. Brandt sagt, er habe zwar Informationen zum Trio geliefert, aber versucht, „von dem Thema ein Stück fernzubleiben“.

Nebenklagevertreterin Seda Basay erkundigt sich nach sogenannten Wehrsportübungen, die Brandt veranstaltet haben soll, um seine Kameraden für den nationalen Kampf fit zu machen, Schießtraining inklusive. Brandt tut das als „Unsinn“ ab, „in Thüringen habe ich nie Waffen in der Hand gehabt“. Eine Aussage, die genaueste Betrachtung verdient: Denn andernorts war der THS-Gründer zumindest Teilnehmer entsprechender Trainings, etwa in den USA und Südafrika, was durch Fotos dokumentiert ist.

Zudem war er Pächter eines Grundstücks im thüringischen Kahla. Zwei Nachbarn riefen damals die Polizei, als sie dort vier Männer sahen, die mit einem Luftgewehr auf Schießscheiben schossen, die auf Holzkisten angebracht waren. Auf Lichtbildvorlagen erkannten die Nachbarn Tino Brandt, Uwe Böhnhardt sowie die Szenemitglieder André K. und Mario B. Brandt behauptet dennoch, er sei nicht dort gewesen. Auch wisse er nicht, ob Böhnhardt das Grundstück jemals betreten habe.

Nebenklageanwalt Mehmet Daimagüler müht sich, die politische Einstellung von Brandt herauszuschälen – der damit offen und ungezwungen in der Öffentlichkeit auftritt, wie zu seinen Zeiten beim Thüringer Heimatschutz. Er spricht von „Familienzusammenführung von Ausländern im Heimatland“und „Rückführung“. Es braucht nicht viel Fantasie, um zu erraten, dass Brandt von Deportationen spricht – vorgesehen unter anderem für Frauen, „die vollverschleiert in Deutschland rumlaufen“.

Auch zur Anklage, die in München verhandelt wird, hat Brandt eine eindeutige Meinung: „Ich halte diese NSU-Mordgeschichte nicht für glaubhaft und sehe das hier als Schauprozess.“ Er könne sich nicht vorstellen, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die zehn Menschen ermordet haben.