Lesezeichen
‹ Alle Einträge

Der Fall „Primus“ hat ein Nachspiel – Das Medienlog vom Freitag, 3. Juni 2016

 

Vertreter der Nebenklage wollen es nicht hinnehmen, dass das Gericht den V-Mann Ralf M. alias Primus nicht als Zeugen vernehmen will. Mit einer sogenannten Gegenvorstellung wandten sie sich gegen die Ablehnung des entsprechenden Beweisantrags, den die Richter vor rund drei Wochen abgelehnt hatten. Darin gerinne ein „Kernkonflikt des NSU-Prozesses“, meint Eckhart Querner vom Bayerischen Rundfunk: „Welche Aspekte von Tat und Schuld gehören in den Prozess, und welche nicht?“ Nach Ansicht der Opfervertreter haben die Mysterien um den Verfassungsschutz ihre Berechtigung im Verfahren.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Zuletzt hatte der Strafsenat unter Leitung von Richter Manfred Götzl immer wieder Beweisanträge der Nebenkläger abgelehnt. Dagegen brachten die Anwälte am Donnerstag insgesamt vier Gegenvorstellungen vor. Querner geht davon aus, dass Götzl und Kollegen bei ihrer Meinung bleiben.

Darauf könnten die Nebenklage-Anwälte allerdings zurückgreifen, um die juristische Aufarbeitung andernorts zu befördern. Anwalt Yavuz Narin kündigte gegenüber ZEIT ONLINE an, den NSU-Fall durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen zu wollen. Die Gegenvorstellungen „können dafür die Munition liefern“, merken wir an. Denn: „Die Vorwürfe an den Strafsenat sind harsch.“ Demnach wendeten die Richter Vorschriften zum Strafprozess teils willkürlich an. Außerdem hätten sie etliche wichtige V-Männer und deren Quellenführer, Informanten- und Ermittlungsakten ignoriert. Im Sitzungssaal rechneten die Juristen mit den Sicherheitsbehörden ab. „Gewiss ist nun, dass darauf noch die Abrechnung mit dem Münchner Gericht folgt.“

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 6. Juni 2016.