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NSU-Beschuldigter: Zschäpes Aussage ist „völlig verrückt“ – das Medienlog vom Montag, 25. Januar 2016

 

Kaum hat Beate Zschäpe zum zweiten Mal ausgesagt und dabei Unterstützer des NSU benannt, kommt Widerspruch von den Betroffenen: Im Spiegel äußert sich der auch von der Bundesanwaltschaft beschuldigte Rechtsextremist Jan W., der dem NSU laut Zschäpe eine Pistole geliefert haben soll. Dem Magazin sagt er, er habe „nie eine Waffe besessen, geschweige denn an die drei weitergegeben“, die Behauptung der Angeklagten sei „vollkommen verrückt“. Zschäpe teilte mit, Uwe Böhnhardt habe ihr von der Lieferung erzählt.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Als insgesamt unglaubwürdig bewertet Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online Zschäpes Aussage: „Welchen Bären bindet die Hauptangeklagte im Münchner NSU-Prozess dem Gericht damit eigentlich auf?“ So habe sie zwar mutmaßliche Unterstützer des NSU genannt – gegen diese wird aber ohnehin bereits ermittelt. „Mit der Aufklärung der Morde des NSU an neun Menschen ausländischer Herkunft und einer Polizistin hat das nicht viel zu tun.“

Zschäpe versuchte nach Kräften, sich als unbeteiligt und unschuldig darzustellen. So sei sie nicht an einer Gruppe namens NSU beteiligt gewesen. Da sie jedoch nach eigenen Angaben mit den Raubüberfällen von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt einverstanden war, lief sie Gefahr, „sich ungewollt doch als Mitglied der Terrorzelle darzustellen“, kommentiert Frank Jansen vom Tagesspiegel. Damit könne sie „mehr über ihre Rolle verraten, als ihr lieb ist“.

In dieser Woche pausiert der NSU-Prozess – Grund dafür sind zwei Befangenheitsanträge der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben vom vergangenen Donnerstag gegen die Richter Manfred Götzl und Michaela Odersky. Die Anwälte beschuldigen die Richter, sie im Prozess zu unterdrücken und nicht ernst zu nehmen. Nach Mitteilung des Münchner Oberlandesgerichts muss nun nacheinander über beide Anträge entschieden werden – wie es im Verfahren weiter geht, entscheidet sich gegen Ende dieser Woche.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 26. Januar 2016.