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Düsseldorf (dpa) – Der rot-grünen Landesregierung von
Nordrhein-Westfalen droht bei einem ihrer wichtigsten Vorhaben
juristischer Schiffbruch. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts
Arnsberg sind die von Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne)
erteilten Genehmigungen für die neuen Gemeinschaftsschulen
rechtswidrig. Das Gericht untersagte deshalb die Gründung einer
Gemeinschaftsschule im sauerländischen Finnentrop.
Löhrmann kündigte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster
an. «Wir teilen diese Rechtsauffassung nicht», sagte sie am Dienstag
in Düsseldorf. Die Ministerin hatte im Rahmen eines Schulversuchs
zum kommenden Schuljahr die Bildung von 14 Gemeinschaftsschulen
genehmigt. In dieser neuen Schulform sollen alle Schüler mindestens
bis zur sechsten Klasse gemeinsam lernen. Langfristig will Rot-Grün
30 Prozent aller Schulen in NRW in Gemeinschaftsschulen umwandeln.
Das Verwaltungsgericht hält die Genehmigung lediglich durch eine
Experimentierklausel im Schulgesetz für unzulässig. Die Finnentroper
Schule sei «Teil einer systematischen, über punktuelle Projekte
hinausgehenden Einführung einer neuen Schulform». Dafür sei ein
«verfassungskonformes formelles Gesetz» erforderlich. Löhrmann sieht
sich dagegen mit dem Schulversuch «auf der sicheren Seite».
Gegen die Gemeinschaftsschule in Finnentrop hatten die
Nachbarstädte Attendorn und Lennestadt geklagt, die um den
Bestand ihrer Schulen fürchten. Für die Gemeinschaftsschule sollen
in Finnentrop Haupt- und Realschule aufgelöst werden. Zur neuen
Schule gab es nach Auskunft von Finnentrops Bürgermeister Dietmar
Heß (CDU) rund 140 Anmeldungen. 100 Schüler seien angenommen worden.