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Präser gesetzlich vorgeschrieben (just in Bayern – wenn das der Papst wüsste!)

 

Und weil’s so gut zum Papst passt:

D: Gericht verordnet Kondompflicht in Bordell
(…)
Die Stadt hatte in dem Etablissement vor allem ungeschützten Oralverkehr beanstandet. Dieser müsse nach dem bayrischen Infektionsschutzgesetz zur Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und deren Weiterverbreitung untersagt werden. Hinzu komme die bayrische Hygieneverordnung, wonach Prostituierte und deren Kunden verpflichtet seien, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden.


Quelle: orf.at

Infektionsschutzgesetz? Hygieneverordnung? Dort steht in Bayern drin, dass Prostituierte nur geschützt schnackseln und blasen dürfen? Respekt!

Das ist zwar ein reichlich ungewöhnlicher Anwendungsbereich für gesetzliche Vorschriften, aber offensichtlich ist es notwendig.

Was zu der Frage führt, wieso man Menschen eigentlich immer vor sich selbst schützen muss. Oder (in diesem Fall wohl eher) vor anderen. Und wo die Grenze zwischen Menschen-Schützen und Ihren-persönlichen-Lebensraum-Einengen verläuft.