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Tage, die Geschichte schrieben

 

Zwickauer Terrorzelle: Tage, die Geschichte schrieben

Alle wollten dabei sein, als vor mehr als vier Jahren der NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht begann. Mehrere Hundert Journalisten hatten sich für die 50 reservierten Presse-Sitzplätze angemeldet. Sie wollten über die Verhandlung gegen die einzige Überlebende der Zwickauer Terrorzelle, Beate Zschäpe, berichten. Und sehen, wer ihre vier mutmaßlichen Helfer und Mitangeklagten waren.

Schließlich hatten die Taten des NSU Deutschland erschüttert: Die Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ermordeten laut Anklage neun Migranten und eine deutsche Polizistin, sie verübten zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle. Als die Gruppe enttarnt war, zündete Zschäpe die gemeinsame Wohnung in Zwickau an und brachte so auch Nachbarn in Gefahr.

Heute ist der Prozess oft mühsame Routine. In der Regel dreimal pro Woche tagt das Gericht, nur wenige Zuschauer sitzen im Saal. Zschäpe hat wenig bis nichts zur Aufklärung der Taten beigetragen. Das Gericht muss Stück für Stück Indizien zusammensammeln. 14 Anwälte verteidigen die Angeklagten, die Richter haben über 800 Zeugen befragt.

ZEIT ONLINE berichtet seit Verhandlungsbeginn 2013 regelmäßig aus dem Gericht. Unser Reporter Tom Sundermann hat seinen Lebensmittelpunkt nach München verlegt, um dem Geschehen im Gericht näher zu sein. Auch heute, am sechsten Tag der Verlesung des Plädoyers der Bundesanwaltschaft, wird er wieder dabei sein.

Was muss ich wissen über den bisherigen Verlauf des NSU-Prozesses? Ein Überblick über die zehn wichtigsten Tage, die den Prozess geprägt haben.

1. Tag, 6. Mai 2013: Der Prozess beginnt. Beate Zschäpe betritt den Saal im eleganten Hosenanzug – und mit einem rätselhaften Lächeln. Andere Reaktionen zeigt sie nicht. Den Fotografen dreht die Frau, von der es seit ihrer Festnahme anderthalb Jahre zuvor keine aktuellen Bilder gibt, demonstrativ den Rücken zu. Die Stimmung im Saal ist beinahe euphorisch, weil endlich die Aufklärung der NSU-Verbrechen beginnen soll.

Doch es kommt noch nicht einmal zur Verlesung der Anklageschrift, weil die Verteidiger von Zschäpe und dem Mitangeklagten Ralf Wohlleben Befangenheitsanträge gegen das Gericht stellen. Was von der Eröffnung bleibt, sind die Bilder der selbstbewussten und offenbar so gar nicht reuigen Hauptangeklagten.

5. Tag, 4. Juni 2013: Der Mitangeklagte Carsten S. sagt aus. Es ist ein schwerer Tag für ihn: Er weint, stottert, windet sich. Der als Mordhelfer angeklagte Mann nennt es „Ringen um die Wahrheit“. Er gesteht, im Jahr 2000 die Tatwaffe Ceska 83 gekauft und an den NSU geliefert zu haben. Mit der Pistole sollen Mundlos und Böhnhardt neun Migranten erschossen haben. S. sagt, er habe es getan, um bei den rechten Kameraden Anerkennung zu bekommen.

Einige Tage später, am 8. Verhandlungstag, liefert er einen Hinweis auf einen weiteren Bombenanschlag, den Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt 1999 in Nürnberg verübt haben sollen. Die Bundesanwaltschaft ordnet die Tat später dem NSU zu, klagt sie jedoch nicht an – aus „verfahrensökonomischen Gründen“, wie es heißt, also, weil die anderen Vorwürfe ohnehin sehr schwer wiegen. S. bleibt der einzige, der sich umfangreich zu den Vorwürfen gegen ihn äußert.

41. Tag, 1. Oktober 2013: Ein emotionaler Tag. Erst sagt der Vater des 2006 in Kassel getöteten Halit Yozgat aus. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hatten den 21-Jährigen in seinem Internetcafé erschossen. Er starb in den Armen seines Vaters. In Erinnerung an diesen Tag schreit Ismail Yozgat vor dem Münchner Gericht, er weint und gestikuliert. In Richtung von Zschäpe ruft er: „Mit welchem Recht haben Sie mein Lämmchen getötet?“

Gleich danach ist der Verfassungsschützer Andreas Temme geladen, der sich zur Tatzeit am Tatort aufhielt. Bis heute bestreitet er trotz erdrückender Indizien, etwas von dem Mord mitbekommen zu haben. Temme chattete heimlich mit einer Geliebten, seine Anwesenheit versuchte er zu Beginn, mit zweifelhaften Aussagen zu verschleiern. Es wirkt wie ein Lügenkonstrukt, aus dem er nicht mehr herauskommt. Temme wird mehrere Male erneut geladen, am Schluss bescheinigen die Richter dem Geheimdienstler Glaubwürdigkeit.

