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Videoaufnahme gefährdet Zschäpes Glaubwürdigkeit – Das Medienlog vom Freitag, 11. März 2016

 

Es ist ein weiteres Indiz, das die Hauptangeklagte belastet: Beate Zschäpe hat sich offenbar an der Produktion des NSU-Bekennervideos beteiligt, wie es im Vermerk einer BKA-Beamtin heißt. Die Kommissarin soll nächsten Dienstag im NSU-Prozess aussagen. Damit sei „die Rekonstruktion eines wichtigen Beweismittels gelungen“, analysiert Tim Aßmann auf tagesschau.de. Es gebe jedoch eine Einschränkung beim Vorwurf der Mitarbeit: „Zweifelsfrei belegen lässt sich das aber auch mit den jüngsten Erkenntnissen des BKA nicht.“

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Im Raum steht der Verdacht, Zschäpe habe eine Sendung über den Kölner Nagelbombenanschlag vom 9. Juni 2004 mit einem Videorekorder aufgezeichnet. Die Ausstrahlung begann schon etwa zwei Stunden nach der Tat – daher sei es „faktisch unmöglich“, dass die mutmaßlichen Täter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt daheim in Zwickau das Gerät hätten anschalten können, schreibt die Ermittlerin einem dpa-Bericht zufolge. Allerdings ist nicht bewiesen, dass es tatsächlich Zschäpe war, die sich um die Aufnahme kümmerte.

Sollte es so gewesen sein, wäre dies indes ein sehr sicherer Hinweis darauf, dass Zschäpe in die Tat eingeweiht war – und nicht erst später davon erfuhr, wie sie in ihrer Aussage vom Dezember behauptet hatte. Der Nebenklageanwalt Mehmet Daimagüler kommentierte die Erkenntnis am Donnerstag mit den Worten: „Zschäpes Glaubwürdigkeit war vorher bei null, jetzt ist sie unter null.“

„Das neueste Indiz dürfte damit die Wahrscheinlichkeit weiter erhöhen, dass die 41-Jährige zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt und sogar eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wird“, analysiert Markus Decker in der Frankfurter Rundschau. Hätte Zschäpe die Aufnahme nicht gefertigt, hieße dies, dass es einen Unterstützer der Terrorzelle gegeben habe, der die Aufgabe übernommen habe.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 14. März 2016.