Lesezeichen
‹ Alle Einträge

Die vorsintflutliche Praxis deutscher Strafprozesse – Das Medienlog vom Freitag, 21. Juli 2017

 

Die Plädoyers im NSU-Prozess lassen auf sich warten – weil mehrere Verteidiger beantragt haben, den Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft aufzuzeichnen. Ein offizielles Protokoll gibt es hierzulande nicht. Dies sei ein „schier unglaubliches Defizit des Strafprozesses“ und „vorsintflutlich“, kommentiert Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung. Die Folge: „Ständig gibt es Streit darüber, was ein Zeuge genau gesagt hat“, was sich durch Tonaufnahmen oder Mitschriften verhindern ließe.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Von dem Urteil, das voraussichtlich im Herbst verkündet wird, gibt es bereits klare Vorstellungen: „Erwartet wird von allen bedeutenden Prozessbeobachtern mindestens eine lebenslange Freiheitsstrafe für Zschäpe“, schreibt Stephanie Lahrtz von der Neuen Zürcher Zeitung.

Nach Einschätzung des Opfervertreters Mehmet Daimagüler wird die Bundesanwaltschaft diese Höchststrafe für die Hauptangeklagte fordern. Das sagte der Anwalt im Interview mit dem Münchner Merkur. Gleichsam wünsche er sich, „dass die Staatsanwälte auch klar benennen, was das Verfahren nicht geleistet hat“.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 24. Juli 2017.