128. Tag, 16. Juli 2014: Zschäpe vertraut ihren Anwälten nicht mehr. Sie beantragt, ihre Pflichtverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm von ihren Aufgaben zu entbinden. Es kursiert das Gerücht, Zschäpe wolle aussagen, fühle sich aber von den Verteidigern daran gehindert. Die Vermutung bestätigt Zschäpe erst ein Jahr später. Zschäpe wollte sich demnach äußern, die Anwälte aber an ihrer Strategie der schweigenden Angeklagten festhalten. Die staatlich bestellten Pflichtverteidiger bleiben für die Angeklagte verantwortlich – trotz mehrerer Entpflichtungsanträge und einer Strafanzeige, die Zschäpe stellt.

2. Oktober 2015: Eine Nebenklägerin gibt es gar nicht. Rund 80 Angehörige von Mordopfern und Verletzte der NSU-Taten sind als Nebenkläger beim Prozess angemeldet – darunter war anfangs eine gewisse Meral Keskin, die angeblich beim Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße verletzt wurde. Doch am 232. Prozesstag kommen Zweifel an der Existenz der Frau auf. Eine Recherche bestätigt: Das vermeintliche Opfer wurde von einem echten Geschädigten des Anschlags erfunden und gegen Provision an einen Anwalt vermittelt. Gegen beide ermittelt die Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen laufen bis heute.

249. Tag, 9. Dezember 2015: Beate Zschäpe sagt aus. Genau genommen nicht sie selbst, sondern die von Zschäpe neu berufenen Verteidiger Mathias Grasel und Hermann Borchert, die im Namen ihrer Mandantin die Aussage verlesen und damit zweieinhalb Jahre Schweigen der Angeklagten beenden. Sie behauptet, ihre Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten ihrer Freundin stets erst im Nachhinein von den Morden und Anschlägen erzählt, zudem sei sie emotional abhängig von den beiden gewesen. Opfervertreter und Medien kritisieren die Aussage als taktisches, unglaubwürdiges Manöver. Nachfragen dazu akzeptiert Zschäpe nur vom Gericht und nur mit mehreren Tagen Bedenkzeit zwischen Frage und Antwort.

251. Tag, 16. Dezember 2015: Auch Ralf Wohlleben macht eine Aussage. Nur zwei Sitzungstage nach Zschäpes Aussage ergreift er persönlich das Wort und verliest eine Aussage. Die Anklage wirft ihm vor, die Beschaffung der Mordpistole Ceska 83 über den Boten Carsten S. organisiert haben – tatsächlich will Wohlleben insgeheim darauf gebaut haben, dass der Kauf der Waffe nicht zustandekommt. Zudem habe er geglaubt, Böhnhardt wolle die Pistole zum Selbstmord nutzen. Er beantwortet in den folgenden Prozesstagen bereitwillig Fragen. Doch auch bei ihm bleibt ein Glaubwürdigkeitsproblem. Er hatte zuvor ebenso geschwiegen wie Zschäpe.

313. Tag, 29. September 2016: Zschäpe spricht selbst. Völlig überraschend verliest sie ein weniger als zwei Minuten dauerndes Statement, in dem sie erklärt, sie hege „keine Sympathien für nationalistisches Gedankengut“ mehr und verurteile die Taten, die Mundlos und Böhnhardt verübt hatten. Die wenigsten Beobachter glauben ihr.

337. Tag, 18. Januar 2017: Der Psychiater Henning Saß erklärt Zschäpe für schuldfähig. Er hat den Prozess verfolgt und die Angeklagte intensiv beobachtet. Das Fazit seines Gutachtens: Zschäpe wusste entgegen ihrer Aussage von den Morden und sie unterstützte die Taten. Zudem habe sie eine Neigung zur Kriminalität, sei in Freiheit gefährlich. Damit legt er dem Gericht nahe, im Fall einer Verurteilung auch die Sicherungsverwahrung gegen Zschäpe zu verhängen. Deren Verteidiger kämpfen in den folgenden Monaten mit allen erdenklichen Mitteln gegen das Gutachten – doch sie bleiben erfolglos.

375. Tag, 25. Juli 2017: Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft beginnt. In dem mehrere Tage dauernden Schlussvortrag sind die Ankläger bislang noch nicht zu ihren Forderungen für ein Strafmaß gekommen. Doch gleich zu Beginn machen sie deutlich: Die Anklage hat sich aus ihrer Sicht im vollen Umfang bestätigt, Zschäpe betätigte sich demnach als Mittäterin bei allen Taten des NSU, sie verwaltete die Finanzen der Gruppe, hütete durch Kontakte mit den Nachbarn die bürgerliche Fassade der Terroristen und zündete am Schluss die gemeinsame Wohnung des Trios an. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Vertreter des Generalbundesanwalts lebenslange Haft für Zschäpe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld fordern werden. Auch die anderen Angeklagten können mit der Forderung nach hohen Haftstrafen rechnen – in geringerem Maße jedoch Carsten S., der ja bereits zu Beginn gestanden hatte.