Gleich zweimal in der vergangenen Woche hat die FDP unter Beweis gestellt, dass ihr (noch?) das Fingerspitzengefühl fürs Regieren zu fehlen scheint. Mit der Berufung eines ranghohen Mitarbeiters der Privaten Krankenversicherung ins Gesundheitsministerium schließt ein FDP-Minister einen Pakt mit den traditionell mächtigen Interessenvertretern im Gesundheitsbereich. Und mit der Annahme einer millionenhohen Spende eines Hotelunternehmers kurz vor der Entscheidung, den Mehrwertsteuersatz für eben jene Branche zu senken, kommt der Verdacht der Einflussspende auf. Beiden Fällen gemeinsam ist der Verdacht des unsauberen Zugangs zu Entscheidungssträgern. In beiden Fällen soll „nur“ die Veröffentlichung der Tatbestände die Fälle regeln. Ist das genug?
Betrachten wir die beiden Fälle genauer, beginnend mit der Neuberufung im Gesundheitsministerium: Ohne Zweifel kann die Politik ohne externe Expertise nicht auskommen. Sowohl Verbände als auch Lobbyisten besitzen in ihren thematischen Schwerpunkten erheblichen, zum Teil auch wissenschaftlichen Sachverstand, der in die Politik eingespeist werden muss. Dieser Trend wird sich aufgrund der zunehmenden Europäisierung der deutschen Politik noch verstärken: die Themen werden komplexer, mehr Schnittstellen müssen jongliert werden. Hierzu gibt es unzählige Beratungsformate (wissenschaftliche Gutachten, Expertenkommissionen, Gespräche etc.), wichtig ist jedoch die klar sichtbare Trennung zwischen Rat und Entscheidung. Die Berufung eines Beraters auf eine Entscheidungsposition führt zu einer zunehmenden Verflechtung und solche Konstruktionen wurden beispielsweise hinsichtlich des Austauschprogramms zwischen Wirtschaftsministerium und Unternehmen verschiedentlich kritisiert (in diesem Fall werden Unternehmensvertreter für eine gewisse Zeit im BMWi eingesetzt). Eine kleine Anfrage zu einem kritischen Bericht des Magazins „Monitor“ über eine neue Art von Lobbyismus in Bundesministerien wurde noch im Jahr 2006 von der damaligen Oppositionspartei FDP gestellt…
Wenden wir uns nun der Spende aus der Hotelbranche zu: Politische Akteure sollen ihre repräsentativen Pflichten in Freiheit ausüben können. Unter diesem Gesichtspunkt sind Einnahmen aus Kleinspenden und Mitgliedsbeiträgen unproblematisch. Unternehmensspenden hingegen stellen demokratietheoretisch ein Problem dar, da die Spendengeber selbst keine Stimme im politischen Willensbildungsprozess besitzen, sich jedoch durch Spenden Zugang zur Macht verschaffen können. In nahezu allen Diskussionen um die Reform der Parteienfinanzierung wurde dies diskutiert, jedoch folgten keine konkreten Beschlüsse. Zwar werden Unternehmensspenden nicht mehr steuerlich begünstigt (und sind somit nicht mehr ganz so attraktiv für den Spender), jedoch verkennt der Gesetzgeber (und auch das Bundesverfassungsgericht) die der Spendenpolitik inhärenten Gefahren: Nicht erst die steuerliche Begünstigung, sondern schon allein die Möglichkeit, dass juristische Personen an Parteien spenden können, verletzt das Prinzip der gleichen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am politischen Willensbildungsprozess. Daran vermag auch die Pflicht, Spenden ab einer bestimmten Höhe dem Bundestag zu melden, nicht viel zu ändern.
Wie eingangs formuliert soll in beiden Fällen Transparenz als Kontrolle genügen. Dies reicht meiner Ansicht nach nicht aus – es ist mal wieder an der Zeit, diese Debatte lautstark zu führen!
Zum Thema Lobbying siehe die jüngste Ausgabe der Zeitschrift für Politikberatung Heft 3/2009 (auch unter www.zpb-digital.de) sowie Thomas Leif/Rudolf Speth (Hrsg.): Die fünfte Gewalt. Lobbyismus in Deutschland
Zum Thema Parteienfinanzierung:
Michael Koß (2008): Staatliche Parteienfinanzierung und politischer Wettbewerb. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften.
Andrea Römmele (1995): Unternehmenspenden in der Parteien- und Wahlkampffinanzierung. Die USA, Kanada, die Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien im internationalen Vergleich. Baden-Baden: Nomos.