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Lieber gegen Journalisten als gegen Waffenhändler

 

„Warum braucht ein Staatsanwalt einerseits fünfeinhalb Jahre, um Anklage gegen ein Rüstungsunternehmen zu erheben, und versucht andererseits, innerhalb kürzester Zeit mit enormem Aufwand ein Strafverfahren wegen eines Filmes herbeizuziehen?“ – diese Frage stellt zu Recht der Anwalt des Rüstungsforschers und Friedensaktivisten Jürgen Grässlin, der gemeinsam mit anderen in der preisgekrönten Dokumentation Meister des Todes die illegale Ausfuhr von Heckler-&-Koch-Sturmgewehren nach Mexiko aufdeckte.

Anfang dieser Woche machte Reporter ohne Grenzen anlässlich des Tages der Pressefreiheit auf deren beklagenswerten Zustand in vielen Teilen der Welt aufmerksam. Auf einer Weltkarte, die die Freiheit der Presse in aller Welt illustriert, ist Deutschland neben den skandinavischen Ländern als einer der wenigen Staaten gekennzeichnet, denen eine gute Lage der Pressefreiheit attestiert wird.

Dies mag relativ gesehen zu Ländern wie Afghanistan, Irak, Russland und Mexiko, in denen investigative JournalistInnen um Leib und Leben fürchten müssen, der Fall sein. Auch gegenüber der Türkei und Ungarn heben sich deutsche Verhältnisse wohltuend ab. Dennoch ist auch der deutsche Staat gegen den Virus der Repression gegen unliebsame Berichterstatter nicht immun. Immer wieder kommt es zu Einschüchterungsversuchen, insbesondere in den als sensibel erachteten Bereichen von sogenannter innerer und äußerer Sicherheit. Davon zeugt das Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats im Zusammenhang mit netzpolitik.org von letztem Sommer, ebenso wie die nicht ganz so bekannt gewordenen Versuche, gegen Journalisten der Süddeutschen Zeitung wegen ähnlicher Vorgänge zu ermitteln.

Und jetzt der Auftritt der Staatsanwaltschaft München im Zusammenhang mit den Enthüllungen zu Heckler & Kochs Exportpraxis. Die Aufnahme der Ermittlungen gegen die Filmemacher mutet, gelinde gesagt, absurd an. Denn die Strafverfolger wenden den höchst umstrittenen Paragrafen 353d Nr. 3 des Strafgesetzbuches an, nach dem die Veröffentlichung von Anklageschrift oder anderen amtlichen Schriftstücken eines Verfahrens unter Strafe gestellt ist. Diese immer wieder kritisierte Vorschrift auf genau diejenigen Rechercheure anzuwenden, die ihrerseits über Jahre hinweg versucht haben, mit eigenen Untersuchungen die Staatsanwaltschaft Stuttgart dazu zu bewegen, gegen die Waffenhändler von Heckler & Koch tätig zu werden, ist nichts anderes als ein billiger Versuch der Einschüchterung von aufrechten Journalisten.

Wolf-Dieter Vogel, gegen den in München ermittelt wird, lieferte mit seinen Recherchen weitere Vorwürfe gegen die Waffendealer. Er hat in Mexiko herausgefunden, dass die Heckler-&-Koch-Sturmgewehre nicht nur an den korrupten und gewalttätigen mexikanischen Polizeiapparat geliefert, sondern – Überraschung, Überraschung – auch eingesetzt wurden. Dies soll beim schlimmsten mexikanischen Massaker der jüngsten Zeit, das an den 43 Studenten von Ayotzinapa im September 2014, der Fall gewesen sein. Niemanden verwundert es, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart diesen Hinweisen bisher nicht nachgeht, denn wie das Münchner Ermittlungsverfahren wegen Paragraf 353d Nr. 3 eindringlich belegt, tun sich deutsche Staatsanwaltschaften traditionell einfacher damit, politisch missliebige Journalisten, denn ehrwürdige Unternehmer, die Waffen verkaufen, anzugehen.

PS: In unserem Nachbarland Luxemburg, dem ebenfalls eine gute Lage der Pressefreiheit bescheinigt wird, stehen im sogenannten Lux-Leaks-Prozess nicht nur die beiden Whistleblower Antoine Deltour und Raphaël Halet, sondern auch der Journalist Edouard Perrin vor Gericht. Grund dafür ist, dass sie Dokumente veröffentlicht haben, welche die von Luxemburg aus geplante sogenannte Steuer-„Optimierung“ dokumentieren, bei der die anderen EU-Staaten geschätzte 65 bis 70 Milliarden Euro an Steuereinnahmen jährlich verlieren. Auf dem ganzen Kontinent wird die Belastung durch Flüchtlinge beklagt, doch diejenigen, die unseren Gesellschaften wirklich schwer und nachhaltig schaden, wird das Handwerk nicht gelegt.

Wolfgang Kaleck ist Berliner Rechtsanwalt und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Kaleck hat sich in den vergangenen Jahren mit Menschenrechtsverletzungen in Argentinien bis Abu Ghraib und Kolumbien bis zu den Philippinen beschäftigt; aktuell ist der NSA-Whistleblower Edward Snowden einer seiner Mandanten.