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Innenminister Friedrichs Nebelkerze

 

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich will vorgeblich die Ausweisung islamistischer Aufwiegler vereinfachen. Tatsächlich verwischt der CSU-Politiker aber, was seine eigenen Sicherheitsbehörden zu differenzieren versuchen.

Die taz berichtet über einen ihr vorliegenden Referentenentwurf des Ministeriums zur „Modernisierung des Ausweisungsrechts“. Vermutlich ganz richtig ordnet Autor Christian Rath das Vorhaben als Versuch ein, die Bekämpfung islamistischer Aufwiegler zum Wahlkampfthema zu machen. Dagegen ist grundsätzlich nichts zu sagen: Warum soll sich ein Innenminister nach den Anschlägen in Boston und zuletzt in London nicht Gedanken zu diesem Thema machen?

Doch daran, wie es Friedrich vorhat, gibt es allerdings Grund für Kritik. Denn das Ministerium plant nicht etwa, ein umfangreiches Forschungsprogramm über Ursachen und Verläufe islamistischer Radikalisierung aufzusetzen. Oder die vollkommen disparaten Programme zur Radikalisierungsprävention auf kommunaler und Länderebene zusammenzuführen (und da einzuführen, wo es sie nicht einmal gibt).

Nein, der Innenminister will wohl stattdessen zunächst das Ausländerrecht verschärfen. Und zwar in zweifacher Hinsicht: Laut taz soll ein Ausländer künftig schon ausgewiesen werden, wenn er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung erhielt – statt wie bisher mindestens drei Jahre. Diese erste Verschärfung des Rechts hat in der Tat Auswirkungen.

Die zweite geplante Verschärfung ist dagegen praktisch gesehen irrelevant – dafür aber ideologisch bedeutsam und sicherheitspolitisch problematisch. Denn sie sieht laut taz vor, dass Ausländer „zwingend“ auszuweisen sind, wenn sie sich „bei der Verfolgung religiöser Ziele“ an Gewaltakten beteiligen, öffentlich zur Gewalt aufrufen oder mit Gewaltanwendung drohen. Bisher galt diese Regel „nur“ bei der Verfolgung „politischer Ziele“.

Friedrichs Spitzfindigkeit

Indem Friedrich dies auf „religiöse Ziele“ ausweitet, suggeriert er zum einen, dass hier zuvor eine Lücke klaffte. Zum zweiten, dass er sie erkannt hat und nun schließen will. Doch beides ist ein Irrtum.

Denn islamistische Extremisten verfolgen, wenn sie Gewalt anwenden, dazu aufrufen oder damit drohen, immer „politische Ziele“. Das ist keine Spitzfindigkeit, das sieht sogar das Bundesinnenministerium selbst so: „In Abgrenzung zur Religion ‚Islam‘ bezeichnet der Begriff ‚Islamismus‘ eine religiös verbrämte Form des politischen Extremismus“, heißt es da.

Der Bundesverfassungsschutz, dem Innenministerium untergeordnet, arbeitet mit einer ähnliche Definition: „Der Islamismus in Deutschland ist kein einheitliches Phänomen. Allen Ausprägungen gemeinsam ist der Missbrauch der Religion des Islam für die politischen Ziele und Zwecke der Islamisten.“

Hebelt eigene Unterscheidung aus

Die vorgeblich religiösen Ziele von Islamisten sind nach Ansicht der deutschen Sicherheitsbehörden also in Wahrheit politische Ziele. Friedrichs Referentenentwurf vermengt nun jedoch, was die eigenen Sicherheitsbehörden zu differenzieren versuchen: Indem das Ministerium einen Unterschied zwischen extremistisch-politisch motivierten Taten und religiös motivierten Taten konstruiert, hebelt es letztlich sogar die Unterscheidung zwischen Islam und Islamismus aus. Deren Bedeutung haben – auch und gerade – die Sicherheitsbehörden seit Jahren immer wieder betont.

Ist es das wirklich, was Innenminister Friedrich will? Man kann nur hoffen, dass diese Formulierung im Referentenentwurf ein schlecht durchdachtes Wahlkampfmanöver ist – und kein gezielter Versuch, den Extremismusbegriff durch die Hintertür umzudefinieren.