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Skandal in Thüringens CDU? Ehemaliger Redakteur von „Junge Freiheit“ (JF) soll Minister werden

 

Wie spiegel-online meldet, soll der ehemalige Redakteur der rechtskonservativen Wochenzeitung „Junge Freiheit“, Dr. Peter D. Krause, neuer Kultusminister im Kabinett Althaus in Thüringen werden. Vertreter von SPD und Linkspartei fordern Althaus einmütig auf, Krause aus dem Rennen zu nehmen.

Krause, CDU-Politiker aus Thüringen und promovierter Literaturwissenschaftler, hat demnach vor zehn Jahren mehrere Monate für die „Junge Freiheit“ gearbeitet. Noch 2004 soll er geäußert haben, vom „rechtsextremen“ Hintergrund der JF nichts gewusst zu haben. Jetzt verteidigt er das publizistische Flaggschiff von Deutschlands Rechten als „anerkanntes Medium in der Presselandschaft“.

Genau wegen dieser Äußerung sei Krause „als Minister mit Ressortverantwortung für Schüler und Lehrer nicht geeignet“, zitiert die „Welt“ den SPD-Bundestagsabgeordneten Carsten Schneider. Auch Vertreter der Linkspartei halten ihn für untragbar. Bodo Ramelow wirft ihm vor, er habe bislang „keine klare Grenze zwischen Ultra-Konservativen und Neofaschisten gezogen“.

Kommentar: Der Konservatismus endet nicht an Angela Merkels Fönfrisur!

Deutschland funktioniert: Kaum war ein ehemaliger Autor der „Jungen Freiheit“ (JF) auf dem Ticket des CDU-Ministerpräsidenten Althaus entdeckt, wurde die Medienmaschine angeworfen. WAS Krause seinerzeit in der JF geschrieben hat, interessiert keinen. Bisher wurde nicht ein einziges Zitat präsentiert, das Krause belastet. Gibt es etwa keines? Keine Ahnung! Seinen Rückzug zu fordern, ohne dass etwas Belastendes gegen ihn vorliegt, kommt einer Vorverurteilung gleich. Und dies ist einer westlichen Demokratie im 21. Jahrhundert unwürdig.

Offenbar kommt es also gar nicht darauf an, WAS Krause in der JF, sondern DASS er in ihr geschrieben hat. Nun, aber warum macht sich Deutschlands Presse dann nicht mit vereinten Kräften über Norbert Geis her? Geis ist für die CSU Mitglied des Deutschen Bundestages und schreibt regelmäßig für die „Junge Freiheit“, zuletzt im März 2008. Wäre er dann als Abgeordneter nicht genauso untragbar wie Krause für ein Ministeramt?

Alles entscheidet sich also an der Frage, ob die JF nicht in Wahrheit ein rechtsextremes oder zumindest ein zweifelhaftes Blatt mit Überschneidungen zum Rechtsextremismus sei. Indes hängt die Beantwortung dieser Frage wiederum davon ab, was man eigentlich unter „Konservatismus“ versteht. Natürlich: Wer glaubt, dass konservative Politik an der gefälligen Fönfrisur der Angela Merkel endet, muss alles, was rechts des beliebigen CDU-mainstreams steht, unter Rechtsextremismus-Verdacht stellen. Die „Junge Freiheit“ ist rechtskonservativ – keine Frage. Sie hält nichts von Multikulturalismus, bekennt sich zum Christentum, will Einwanderung begrenzen, steht für ein traditionelles Familienbild, schließt sich nicht der Geschichtsinterpretation der 68er an. Was aber, so muss man fragen, unterscheidet die JF dann eigentlich von der CDU der 1950er und 1960er Jahre? Wer heute die JF in die rechtsextreme Ecke stellt, muss dies rückblickend ebenso mit der Union tun. Dass das Bundesverfassunsgericht der Behauptung, die JF sei eindeutig rechtsextrem, in einem Urteil widersprochen hat, hat Gründe. Man mag die Positionen der JF „zum Kotzen“ finden. Aber Brechreiz ist kein Kriterium für Verfassungswidrigkeit.

Für den parteipolitischen Gegner ist der „Fall Krause“ natürlich ein gefundenes Fressen. Zu verlockend scheint die Möglichkeit, sich unter Ausnutzung der Medienreflexe ins moralisch gleißende Licht zu stellen – und den politischen Konkurrenten ins Dunkel zu verbannen. Es macht nachdenklich, wie intellektuell borniert und geistig eng Deutschlands Öffentlichkeit geworden ist. Ein Skandal ist es, wenn CDU-Mitglieder auf mehreren NPD-Demonstrationen mitmarschieren und dennoch in der Partei verbleiben dürfen. Solange jedoch keine belastenden Fakten gegen Krause auf dem Tisch liegen, hat Althaus keinerlei Grund, sich von seiner Personalie zu verabschieden.

michael-schaefer
weitere Informationen: http://www.endstation-rechts.de