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Kampfeslustige Verteidiger und ein unbeirrter Richter – Das Medienlog vom Donnerstag, 5. Oktober 2017

 

Der NSU-Prozess stockt: Drei Wochen pausierte das Verfahren, weil die Verteidiger der Mitangeklagten André E. und Ralf Wohlleben mehrere Befangenheitsanträge gegen die Richter gestellt hatten. In der Sitzung am Mittwoch kamen fünf neue hinzu, zwei weitere wurden angekündigt. Daraufhin setzte Richter Manfred Götzl den Prozess für weitere drei Wochen aus. Am 24. Oktober soll der Prozess fortgesetzt werden.

Ziel der Anwälte sei wohl gewesen, das Verfahren zum Platzen zu bringen, das laut Strafprozessordnung nicht länger als drei Wochen am Stück ruhen darf, mutmaßt Konrad Litschko von der taz. Ihr Motto habe somit „verzögern, verschleppen, verhindern“ gelautet. Götzl habe sich jedoch nicht davon beirren lassen.

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Das Geschehen im Gericht sei eine „Kraftprobe“ gewesen, schreibt Frank Jansen vom Tagesspiegel. Annette Ramelsberger und Wiebke Ramm sprechen in der Süddeutschen Zeitung von einem „Machtkampf“ zwischen Anwälten und Richtern, in dem es darum gehe, ob das Verfahren „auf den letzten Metern platzt“. Einzig: „Götzl will sich nicht beugen“, heißt es.

Der Angeklagte E. hat sich im Verfahren nicht geäußert, auch sein Verteidiger Michael Kaiser meldete sich nur selten zu Wort. „Es wirkt, als versuche der Anwalt auf den letzten Metern noch einen Stich zu setzen“, beobachten wir bei ZEIT ONLINE. Da die Plädoyers der Opfer und Angehörigen weiter ausstehen, steht demnach fest, „dass das Urteil definitiv nicht mehr in diesem Jahr fällt“. Die Nebenkläger werden dadurch „in eine Statistenrolle“ gezwängt.

Angesichts des Verhaltens der Verteidigung stelle sich die Frage: „Was ist das gute Recht eines Angeklagten und wann beginnt er dieses Recht zu missbrauchen?“, merkt Christoph Arnowski vom Bayerischen Rundfunk an. Das Motiv dahinter sei erkennbar: „Vermutlich setzen sie darauf, dass das Gericht in der Behandlung der Anträge einen Fehler begeht, der in letzter Konsequenz den ganzen Prozess platzen lassen könnte.“ Dazu gehöre die Überschreitung der Drei-Wochen-Frist. Götzl habe dies vorerst durch einen „juristischen Kunstgriff“ abgewendet, indem er am Mittwoch verhandelte und den Angeklagten rechtliche Hinweise erteilte.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 6. Oktober 2017.